Energierechnung nicht bezahlt

1. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)
Energierechnung nicht bezahlt

Hallo,

ich bin in einer Garagengemeinschaft für die Energieabrechnung an den Energieversorger zuständig.
In den letztes Jahren hat ein Eigentümer seine Garage vermietet. Der Mieter zahlt nun seinen Verbrauch nicht mehr, über 200 Euro. Dadurch komme ich in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gegenüber dem Versorger.
Ich habe Mahnungen an den Mieter verschickt, aber keine Reaktion. Leider läuft fast alles auf Vertrauen, heißt über Telefon wird der Zählerstand mitgeteilt, dann die Rechnung erstellt.
Habe ich jetzt Pech und zahle die Schuld selbst?
Muss ich mich an den Vermieter halten?

MfG


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-- Editiert am 01.01.2011 12:26

-- Editiert am 01.01.2011 12:27

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Hat jeder einen einzelnen Zähler oder sind das nur Zwischenzähler?


Gibt es Abschlagszahlungen?


Grundsätzlich ist der Vermieter hier der Ansprechparter.

Es kann sich jedoch anderes aus dem Vertrag mit dir und der Garagengemeinschaft ergeben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Jeder hat einen Zwischenzähler und in einer hängt dann noch ein Hauptzähler,
von dem wird die Rechnung erstellt. Falls Differenzen in der Summe der Zwischenz. zum Hauptz. auftreten, werden die auf alle aufgeteilt.
Gezahlt wird nur einmal je nach Verbrauch.
Verträge gibt es so nicht. Ich mach das Gesamte erst seit ca. 4 Jahren. Der ganze Garagenkomplex besteht über 30 Jahre, da gab es noch nie was.
Problem ist auch der Vermieter der Garage hat den Mieter gekündigt und so verläuft die Sache immer mehr im Sande.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Bist du gegenüber dem Energieversorger als Vertragspartner benannt?
Wie bist du dort involviert?
Bitte so detailliert wie möglich beantworten.


Denkbar wäre folgende Vorgehensweise:
Gegenüber dem Vermieter eine schriftliche Erklärung einfordern, das er alle Verbindlichkeiten übernimmt.
Und das er schon einmal vorab die 200 EUR überweist.

Für diese Aufforderung würde ich eine Frist setzen 14 Tage nach Datum) und dies per Einschreiben-Rückschein.



Aber es kommen auch noch andere Optionen in Betracht ...





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#4
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
letzlich hält sich der EV natürlich an den Zählerinhaber (Hauptzähler). Dieser hat also in dem Sinn "Pech" gehabt. Da keine besonderen Verträge bestehen, wäre allerdings der Vermieter der Garage in der Pflicht! Denn er ist der Besitzer und dir gegenüber verpflichtet, wenn er die Garage weiter vermietet, müsste der Übergang an den Untermieter schriftlich vereinbart werden. Was hier nicht erfolgt ist. Denkbar wäre auch die Verteilung an alle anderen Mieter - jedoch nicht rechtlich, sondern nur im einvernehmen! Denn du kannst jederzeit das "Vertragsverhältnis" mit den anderen Mietern beenden - hier wird keiner mit froh sein und an einer Einigung interessiert sein!

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#5
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Der Vertragspartner gegenüber dem EV bin nur ich, ich erhalte die Jahresrechnung. Der Zähler dazu befindet sich in einem naheliegenden Wohnblock. Dieser Zähler erfasst 15 weitere in den einzelnen Gemeinschaften. In diesen 15 sind dann die Zwischenzähler, aber in unterschiedlicher Zahl von 6 bis 28. Für diese 15 erstelle ich auf Grund der Forderung vom EV Rechnungen und schicke diese an die Verantwortlichen. Theoretisch ist ja einer von den 15 für diese Garage zuständig, aber das Geld fehlt mir. Praktisch könnte ich die Garagenreihe vom Netz trennen lassen. Da es insgesamt fast 300 Garagen sind, könnte ich jeden 1 Euro abknöpfen und ich habe den Fehlbetrag.
Ich habe nun den Vermieter der Garage gebeten mit mir gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Ich weiß auch nicht genau, wie die Mietbedingungen gelautet haben. Daher versuche ich die Sache auf normalen Weg zu klären.
Ich wollte am Donnerstag, vorher ist keiner da, mal unseren Friedensrichter um Rat fragen. Vieleicht sieht der eine Möglichkeit.

