Einzug in das Reihenhaus der Schwiegereltern in Spe...

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Susanna_Lebeg
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Einzug in das Reihenhaus der Schwiegereltern in Spe...

Hallo! Frohes neues Jahr!
Ich hoffe, ich bin hier richtig...

Die Situation ist folgende - ich wohne mit meinem Freund in einer Mietwohnung , die Eltern meines Freundes haben angeboten ein Reihenhaus zu kaufen in welches wir einziehen können. Wir würden dann beide die anteilige Miete and die Eltern zahlen, und somit quasi den Hauskauf mitfinanzieren, später soll mein Freund dann das Haus vererbt bekommen.

Meine Frage nun:

In dem Haus fallen noch so einige Arbeiten bzw. Kosten für meinen Freund und mich an - die Böden müssen alle gefliest werden und die Wände und Decken
müssen alle tapeziert und gestrichen werden + wir müssen eine Küche einbauen lassen......ich schätze mal so mit Extrakosten von ca. 5000 Euro....hätte ich einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für die Investitionen falls ich mal aus diesem Haus wieder ausziehe?

Oder müsste man das vorher schriftlich fixieren? Da wir keinen Mietvertrag bekommen werden, wie sieht es eigentlich aus, falls wir uns dochmal zerstreiten würden?
Da ja das Haus den Eltern von meinem Freund gehört müsste ich wohl sowieso ausziehen, oder?

Fragen über Fragen, hoffentlich kann jemand diese beantworten.....

Danke!!!
Susanna

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo susanna,
wenn du nicht im grundbuch eingetragen wirst,
bleibt dir am ende garnichts.
Man sollte für diesen fall auf jeden fall etwas schriftlich festhalten.
Z.b. was du finantiell mit eingebracht hast,
oder z.b. , dass euch das haus später gemeinsam gehört o.ä.
Ich würde es sogar notariell machen lassen, damit ihr alle abgesichert seid.
Vertrauen ist gut, aber.....!
Außerdem kann euch ein notar sicherlich gut beraten, was alles so passieren könnte.
Das kostet zwar was, aber für den fall der fälle, steht man nicht mit ganz leeren händen da.
Gruss.
rogitec

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Alternativ bietet sich an, Rechnungen aufzubewahren von dem, was du eingebracht hast (Material, Handwerker)

Im Falle einer Trennung müsstest Du, wen ein Kind da ist, u.U. nicht sofort ausziehen.
Obwohl das Haus nicht dein eigenes ist, kann es sogar sein, dass du nach einer Trennung finanziell davon profitierst, weil ggf. ein wohnwerter Vorteil unterhaltserhöhend angerechnet wird.

Vielleicht macht ihr aber auch einen Ehevertrag. Bei der derzeitigen Lage der Rechtsprechung sollte eigentlich jeder Mann daran interessiert sein, so dass es nicht abwegig wäre, wenn Du ihn drauf ansprichst.

Gruß,
nachgefragt

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Hallo Susanna,

also ehrlich gesagt - ich würds lassen! Es tut nie gut, mit den Schwiegereltern unter einem Dach zu wohnen! Meine Oma (mütterlicherseits) hat immer gesagt:"Wenn ich zu meiner Schwiegertochter geh, muss ich zumindest die Pantoffeln ausziehen können - sonst wohnt sie zu nah dran!"
Meine Mutter hat sich schlichtweg geweigert, mit ihrer Schwiegertochter unter einem Dach zu wohnen und hat sich lieber eine Wohnung gesucht! Sie hat nämlich selbst damals ihre Schw.Mu. im Haus gehabt und wollte das niemand anderem antun!
Oder wollen die Schw.´s nicht in das gleiche Haus ziehen? Dann wärs evtl. zu überlegen - aber nur mit Vertrag! Mach dann ggf. mit deinem Partner einen Untermietvertrag - und lass dir alle Kosten, die du übernimmst, schriftlich bestätigen! Ansonsten guckst du bei einer Trennung in die Röhre - und ich sprech aus Erfahrung! Die Schulden bin ich - endlich - grad losgeworden - die Trennung ist aber schon 10 Jahre her!
lg
Julchen (die auch mal reingefallen ist)

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#4
 Von 
Nebelkrähe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
ich bin kein Fachmann in rechtlichen Fragen, aber ich finde die Situation nicht ausgewogen. Zuviel fremdes Eigentum, warum keine wirklich gemeinsame Finanzierung
mit Teileigentum für Dich?
Natürlich je nach finanziellem Beitrag. Für Frau natürlich auch wieder
schwierig, wenn man Kinder plant. Besser für das gemeinsame Leben wäre ein von Euch gemeinsam (beiden) finanziertes Haus o. Wohnung. In der von Dir beschriebenen Situation
würde ich mich in dem
Schwiegereltern-Mann-Haus nicht besonders wohl fühlen und es ist ja wohl auch so angelegt, dass die Frau dann eben auch verschwinden kann, aber die Verhältnisse für Mann
geordnet und geregelt
sind. Mir gefällt die Konstruktion nicht. Und dann reden einem die Schwiegereltern in die Gestaltung rein...(es ist ja ihr Haus!).
Ich finde dein finanzieller Beitrag sollte vertraglich geschützt und rückforderbar sein, wenn es schon das Reihenhaus sein muss.
Auf ein gutes neues...!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Susanna_Lebeg
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)


Hallo nochmal!
Also, mein Freund und ich wohnen nur in diesem Reihenhaus - die Schwiegereltern wohnen wo anders....ca. 3 km Luftlinie entfernt, aber immerhin....hat von Euch einer irgendwelche Erfahrungen aus einer nichtehelichen Beziehung? Wenn ich hier die Beiträge in diesem Forum lesen, möchte ich lieber nicht heiraten....
LG
Susanna

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Hallo Susanna,
geht mir genauso :) Und ich habs auch nicht getan (bis jetzt) !
Wie gesagt - ich bin eingebranntes Kind! Ich hab über 10 Jahre lang die Schulden mit abbezahlt, die für die damalige gemeinsame Wohnung mit meinem Ex-Freund gemacht wurden. Auf den Kreditverträgen standen wir beide - die Wohnung gehörte ihm allein! Sooo blauäugig werd ich nie wieder sein! Ein Griff ins Klo langt mir!
Wenn ihr wirklich dieses Reihenhaus haben möchtet, dann besteh darauf, dass ALLES schriftlich festgelegt wird! Also auch DEINE kompletten Einlagen! Das ist dann sowohl eine Absicherung für eine gemeinsame als auch für eine getrennte Zukunft! Macht möglichst getrennte Kreditverträge und behalte die Kopien von allen Rechnungen, die du bezahlst! Lass dir alles, was geht, quittieren!
Ich wünsch dir auf jeden Fall mehr Glück, als ich gehabt habe - aber du bist ja schlauer und informierst dich vorher ;)

lg
Julchen



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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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