Erbe ausschlagen - Wenn man nun das Haus räumt, gilt dies bereits als Annahme des Erbes?

22. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Gabriele Lawrenz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen - Wenn man nun das Haus räumt, gilt dies bereits als Annahme des Erbes?

Wir müssen uns momentan mit der Frage befassen, ob wir das Erbe meines Schwiegervaters in spee ausschlagen oder annehmen. Dazu haben wir auch eine Rechtsanwalt kontaktiert. Dieser gab uns die Information, das wenn man ein Erbe antritt nicht mit seinem Privatvermögen haftet, sondern nur mit dem vorhandenen Kapitals des Verstorbenen. Ist das so richtig? Wenn man nun das Haus, in dem er zur Miete wohnte räumt, da neue Mieter vorhanden sind, gilt dies bereits als Annahme des Erbes?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Gabriele Lawrenz

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Gabriele,

die Ausschlagung ist übrigens nur innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis von der Erbschaft möglich - also ev. nicht zu lange damit warten.
Die Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten läßt sich wohl "auf den Nachlass" beschränken. Dazu muss aber eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragt werden. Wenn man nix tut, wird man Erbe und haftet auch mit dem Privatvermögen.

Also schnell nochmal mit dem Anwalt alle Möglichkeiten durchgehen bevor es zu spät ist.

MfG
MCNeubert

michael@neubert.com
www.MCNeubert.de

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#2
 Von 
Gabriele Lawrenz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Michael,
vielen Dank schon mal für die Antwort. Im Zeitrahmen für die Ablehnung sind wir noch, voraussichtlich werden wir auch ablehnen.Wie sieht es denn mit der Räumung der Wohnung aus? Die Nachmieter haben die Wohnung ab dem 01.01. gemietet. Wir müssen die Sachen also rausschaffen. Kann man uns daraus einen Strick drehen, nach dem Motto: Sachen rausgeschafft, Erbe angenommen? Oder ist der Nachmieter als Angabe ein Grund die Sachen woanders aufzubewahren?
Viele Grüße
Gabriele

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Gabriele,

Ihre Bedenken bezüglich der Neuvermietung sind nicht ganz unzufrieden.
Das Erbe kann auch durch schlüssiges Handeln angenommen werden - hierbei kommt es auf die Bewertung des Einzelfalls an. Eine Entscheidung zur Nachvermietung habe ich leider nicht gefunden. Aber wenn man einen Makler mit der Neuvermietung beauftragt, ist nach einr Rechtsprechung von einer Annahme auszugehen. Dieser Fall ist aber wohl nicht wirklich mit ihrem zu vergleichen, da sie mit der Räumung ja weiteren Schaden (höhere Nachlassverbindlichkeiten) verhindern.

Die Räumung der Wohnung ist MEINER MEINUNG nach daher wohl keine konkludente Annahme der Erbschaft.
Dies ist aber nur meine Ansicht - ein Richter kann das im Zweifel anders sehen.

Viel Erfolg und Grüße
Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gabriele Lawrenz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank,
ich bin auf jeden Fall jetzt etwas beruhigt, denn dieses Erbe wollen wir uns nicht an´s Bekin binden. Mitte Februar teile ich gerne mit wie es nun ausgegangen ist. Dann ist die 6-Wochen-Frsit für die Auschlagung abgelaufen.
Grüße
Gabriele

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