Eine dritte Person (Privatperson) kauft Produkte mittels ausschließlich privat nutzbarer Gutscheincodes ein. Diese Person verkauft die Waren zum Einkaufspreis an einen Händler weiter. Da keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt handelt diese Person nicht gewerblich, richtig?
Der Händler hat in diesem Fall immer die gleiche Privatperson als Lieferanten. Gibt es hierbei rechtliche Probleme?
Einkauf von immer der gleichen Privatperson
4. Januar 2012
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Frage vom 4. Januar 2012 | 16:59
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 53x hilfreich)
Einkauf von immer der gleichen Privatperson
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2012 | 18:29
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
Immer die selbe Fragen nur immer anders.
Kein Händler muss dir was verkaufen, es kann auch lassen. Damit ist der Rest wurscht.
Er hat kein Interesse an dir, sondern nur an "Neukunden".
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#2
Antwort vom 5. Januar 2012 | 12:45
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:
Da keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt handelt diese Person nicht gewerblich, richtig?
Gewinnerzielungsabsicht ist nicht zwingend erforderlich für gewerbliches Handeln.
Wir haben hier "kaufen, um zu verkaufen" und "Nachhaltigkeit", das kann bereits ausreichen.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#5
Antwort vom 5. Januar 2012 | 23:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
quote:
Der Händler hat in diesem Fall immer die gleiche Privatperson als Lieferanten. Gibt es hierbei rechtliche Probleme?
Nein, das ist recht klar geregelt.
Die Privatperson handelt unter Umständen ab einer gewissen Zahl der Käufer gewerblich.
Wann geanu das erreicht ist, legt nötigenfalls ein Richter fest. Man sollte aber so von 3-7 Käufen ausgehen.
Gutscheine gelten oft nicht für Bestandskunden.
Wird der Kunde durch häufige Gutscheine 'zu teuer', liefert der Händler einfach nicht mehr. Schlicht da er nicht dazu verpflichtet ist.
Damit endet das Geschäftmodell ...
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