Muss ein Einspruch gegen einen Strafbefehl begründet sein?
Einspruch
Frage vom 2.1.2006 | 17:08
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch
Nicht genau ihre Frage?
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Einspruch Höhe Strafbefehl Strafmaß
#1
Antwort vom 2.1.2006 | 17:16
Von
Status: Bachelor (3292 Beiträge, 362x hilfreich)
Nein. Man kann sich aber überlegen, ob man diesen auf das Strafmaß oder gar die Höhe der Tagessätze beschränkt. Damit kann man sich Zeugenaussagen oder im zweiten Fall gar die Hauptverhandlung (das Gericht kann die Höhe der Tagessätze durch Beschluss festsetzen) ersparen und so unnötige Nebenkosten sparen...
#2
Antwort vom 2.1.2006 | 17:18
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke
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#3
Antwort vom 2.1.2006 | 17:30
Von
Status: Richter (8224 Beiträge, 1318x hilfreich)
Dem ist nichts hinzuzufügen.
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