Einkommensteuererklärung selbst machen =)

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
SteMa
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 15x hilfreich)
Einkommensteuererklärung selbst machen =)

Moin zusammen,

im letzten beitrag hatte ich ja geschrieben das wir im dezember heiraten.

Dies ist nun auch geschehen und nun habe ich mir ein nettes steuerprogramm geleistet und habe doch noch einige fragen.

Ich habe das ganze jahr gearbeitet 1800 brutto

meine frau hat das ganze jahr alg II bezogen.

Wie gehe ich die ganze sache nun an was muss ich berücksichtigen

private haftplicht kfz haftplicht sind vorhanden ansonsten keine besonderen werbungskosten arbeitsweg ca 4 km hin und zurück pro tag.

welche unterlagen muss ich dem finanzamt denn einreichen.

Werden die hartz 4 unterlagen meiner frau auch benötigt?

gruss stefan

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6 Antworten
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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Da in Dez.2007 heiratete, erst ab Jan.2008
hast Du mit Deiner Frau zusammen die Steuer-
erklärung zu machen.

Da Du Arbeitseinkommen hast, verliert Deine Frau womöglich ihren Anspruch auf Hartz IV.
Dafür kannst Du Deine Lohnsteuer durch Lohnsteuererklärung zurück verlangen.

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#4
 Von 
SteMa
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja da sich meine steuerklasse ja geändert hat und es eine gehaltserhöhung gibt fällt das alg 2 jetzt sowieso weg *g* nun stehen wir endlich auf eigenen beinen ==))

kurze Frage aber noch wird das alg 2 nicht als lohnersatzleistung gesehen die angegeben werden muss ?

gruss stefan

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#5
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Arbeitslosengeld 2 ist keine Lohnersatzleistung auch wenn es einen solchen Charakter aufweist. Es ist in der Einkommensteuererklärung nicht anzugeben.

Dennoch sollte ein Bescheid als Nachweis beigelegt werden, damit das Finanzamt nicht unnötig nach den Einkünfte der Ehefrau (die es ja nicht gibt) nachfragt.

Außerdem hatte diese Frage Eugenie schon beantwortet.

quote:
Da in Dez.2007 heiratete, erst ab Jan.2008
hast Du mit Deiner Frau zusammen die Steuer-
erklärung zu machen.

Das ist natürlich absoluter Unsinn vom "Mengenrabattinanspruchnehmer" mit seinen 1003 Beiträgen. Für das Jahr der Eheschließung ist immer die Zusammenveranlagung möglich und nicht erst im Folgejahr.

.

-- Editiert von oerdiz1 am 10.01.2008 22:55:37

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#6
 Von 
SteMa
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 15x hilfreich)

dann erstmal besten dank euch beiden =) und die sache mit der zusammenveranlagung wusste ich zum glück vorher schon sonst wäre ich wohl wieder nervös geworden =)

gruss stefan

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