Erbin verlangt Auszahlung ihres Immobilienanteils

4. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Winterjoerg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Erbin verlangt Auszahlung ihres Immobilienanteils

Liebe Forumsteilnehmer,
auf die Gefahr hin, dass unsere Anfrage schon mehrfach in diesem Forum beantwortet wurde, möchte ich mich trotzdem an euch wenden, da ich auch nach längerer Forumssuche nichts Passendes gefunden habe. Folgender Fall beschäftigt uns:
Vor etwa 35 Jahren hat meine inzwischen 72-jährige Mutter zusammen mit ihrem Bruder über die gesetzliche Erbfolge das Elternhaus geerbt. Der Bruder war zu diesem Zeitpunkt schon seit längerer Zeit ausgezogen, meine Mutter wohnt bis heute dort. An größeren Instandsetzungsarbeiten hat sich der Bruder als Miteigentümer gelegentlich zur Hälfte finanziell beteiligt, das meiste haben jedoch meine Mutter oder wir finanziert. Es gab immer nur mündliche Absprachen, aber nichts Schriftliches. Vor einigen Monaten ist der Bruder leider verstorben. Nun verlangt seine Witwe die Auszahlung ihres ebenfalls über die gesetzliche Erbfolge erlangten 50%igen Anteils des Hauses. Diese Summe kann jedoch weder von meiner Mutter (72 Jahre alt, 1000 € Rente) noch von uns (wir tilgen eine eigene Immobilie) aufgebracht werden, was bedeutet, dass das Elternhaus verkauft werden muss und meine Mutter nach 60 Jahren auf der Straße sitzt bzw. eine neue Bleibe finden muss.
Müssen wir das so hinnehmen oder gibt es Möglichkeiten, wie wir meiner Mutter einen Umzug ersparen könnten? Ich fürchte, so etwas würde ihre Lebenserwartung drastisch verkürzen.
Viele Grüße und vielen Dank schonmal, Winterjoerg

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Müssen wir das so hinnehmen Nun ja - die Witwe des Bruders kann schlicht die Teilungsversteigerung veranlassen. Dagegen kann man nichts machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Winterjoerg):
Müssen wir das so hinnehmen...
Ja, denn es ist hier das Recht der Erbin ihren Teil ausgezahlt zu bekommen.

Zitat (von Winterjoerg):
.....und meine Mutter nach 60 Jahren auf der Straße sitzt......
Das ist natürlich Quatsch, denn sie bekommt ja ebenfalls Geld von dem sie sich wieder etwas kaufen/anmieten kann. Bisher hat sie das Eigentum einer anderen Person mit nutzen dürfen. Zukünftig kann sie das halt nicht mehr.

Zitat (von Winterjoerg):
oder gibt es Möglichkeiten, wie wir meiner Mutter einen Umzug ersparen könnten?
Wenn die Erbin das nicht möchte, dann sehe ich nicht wirklich wie ihr das erspart bleiben kann. Ihr solltet also jetzt schon mal anfangen nach einer neuen Wohnung zu suchen, damit der Umzug reibungslos über die Bühne gehen kann. Am besten mach eure Mutter Urlaub und ihr kümmert euch in dieser Zeit um den Umzug. Warum das ihre Lebenserwartung drastisch verkürzen soll erschließt sich mir jetzt nicht.
Eine emotionale Bindung ist leider kein Grund eine Teilungsversteigerung verhindern zu können.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Übrigens ist die Teilungsversteigerung der Weg, bei dem am wenigsten Geld rumkommt - man sollte sich also bezüglich Auszug und Verkauf einigen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Winterjoerg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten, dann sehen wir wenigstens etwas klarer, wie die Rechtssituation ist, auch wenn es uns nicht gefällt.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Winterjoerg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

(Doppelpost)

-- Editiert von Moderator am 05.01.2018 14:02

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Nun verlangt seine Witwe die Auszahlung ihres ebenfalls über die gesetzliche Erbfolge erlangten 50%igen Anteils des Hauses.

Gemäß der gesetzlichen Erbfolge ist die Witwe keine Alleinerbin. Sofern keine Kinder vorhanden sind, erbt die Ehefrau 3/4 und die Eltern 1/4 (sollten die Eltern bereits vorberstorben sein, erben die Geschwister)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Gemäß der gesetzlichen Erbfolge ist die Witwe keine Alleinerbin
Korrekt, der Witwe gehören nur 3/4 von 50% des Hauses, also 37,5% des Hauses.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Winterjoerg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank, das hilft uns ein wenig weiter!

1x Hilfreiche Antwort

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