Eingestelltes Verfahren und Aufenthaltserlaubnis

4. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Eingestelltes Verfahren und Aufenthaltserlaubnis

Hallo zusammen,
Mich beschäftigt folgendes Problem. Ungefähr Anfang Oktober 2017 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verdachts in einem Betrug gegen mich vorgenommen, das nach ca. einem Monat nach Paragraph 153 Abschn.1 eingestellt wurde. Im November 2018 läuft mein Aufenthaltstitel fürs Studium ab und ich mache mir Sorgen, ob dieses eingestellte ggf. der Verlängerung des Aufenthaltstitels hindern könnte. Ich habe keine Vorstrafen und das Studium läuft ganz gut, bin auch berufstätig.

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

und ich mache mir Sorgen, ob dieses eingestellte ggf. der Verlängerung des Aufenthaltstitels hindern könnte. Nein, das ist kein Problem.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nutzer95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke! :)

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen