Erben finden - Muss die Tochter überhaupt im Testament erwähnt werden?

8. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Tanja2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben finden - Muss die Tochter überhaupt im Testament erwähnt werden?

Liebe Rechtskundige,

zur Zeit schreibe ich gerade an einem Roman und benötige einige allgemeine Auskünfte.

In einem Testament soll als hauptsächlich eine Organisation begünstigt werden. Die einzige Tochter soll möglichst nichts und wenn
nur den Pflichtteil erhalten.

1) Muss die Tocher überhaupt im Testament erwähnt
werden?

2) Erhält sie als einzige Verwandte - auch ohne im Testament erwähnt zu werden - Nachricht vom Tod ihrer Mutter?

3) Bekommt sie den Pflichtanteil automatisch oder muss sie ihn einklagen?

4) Wie wird die Tochter ausfindig gemacht? Und von wem?

5) Muss die Tochter sich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gemeldet haben, weil sonst ihr Anspruch verfällt?


Schon jetzt vielen Dank

Tanja Johannsen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Frau Johannsen,

wenn die Tochter als einzige Erbin nur den Pflichtteil erhalten soll, dann muß dies im Regelfall auch im Testamtent zu ausgewiesen werden. Allerdings ohne Angabe von Gründen. Es gibt hier aber auch Ausnahmen.
Nachricht vom Tod der Mutter erhält die Erbin in der Regel vom Nachlaßgericht. Das Standesamt macht diesbezüglich eine Meldung an das Nachlaßgericht, oder aber andere Erben benennen die weiteren gesetzlichen Erben.
Den Pflichtteilsanspruch wird die Erbin bei den anderen Erben oder Vermächtnisnehmern geltend machen müssen. Dazu kann sie erst einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlaß zunächst außergerichtlich, dann aber auch gerichtlich geltend machen. Danach wird sie dann Ihren Pflichtteil selbst auf Basis der Auskunft selbst berechnen und ebenfalls zunächst außergerichtlich und dann notfalls auch gerichtlich geltend machen.
Wie Erben ausfindig gemacht werden kann durchaus Stoff für einen Roman bieten: Nach dem die Nachlaßgerichte selbst keine eigenen Recherchen anstellen müssen, gewinnen sog. Erbenermittler zunehmend an Bedeutung. Dies sind u.a. Anwälte, Detektive aber auch Banken. Gegen Provision des gefundenen Erben erteilen sie Auskunft über die Erbeneigenschaft.

Für weitere Fragen können Sie sich auch gerne direkt an mich wenden.

Viele Grüße
aus Hannover
Rechtsanwalt Olaf Matlach

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