Liebe Rechtskundige,
zur Zeit schreibe ich gerade an einem Roman und benötige einige allgemeine Auskünfte.
In einem Testament soll als hauptsächlich eine Organisation begünstigt werden. Die einzige Tochter soll möglichst nichts und wenn
nur den Pflichtteil erhalten.
1) Muss die Tocher überhaupt im Testament erwähnt
werden?
2) Erhält sie als einzige Verwandte - auch ohne im Testament erwähnt zu werden - Nachricht vom Tod ihrer Mutter?
3) Bekommt sie den Pflichtanteil automatisch oder muss sie ihn einklagen?
4) Wie wird die Tochter ausfindig gemacht? Und von wem?
5) Muss die Tochter sich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gemeldet haben, weil sonst ihr Anspruch verfällt?
Schon jetzt vielen Dank
Tanja Johannsen