Einkauf von immer der gleichen Privatperson

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
NalaTropicana
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 53x hilfreich)
Einkauf von immer der gleichen Privatperson

Eine dritte Person (Privatperson) kauft Produkte mittels ausschließlich privat nutzbarer Gutscheincodes ein. Diese Person verkauft die Waren zum Einkaufspreis an einen Händler weiter. Da keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt handelt diese Person nicht gewerblich, richtig?
Der Händler hat in diesem Fall immer die gleiche Privatperson als Lieferanten. Gibt es hierbei rechtliche Probleme?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Immer die selbe Fragen nur immer anders.

Kein Händler muss dir was verkaufen, es kann auch lassen. Damit ist der Rest wurscht.

Er hat kein Interesse an dir, sondern nur an "Neukunden".

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#2
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Da keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt handelt diese Person nicht gewerblich, richtig?


Gewinnerzielungsabsicht ist nicht zwingend erforderlich für gewerbliches Handeln.

Wir haben hier "kaufen, um zu verkaufen" und "Nachhaltigkeit", das kann bereits ausreichen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Der Händler hat in diesem Fall immer die gleiche Privatperson als Lieferanten. Gibt es hierbei rechtliche Probleme?

Nein, das ist recht klar geregelt.

Die Privatperson handelt unter Umständen ab einer gewissen Zahl der Käufer gewerblich.
Wann geanu das erreicht ist, legt nötigenfalls ein Richter fest. Man sollte aber so von 3-7 Käufen ausgehen.



Gutscheine gelten oft nicht für Bestandskunden.
Wird der Kunde durch häufige Gutscheine 'zu teuer', liefert der Händler einfach nicht mehr. Schlicht da er nicht dazu verpflichtet ist.
Damit endet das Geschäftmodell ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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