Eine Frage

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Reinhard Baust
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)
Eine Frage

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Vor dem Arbeitsgericht wurden mir wegen Altersdikriminierung und somit einem entgangenen Lohn von 400.- Euro,diese vom Gegner in der ausergerichtlichen Verhandlung als Ausgleich zugesprochen.....

Zählen diese 400.-Euro nun eigentlich zu meinem Arbeitseinkommen.....

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Hallo,
die Frage ist im Forum Steuerrecht besser aufgehoben.
Die Leute dort wissen sicherlich besser ob solche Entschädigungen versteuert werden müssen, oder ob der AG die erst versteuert und man sich das später mit der Einkommensteuererklärung zurückholen kann.

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#2
 Von 
Reinhard Baust
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Also meine Frage betrifft nicht das Steuerrecht,sondern ich fragte ob dieses Geld zu meinem Arbeitseinkommen angerechnet wird...
Ist ja wichtig zu wissen,denn dann gehört dieser Betrag zu meinem pfändbaren Einkommen,und würde der Pfändungsfreigrenze unterliegen........
Ein Gläubiger hat diesen Betrag nämlich beim Drittschuldner pfänden lassen.......
Sollte allerdings diesee Betrag zu meinem Arbeitseinkommen zählen,wäre die Pfändung rechtswidrig.....

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