Hallo und guten Abend.
Ein Schuldner von mir ist vor einiger Zeit verstorben. Als Alleinerbin wurde per Testament seine Lebensgefährtin bestimmt. Nach dem Tod wurde ein Erbschein ausgestellt und der Wert des Nachlasses wurde im Nachlassverzeichnis des AG mit einer sechstelligen Höhe eingetragen. Das Erbe bestand jedoch nicht aus materiellen oder sachlichen Vermögenswerten, sondern lediglich in Form eines strittigen Anspruches gegen Dritte. Dieser Anspruch konnte von der Erbin auf gerichtlichem Wege nicht durchgesetzt werden.
Gegen meine Forderung erhebt die Erbin deshalb die Einrede der Dürftigkeit. Ist das so rechtens oder lohnt sich hier der Weg zum Anwalt? Würde mich freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.
Grüße
Effi
Einrede der Dürftigkeit
5. Januar 2007
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Frage vom 5. Januar 2007 | 22:10
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Einrede der Dürftigkeit
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2007 | 17:50
Von
Status: Student (2270 Beiträge, 802x hilfreich)
Da sie offensichlich das Erbe ihres Lebensgefährten angenommen hat, hat sie auch automatisch seine Schulden übernommen. Sofern deine Forderungen bereits tituliert sind, müsstest du den Titel jetzt auf ihren Namen umschreiben lassen, damit du daraus zwangsvollstrecken könntest.
-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
#2
Antwort vom 8. Januar 2007 | 22:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke Astrid.
Dann wede ich den Titel mal auf die Dame umschreiben lassen.
Viele Grüße
Effi
Und jetzt?
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