Einkünfte Auslandstätigkeit - DBA Singapur

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
richardwalker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkünfte Auslandstätigkeit - DBA Singapur

Hallo liebes Forum,

ich habe einen Frag zu folgendem Sachverhalt:

In der Zeit vom 1.1.2017 bis 17.06.2017 war ich bei einer Firma in Singapur beschäftigt. Es handelte sich um ein Arbeitsverhältnis mit einer Firma mit Sitz in Singapur, wo auch meine Vergütung bezahlt wurde. Während dieser Zeit war ich in Deutschland abgemeldet und hatte weder einen Haupt- noch Zweitwohnsitz hier. Allerdings waren meine Frau und Kinder in dieser Zeit weiterhin in Deutschland somit gehe ich davon aus, dass ich steuerlich trotzdem in Deutschland ansässig war. Ich erzielte während der Zeit in Singapur keine Einkünfte in Deutschland, meine Frau durch ihr bestehendes Arbeitsverhältnis allerdings schon.

Vor Verlassen Singapurs wurden meine dort erzielten Einkünfte für die dort erbrachte Arbeit auch dort versteuert. In Deutschland bin ich einige Zeit nach Rückkehr wieder ein neues Beschäftigungsverhältnis eingegangen.

Frage 1) Nachdem ich das DBA Deutschland Singapur gelesen habe (www.singapur.diplo.de/contentblob/1529304/Daten/73510/download_doppelbesteuerung.pdf) bin ich mir nicht sicher wo ich mein in Singapur erzieltes Einkommen zu versteuern habe (Artikel 15.2 a-d)? In Singapur habe ich es ja bereits versteuert. Wird Deutschland jetzt ebenfalls Steuer erheben oder werden die Einnahmen lediglich für die Berechnung des Progessionsvorbehaltes (Freistellungsmethode?) verwendet?

Frage 2) Wenn das in Singapur erzielte Einkommen wie under 1) gedacht dem Progressionsvorbehalt unterliegt - kann ich dann Werbungskosten für die Zeit der Auslandstätigkeit geltend machen (z.B. Flugkosten, Doppelte Haushaltsführung/Wohnungskosten etc.?)

Vielen Dank für die Antworten im voraus,
Richard

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Die Einnahmen gehen in die Progression rein. Da der Vertrag mit lokalem AG abgeschlossen wurde, handelt es sich um die doppelte Hauhaltsführung und nicht um die Auswärtstätigkeit. Um alle damit verbundenen Aufwendungen kannst du deine ausländischen Einnahmen(vor Steuern) reduzieren.

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