Eintragung ins Grundbuch 9:1 möglich?

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bazille
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintragung ins Grundbuch 9:1 möglich?

Hallo,
meine Lebensgefährtin und ich wollen ein Haus kaufen. Nun habe ich erheblich mehr Eigenkapital und auch ein höheres Einkommen - somit einen höheren Anteil an der Tilgung.
Ist es möglich und sinnvoll, sich im Grundbuch dann zu unterschiedlichen Verhältnissen (z.B. 9:1) eintragen zu lassen? Welche Vor- und Nachteile entstehen dabei? Welche Alternativen bieten sich an?

Danke für alle Tips,

Carsten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Carsten,
versteh mich bitte nicht falsch, aber wenn man beim Hauskauf schon an eine eventuelle Trennung denkt, sollte man sich überlegen, ob man überhaupt gemeinsam Eigentum erwerben will. Selbst wenn die von dir angedachte Regelung deine Finanzen absichert, ändert das doch nichts daran, dass es bei einer nicht gütlichen Trennung keine Unterschiede macht ob 50:50 oder 90:10 Anteil bestehen und du durch Klagen deinen Anteil dezimieren kannst, denn ein Verkauf ist nicht so einfach durchzuziehen, wenn der eine nicht will.
Eine andere Lösung wäre, das nur einer das Haus erwirbt und ihr auf privater Basis (aber durch Anwalt abgesichert) einen Vertrag bezüglich Zahlung bei Trennung erstellt. Ihr könnt natürlich auch ein "Darlehen" per Grundbuch absichern. Die Frage hierbei wird sein, wie stehen die Banken als Kreditgeber dazu (Absicherungsrang im Grundbuch).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine solche Eintragung ist vom Grundbuch her problemlos möglich. Die Aufteilung der Eigentumsverhältnisse ist beliebig und wird auch manchmal in 1/10.000tel angegeben.

Den Ausführungen von sika0304 kann ich nicht ganz folgen. Sie treffen auf Ehepaare zu, nicht jedoch auf unverheiratete Lebenspartner.

Wenn nach einer Trennung das Haus verkauft werden muss oder ein Partner den Teil des anderen übernehmen will, dann spielt es sehr wohl eine Rolle, mit welchen Eigentumsanteilen man eigetragen ist. Genau nach diesen Anteilen wird der Verkaufserlös aufgeteilt.

Wenn in diesem Zusammenhang keine Schenkung an den Lebenspartner vorgesehen ist, dann sollte der Eigentumsanteil möglichst die Investitionen widerspiegeln. Da sollten aber auch später vorzunehmende Reparaturen usw. einbezogen werden.

2x Hilfreiche Antwort

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