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-- Editiert am 01.01.2011 19:49

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:
Praktisch könnte ich die Garagenreihe vom Netz trennen lassen.

Rein juristisch nur die Garage die den Betrag schuldet.



quote:
Der Vertragspartner gegenüber dem EV bin nur ich, ich erhalte die Jahresrechnung.

Nur weil man die Jahresrechnung erhält ist man noch lange nicht der Vertragspartner sondern erst einmal nur der Rechnungsempfänger.
Bist du nur Rechnungsempfänger oder definitiv Vertragspartner?



Welche Kündigungsfrist steht denn im Vertrag des EV?




Wenn sich keine Lösung finden lässt, bliebe nur noch die juristische Variante ...





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#7
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Wenn ich nur die betreffende Garage vom Netz trennen will, müsste ich da rein. Da die aber nicht mein Eigentum ist, wird der Eigentümer mir den Zugang verweigern können.
Dann bin ich Vertragspartner, denn ich kann den Vertrag auch kündigen. Durch die vielen, die diese Arbeit übernommen haben, gibt es keine weiteren Unterlagen. Ich habe nur die von meinem Vorgänger, ab 1995 und da sind nur Rechnungen. Also wird zu einem Monatsende die Kündigungsfrist sein. Müsste ich nachfragen.
Aber wozu sollte ich bei der EV kündigen?

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#8
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich sehe nach Deiner Schilderung noch nicht, dass Du Vertragspartner der EV bist. Meiner Meinung nach bist Du , wie schon geschrieben worden ist , nur der Rechnungsempfänger, weil in Deiner Garage der Hauptzähler hängt. Oder wurde zwischen Dir und der EV ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen , dass Du für alle Zahlungen verantwortlich bist ?
Wenn Du nur organisatorisch die Abrechnung des verbrauchten Stromes vorgenommen hast, dann bist Du auch nicht für die Rückstände verantwortlich. Zumal ja ganz klar ist, wer hier seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgeko mmen ist.

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#9
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Nochmal, der Zähler von dem der EV abliest befindet sich in einem Wohnblock. Von diesem werden die 15 Zähler aus den Garagengemeinschaften erfasst. In diesen Gemeinschften sind die Zwischenzähler von 6 bis 28, da die Gemeinschaften verschieden groß sind.
Ich erhalte auf Grundlage von dem Zähler im Wohnblock die Rechnung vom EV und berechne dann für die 15. Diese 15 müssen dann je nach Größe die Energiekosten von den 6 bis 28 Garagen (Eigentümern) eintreiben.
Als ich vor über 4 Jahren die Abrechnung übernommen habe, wurde ich vom EV als neuen Kunden begrüßt , das war im Februar 2006. Die Lieferstelle ist nicht meine persönliche Anschrift und auch keine Garage, sondern dieser Wohnblock. Mein Name wird aber mit der Lieferstelle genannt. Wenn ich nun nicht der Vertragspartner sein soll, dann gibt es keinen. Der damalige Partner, behaupte ich, wird wohl nicht mehr unter den Lebenden sein.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:
Aber wozu sollte ich bei der EV kündigen?

Deswegen:
quote:
Dadurch komme ich in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gegenüber dem Versorger.




quote:
Als ich vor über 4 Jahren die Abrechnung übernommen habe, wurde ich vom EV als neuen Kunden begrüßt , das war im Februar 2006.

Dann würde ich mal schnellstens die Vertragsunterlagen anfordern.

Ich kenne es nur so, das ein Wechsel des Vertagspartners immer schriftlich vorgenommen wird und dem neuen Vertagspartner die relevanten Unterlagen zugesendet werden.





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#11
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Hat sich nun alles erledigt.
Nachdem ich eine 2.Mahnung mit Verzugszinsen verschickt hatte, ist das Geld jetzt auf dem Konto.

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