Ich habe folgendes Problem. Ende Dezember hat sich der Kundendienst der Rauchmelder zur jährlichen Kontrolle angemeldet. Laut Zettel im Briefkasten und Aushang an der Eingangstür sollten sie zwischen 18:00 und 19:00 Uhr vorbeikommen. Ich bin um 17:30 von der Arbeit gekommen und musste feststellen, dass die laut Zettel im Briefkasten schon um 16:20 da waren.
Sie hatten sich für einen Zweittermin für den gestrigen Tag angekündigt. Wieder um 18:00 Uhr. Dieses Mal bin ich früher von der Arbeit weg und war kurz vor fünf zu Hause. Wieder war der Kundendiest viel zu früh da und laut Zettel im Briefkasten bereits um 14 Uhr da um ihre Arbeiten auszuführen.
Auf dem Zettel stand, dass ich zum Preis von 45 Euro einen Einzeltermin vereinbaren soll.
Ich habe heute bei der Firma angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass aus betrieblichen Gründen die Arbeiten vorgezogen wurden. Die Firma besteht auf einen kostenpflichtigen Einzeltermin.
Ich habe daraufhin bei meiner Hausverwaltungsfirma angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass sie mir nicht helfen können, ich müsse den Termin bezahlen. Schließlich sei der Kundendienst schon einmal wesentlich zu früh gekommen und es wäre daher für mich absehbar gewesen, dass er auch diesmal zu früh kommt.
Muss ich diesen Termin tatsächlich bezahlen? Was kann ich tun?
Einzelbesuch Kundendienst - Muss ich das bezahlen?
9. Januar 2016
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Frage vom 9. Januar 2016 | 00:44
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzelbesuch Kundendienst - Muss ich das bezahlen?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2016 | 01:54
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Hi,
frag einfach die Firma nach der gesetzlichen Grundlage, wieso du für den Einzeltermin zahlen sollst, wenn die selbst den Termin entsprechend setzen und dann irgendwann kommen.
Meiner Meinung nach ist die Forderung bei den Haaren herbeigezogen. Meine Empfehlung: fotografiere die abgegebenen Termine inkl. Zettel, wann die schon da gewesen sind. Sollte die Klagen (wovon ich nicht ausgehe), werden die beim Richter baden gehen.
#2
Antwort vom 9. Januar 2016 | 09:52
Von
Status: Unparteiischer (9889 Beiträge, 4482x hilfreich)
ZitatDort wurde mir mitgeteilt, dass sie mir nicht helfen können, ich müsse den Termin bezahlen. Schließlich sei der Kundendienst schon einmal wesentlich zu früh gekommen und es wäre daher für mich absehbar gewesen, dass er auch diesmal zu früh kommt. :
Beide Termine wurde nicht ordnungsgemäß angekündigt. Denn die Ankündigung lautete auf 18:00Uhr und die Termine selber waren dagegen 2-4 Stunden früher. Damit kann sich der Mieter meiner Meinung nach entspannt zurücklehnen.
Schreib deinem Vermieter nachweisbar einen freundlichen Brief und schildere die Abläufe. Er möge doch bitte dafür sorgen, dass zukünftig die Termine ordnungsgemäß angekündigt und eingehalten werden. Das war's. Wenn du bei der Firma einen Termin bestellst, musst du den vermutlich bezahlen. Aber dazu sehe ich keinen Grund. Soll der Vermieter erstmal aktiv werden und einen neuen Termin bei der Firma veranlassen. Schließlich ist der in der Pflicht, diese Wartungen durchführen zu lassen und er muss auch dafür sorgen, dass die Termine ordnungsgemäß vorher angekündigt werden.
Problematisch wird's natürlich, wenn die Termine zukünftig einfach von 12-19 Uhr angekündigt werden. Dann muss man anfangen zu diskutieren, ob solch eine Ankündigung rechtmäßig wäre.
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