Wir haben nach über 1 Jahr mehr durch Zufall erfahren, dass die Entwässerung mehrerer Nachbargrundstücke unterirdisch quer durch unseren Garten verläuft. Keiner unserer Nachbarn wusste hiervon.
Rückfrage beim Bauträger ergab, dass hier eine sogenannte Rigole verläuft. Er teilte uns mit, dass wir unser Gartenhaus an dieser Stelle gar nicht hätten aufstellen dürfen.
Unser Notarvertrag mit dem Bauträger enthält hierüber keine Informationen. Grunddienstbarkeiten für die Nachbarn gibt es zwar (Wegerecht und Gas/Wasser/..), aber diese liegen auf der anderen Seite des Grundstückes. Für das gesamte Baugrundstück (mehrere Häuser wurden gemeinsam gebaut) gibt es allerdings eine Vereinigungsbaulast.
Bin ich hierdurch gezwungen, diese Entwässerung wiederspruchslos zu dulden?
Entwässerung über Nachbargrundstück
5. November 2001
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Frage vom 5. November 2001 | 14:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Entwässerung über Nachbargrundstück
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 7. März 2003 | 11:19
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 3x hilfreich)
Die Nachbarrechtsgesetze der verschiedenen Bundesänder sehen vor, das Abwasserleitungen oder sonstige Versorgungsleitungen die durch fremde Grundstücke verlaufen müssen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt diese anderweitig zu verlegen, geduldet werden müssen.
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