Hallo.
Ich habe eine Frage bezüglich der Übergabe eines durch eine Erbengemeinschaft verkauften Hauses. Es steht demnächst die Übergabe des Hauses an und mich würde interessieren, ob auf dem Übergabeprotokoll alle Personen der Erbengemeinschaft unterschreiben müssen (so wie beim Kaufvertrag), oder ob es in dem Fall ausreicht, dass einer stellvertretend das Haus übergibt und auch nur alleine unterschreibt.
-- Editiert Drag123 am 03.01.2012 03:10
Erbengemeinschaft / Hausverkauf.Übergabeprorokoll?
3. Januar 2012
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Frage vom 3. Januar 2012 | 03:09
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbengemeinschaft / Hausverkauf.Übergabeprorokoll?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2012 | 08:09
Von
Status: Lehrling (1981 Beiträge, 1538x hilfreich)
Wozu soll denn ein Übergabeprotokoll angefertigt werden?
Es geht hier doch nicht um die Übergabe an einen Mieter, sondern an den neuen Eigentümer - da sollte doch eigentlich alles im Kaufvertrag geregelt sein!
Man sollte einfach den Termin allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft mitteilen, und wer will, der kommt!
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-- Editiert joebeuel am 03.01.2012 08:11
#2
Antwort vom 3. Januar 2012 | 13:05
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Da es keine Pflicht gibt, überhaupt ein Übergabeprotokoll zu erstellen, gibt es auch keine Regelungen darüber, wer so ein Übergabeprotokoll unterschreiben muss oder darf.
Sinnvoll ist die Unterschrift derjenigen, die bei der Übergabe anwesend waren.
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