Einfriedung

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)
Einfriedung

Wann spricht man von einer Einfriedung? Das grundstück ist eigentlich zur Spraße hin von Hecken und Sträuchern umrahmt, großk... Eigentümer besteh auf kleinen Maschendrahtzaun dahinter...

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"Carpe diem!"

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14 Antworten
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#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Es gibt m.E. keine Pflicht zur Einfriedung, außer man muss das Grundstück wegen einer bestehenden Gefahr absichern.

Ein Maschendrahtzaun ist eine bauliche Veränderung.

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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Oha, dein letzter Satz hilft mir sehr. Denn das steht für mich auch noch im Raum nämlich. Und wenn ein Maschendrahtzaun eine bauliche Veränderung ist, dann ist es ein daran anschließender Lamellenzaun + Schloß doch auch??? damit wird nämlich ein gemeinschaftseigentum eingezäunt, daß ich nun nicht mehr betreten kann, obwohl ich Eigentümer bin. Es geht nämlich zu Gericht udn die Gegenseite rechtfertigt den Zaun mit Einfriedung u. a. und angeblich hätten die anderen Eigentümer den darum in einem Beschluß legitimiert. Weißt du auch, ob man in der Stimmenmehrheit oder nur in 100% bei Beschluß dem Mieten/Pachten eines einzelnen Eigentümers von Gemeinschaftseigentum zu gestehen darf?

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"Carpe diem!"

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#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

quote:
Weißt du auch, ob man in der Stimmenmehrheit oder nur in 100% bei Beschluß dem Mieten/Pachten eines einzelnen Eigentümers von Gemeinschaftseigentum zu gestehen darf?


Ach Claudi, die Frage hatten wir doch schon erschöpfend beantwortet, es reicht ein Mehrheitsbeschluss zur Vermietung.

Für den Zaun bedarf es wie Heike ja schon sagt der Zustimmung aller Eigt. weil dieser eine bauliche Veränderung darstellt - dies auch wenn der Teil wo der Zaun steht vermietet wäre.
In Deinem Fall wäre der Nette vor dem Gesetz nur der Mieter dieser Fläche, nicht der Eigentümer, und ein Mieter darf nunmal nicht einfach irgendwelche Dinge umbauen ohne dafür die Zustimmung des Eigentümers, in Deinem Fall euere Gemeinschaft, zu haben. Dies bedeutet dann ganz klar : Wenn der Nette den Rasen um den es geht mietet, dann mietet er ihn von der Gemeinschaft, und die muss dann auch die Erlaubnis zum Zaunbau erteilen - geht aber nur wenn Alle zustimmen weil der Zaun eine bauliche Veränderung darstellt.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#4
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

mein Anwalt sieht das mit dem Mehrheitsbeschluß/100% aber anders... Sorry, das ich nerve!!! Und da es nun in 4 Wo zu Gericht geht, wollte ich mich nochmals umhören. Irren ist ja auch menschlich... Und ich will gegen die neuen Argumentationen gewappnet sein.

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"Carpe diem!"

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#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Spontan hätte ich ich auch bei Vermietung an Allstimmigkeit gedacht, aber dann fiel mir die Möglichkeit der Gebrauchsregelung ein. Und beim googlen habe ich das gefunden:

http://www.dnoti.de/topact/top0118.htm

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"Heike aus Bochum"

-- Editiert am 03.01.2010 11:40

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#6
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Claudi, was genau sieht denn dein Anwalt anders ?
Die Vermietung oder die bauliche Veränderung ?

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#7
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Mein Anwalt meint, es wäre für den Beschluß eigentlich eine 100%ige Stimmenabgabe nötig. Und das Beispiel von Heike gründet ja auf dem Mitgebrauch der Kellerräume der Eigentümer, ich aber werde in meinem Fall ja ausgeschlossen vom Gebrauch. Zwar versucht man mich zufriedenzustellen, daß mir ja die Miet-/Pachteinnahmen zugute kommen, aber auch dem Pächter dann in dem Falle... Also ich empfinde mich enteignet, ohne das dafür ein Grund vorläge, nur weil meine Nase nicht passt. Und der Verschluß des Gemeinschaftseigentums liegt ja schon seit jahren vor. Also illegal, und der "Missetäter" wird nun auch noch belohnt dafür... Den anderen Eigentümern ist das egal, die wohnen hier nicht, die wollen nur ihre Miete einstreichen und ihre Ruhe - also der Weg des geringsten Widerstands.

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"Carpe diem!"

