Erbe nach Tod des Vaters

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.03.2023 22:25:47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe nach Tod des Vaters

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand bei meiner Frage weiterhelfen.

Mein Vater ist im Jahr 2016 gestorben und jetzt hat sich in Bezug auf das Erbe eine Frage gestellt.

Grundsätzlich erbt ja meine Mutter zur Hälfte, genauso ich wie ich mit meiner Schwester zur Hälfte.

Meine Schwester hat vor gut 30 Jahren ein Grundstück geschenkt bekommen, damit auf Ihren Erb- und Pflichtteil verzichtet.
Im Testament ist aufgeführt das nach dem Tod beider Elternteile der Immobilienbesitz an mich geht, da meine Schwester bereits ein Grundstück erhalten hat. Restliches Vermögen 50/50.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob auf Grund der Angabe im Testament tatsächlich ich erst Anspruch auf die Immobilie habe nach Tod meiner Mutter oder ob mir nun auch jetzt schon die Hälfte zusteht (eigentlich 1/4 aber da meine Schwester keinen Anspruch mehr hat --> 1/2?) ?

Ich danke euch schonmalvorab.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Jetzt stellt sich mir die Frage ob auf Grund der Angabe im Testament tatsächlich ich erst Anspruch auf die Immobilie habe nach Tod meiner Mutter

Was ist daran unklar?
Zitat:
Im Testament ist aufgeführt das nach dem Tod beider Elternteile der Immobilienbesitz an mich geht,



Wenn Deine Mutter im gemeinschaftlichen Testament als Alleinerbin eingsetzt wurde, hast Du einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar). Du solltest Dir allerdings gut überlegen, ob Du diesen Anspruch geltend machst. Ggf. beinhaltet das Testament eine "Strafklausel", die besagt, dass das Kind, das seinen Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erststerbenden geltend macht, auf den Tod des Überlebenden enterbt wird.
Zitat:
(eigentlich 1/4 aber da meine Schwester keinen Anspruch mehr hat --> 1/2?) ?

Laut Testament werdet ihr je zur Hälfte Erben der Mutter. Du erhälst zusätzlich die Immobilie.

Der Erb- und Pflichtteilsverzicht bezieht sich nur auf die gesetzliche Erbfolge; mit dem Testament wurde die Schwester zur Miterbin nach dem Überlebenden eingesetzt.

-- Editiert von cruncc1 am 06.01.2018 17:38

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.03.2023 22:25:47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Bedeutet die Formulierung "Nach unser beider Tod ..." schon im Testament, dass sich meine Eltern als Alleinerben einsetzen? AUßer dieser Formulierung findet sich keine weiteren Formulierungen in Bezug auf die Erbreihenfolge oder ähnliches.

Es geht mir auch gar nicht darum einen Pflichtteil einzuklagen, das ist absolut nicht meine Absicht. Es geht einfach nur darum ob nicht auch jetzt schon der Anspruch auf die Hälfte des Hauses nach dem Tod meines Vaters besteht.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Bedeutet die Formulierung "Nach unser beider Tod ..." schon im Testament, dass sich meine Eltern als Alleinerben einsetzen? AUßer dieser Formulierung findet sich keine weiteren Formulierungen in Bezug auf die Erbreihenfolge oder ähnliches.

Wenn keine eindeutige Formulierung über die Erbfolge des Erststerbenden vorhanden ist, muss das Testament ausgelegt werden, ob die Ehegatten sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben.
Zitat:
Es geht einfach nur darum ob nicht auch jetzt schon der Anspruch auf die Hälfte des Hauses nach dem Tod meines Vaters besteht.

Diesbezüglich ist das Testament doch eindeutig formuliert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.03.2023 22:25:47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry das ich nochmal nachrage.

Grundsätzlich ist es ja so wenn sich Eheleute nicht gegenseitig alleine im Testament als Erben einsetzen, dass der überlebende Elternteil zusammen mit den Kinden erbt. In unserem Fall würde meine Mutter 50% und ich zusammen mit meiner Schwester 50% erben.

Aus dem Testament geht nicht eindeutig hervor, dass meine Mutter Alleinerbin ist, somit wäre es denkbar das auch wir Kinder zu 50% erben.

Reicht die Formulierung im Testament in Bezug auf die Immobilie aus, um diese davon auszuschließen?
Das heißt auch wenn wir grundsätzlich zu 50% erben, bedeutet die Formulierung im Testamanent, dass der Immobilienbesitz davon ausgeschlossen ist und diesen alleine meine Mutter erbt?

Entschuldigung, dass ich nocheinmal Frage, aber so ganz klar ist mir die Situation noch nicht.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Reicht die Formulierung im Testament in Bezug auf die Immobilie aus, um diese davon auszuschließen?

Das kannst Du in einem Forum nicht abschließend klären.
Zitat:
Aus dem Testament geht nicht eindeutig hervor, dass meine Mutter Alleinerbin ist, somit wäre es denkbar das auch wir Kinder zu 50% erben.

Für mich ergibt das absolut keinen Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.03.2023 22:25:47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke dir trotzdem für deine ANtwort.

0x Hilfreiche Antwort

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