-- Editiert am 03.01.2010 16:40

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#8
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

quote:
Und das Beispiel von Heike gründet ja auf dem Mitgebrauch der Kellerräume der Eigentümer,


Wobei sich der Mitgebrauch bei einigen Eigentümern aber eben nur auf die Mieteinnahme beschränkt.

Zitat:
Den anderen Eigentümern ist das egal, die wohnen hier nicht, die wollen nur ihre Miete einstreichen und ihre Ruhe - also der Weg des geringsten Widerstands.


Das ist ihnen auch zuzugestehen. Und es ist üblich, dass jeder so beschließt, wie es für ihn am sinnvollsten ist. Jeder sucht nun mal den Eigennutz und deshalb gibt es Vorschriften für Mehrheitsbeschlüsse bzw. Allstimmigkeit und gesetzliche Vorgaben.




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"Heike aus Bochum"

-- Editiert am 03.01.2010 17:11

-- Editiert am 03.01.2010 17:11

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

quote:
damit wird nämlich ein gemeinschaftseigentum eingezäunt, daß ich nun nicht mehr betreten kann, obwohl ich Eigentümer bin. Es geht nämlich zu Gericht udn die Gegenseite rechtfertigt den Zaun mit Einfriedung u. a. und angeblich hätten die anderen Eigentümer den darum in einem Beschluß legitimiert.


Nachdem ich in alten Threads gelesen habe, bin ich etwas verwirrt. Auf die bauliche Veränderung und damit Allstimmigkeit bei einem Zaun wurdest du bereits mehrfach hingewiesen.

Du schriebst irgendwo aber auch, dass der Zaun schon vor deinem Eintritt in die WEG aufgestellt wurde. Hast du dich in alten Protokollen davon überzeugt, dass kein Beschluss dazu vorliegt? Wurde auch nach deinem Eintritt kein Beschluss dazu gefasst? (Ein Mehrheitsbeschluss, der nicht angefochten bzw. nicht vom Gericht einkassiert wurde, reicht.)

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"Heike aus Bochum"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Ja, es wurde kein Beschluss dazu bisher gefasst. Nach Aussage des jetzigen Pächters des Areals wurde die Zusage mündlich eingeholt und ich hatte von Anfang an einen Schlüssel dazu, also hab ich die Rechmäßgikeit nicht hinterfragt. Aber als ich dann nachzufragen begann und eigenständig zu denken und nicht mehr konform mit dem Pächters des Areals, wurde 2x das Schloß gewechselt. beim ersten Mal gab er mir noch einen passenden Schlüssel und das 2. Mal bin ich gegen verschlossene Türen gelaufen, schriftliche Aufforderungen und auch die Wohnungsverwaltung, die für mich bei ihm das gespräch suchte, wurden gebloggt...

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"Carpe diem!"

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

quote:
und angeblich hätten die anderen Eigentümer den darum in einem Beschluß legitimiert.


Hier ist von einem Beschluss die Rede, nicht von mündlicher Zusage. Da würde ich zunächst nach dem Beleg fragen.

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"Heike aus Bochum"

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#12
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Die mündliche Zusage war zuerst da, angeblich shcon vor jahren, das der Herr das alleinige Nutzungsrecht hat...der beschluss folgte in diesem Jahr, und zwar das der herr das pachten könnte. beschlossen laut Stimmenmehrheit... Außerhalb des Beschlusses stand aber, daß der herr sich bereit erklärt, edn Zaun zurückzubauen, aber ohne Frist. Allerdings ließ sein Anwalt verlauten in seiner schriftlichen Stellungsnahme, das die Eigentümer den Zaun legitimiert haben zur Einfriedung und DAS stimmt nicht, jedenfalls nicht laut beschluss. ich fühle mich - wie gesagt - ausgeschlossen, weil ich meinen Mund öfter aufmache udn darum unbequem bin. Für MICH kommt das einer Enteignung gleich udn das möchte und werde ich mir nicht gefallen lassen.

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"Carpe diem!"

-- Editiert am 03.01.2010 20:21

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#13
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Tja, als Außenstehende kann ich das nur anhand der Beschlüsse und der Sachverhalte beurteilen, und nicht danach, wer sich wie ungerecht behandelt fühlt. Da fragt ein Gericht auch nicht nach und hilft hier auch nicht weiter.

Und anhand der obigen Schilderung ist ein Rückbau des Zaunes zugesagt, hierauf kann man bestehen. Und die Vermietung durch die Mehrheit der Gemeinschaft ist rechtens.

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"Heike aus Bochum"

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#14
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Danke für deine konstante Wortmeldung, wir werden sehen ...

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"Carpe diem!"

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