Erbteile Kaufen

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
BjRi1974
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbteile Kaufen

Hallo Leute!

Ich habe ein Problem!
Ich weis nicht ob das geht so wie ich mir das Denke? Es giebt eine Erbengemeinschaft aus drei Kindern und den Ehepartner des Verstorbenen.
Es geht dabei um ein Haus und dem Grundstück.
Den Eheleuten gehörte das Haus je zur hälfte und somit gehören dem noch lebenden Partner 75% des Hauses und den Kindern zusammen 25% des Hauses. Falls ich Richtig liege da es kein Ehevertrag gegeben hat.
Mit einem Kind aus der Erbengemeinschaft habe ich eine Tochter die nach dem Willen des noch lebenden Ehepartners die 75% Erben soll. Nun weis ich das das nicht so geht.
Der Ehepartner ist vor 12 Jahren Verstorben.
Mein gedanke dazu währe,ich kaufe zu einen Betrag X den Anteil des Ehepartners und gewähre Ihm ein lebenslanges Wohnrecht. Meine Tochter ist erst 6 Jahre und somit gehe ich mit Ihr in das Grundbuch. Damit müsste ich doch allen Ärger aus dem Weg gehen.
Kann einer der beiden anderen Erben meiner Tochter das Leben schwehr machen und muß mann dann den anderen Erben bescheid geben und sie um Zustimmung fragen?
Ich muss dazu noch sagen das das Haus mit Grundstück einen Wert von ca.70000€ hat und es noch einiges zu tun giebt.
Dacheideckung und Einfriedung des Grundstücks müssen erneuert werden und dazu währe die Trockenlegung des Kellers noch wichtig nicht zu vergessen wären da noch der Riesige Garten der gepflegt werden will.
Was ist der bessere Weg die Anteile Kaufen oder zu warten bis der Erbfall eintritt.
Da wir in dem Haus wohnen haben wir schon eine ganze Menge an Renovierungen gemacht und bezahlt,können wir das im Erbfall geltent machen oder bezahlen wir alles doppelt?

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.01.2011 18:08:01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Warum soll der überlebende Ehepartner nicht Deiner Tochter seine 75 % Anteile vererben dürfen ? Es gibt eigentlich nur einen Hinderungsgrund, der da wäre, dass es ein gemeinschaftliches Testament der Eheleute gibt, dass die Erbangelegenheiten unwiederruflich regelt.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Aus welchem Grund soll denn ein 6-jähriges Kind einen 75%-Anteil an einem Haus erben? Wer ist denn auf die Idee gekommen, dem Kind und seinen Eltern so etwas anzutun?

Außerdem solltest Du Dir viel mehr Gedanken darüber machen, wie Du bzw. Dein Kind an den 25%-Anteil der 3 Kinder kommst. Die bereiten doch die eigentlichen Schwierikleiten.

quote:
Dacheindeckung und Einfriedung des Grundstücks müssen erneuert werden und dazu wäre die Trockenlegung des Kellers noch wichtig nicht zu vergessen wären da noch der riesige Garten der gepflegt werden will.


Und wie soll ein 6-jähriges Kind das bezahlen? Selbst, wenn Ihr bereit seid, dem Kind soviel Geld zu schenken, habt Ihr soviel? Ich möchte dabei darauf hinweisen, dass eine Grundschuldeintragung bei dieser Konstellation kaum möglich sein dürfte.

Welche Bank würde wohl einem 6-jährigen Kind den notwendigen Kredit gewähren? Und Ihr bekommt das Darlehen auch nicht, da Ihr keine Sicherheiten bieten könnt.

quote:
Nun weiß ich das das nicht so geht.


Rechtlich gesehen geht das durchaus. Trotzdem ist das eine ziemlich schräge Idee, deren Vorteile sich mir nicht erschließen. Neben den schon dargestellten Nachteilen gibt es noch mehr.


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#4
 Von 
BjRi1974
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Grund des Verberbens der 75% ist, das der Erblasser möchte das das Kind das Haus übernimmt. Er würde uns ein lebenslanges Wohnrecht einräumen. Im weiteren wurde das Haus immer als Zweifamilienhaus genutzt. Somit hat das Kind eine Eigene Wohnung die auch Vermietet werden kann.
Die Dacheindeckung ist noch nicht notwendig da es noch dicht ist.
Die Frage ist doch die, was ist günstiger Kaufen oder Erben?
Da sich keiner der Kinder hat auszahlen lassen.
Wie ist das dann geregelt wenn der Erblasser ein Testament macht?
Er könnte ja auch seine Kinder Enterben bis auf meinen Partner und unseren Kind und sie zu gleichen Teilen
Erben lassen. Für uns ist es Wichtig das wir nicht das Geld verlieren was wir bisher eingesetzt haben.
Dem Erblasser ist es Wichtig das Er sinen Enkelkind einen
Wert hinterläst mit dem es später mal was Anfangen kann.


MfG BjRi1974

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

Ich glaube, du musst dir erst mal klar machen, dass das Haus der ungeteilten Erbengemeinschaft gehört. Da ist eine Gesamthandsgeleinschaft, d.h. euch Erben "gehören" nicht x% des Hauses, das gehört euch allen gemeinsam.

Wenn ihr das regeln wollt, müsst ihr sowieso zum Notar, der soll euch das erklären. Strategisch: Jeder Miterbe kann jederzeit die Auflösung der Gemeinschaft fordern, § 2042 BGB .

Am besten also die anderen Geschwister auszahlen. Bei 16,66% sollte das lösbar sein. Wenn ihr euch über den Wert nicht einigen könnt, hilft oft ein (teures!) GA des örtl. Gutachterausschuss. Da ihr im Haus wohnt, würde ich an eurer Stelle die Teilungsversteigerung vermeiden. Ihr dürftet aber mitsteigern.

Nach oder im Zuge der Erbauseinandersetzung könnt ihr alles in eurem Sinne regeln, da würde ich den Notar arbeiten lassen. Zahlen müsst ihr den sowieso.

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-- Editiert am 09.01.2011 17:40

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Auch ich gehe davon aus, dass Ihr Euch über die Rechtsposition der Beteiligten, sowie die Folgen der von Euch geplanten Vorgehensweise absolut im Unklaren seid. Das kann am Ende dazu führen, dass alle Beteiligten Verlierer sind und das Haus verloren geht.

Der noch lebende Elternteil Deiner Frau scheint sich nicht darüber im Klaren zu sein, welche negativen Folgen es haben kann, wenn ein minderjähriges Kind ohne dass das notwendig ist, einen 75%-Anteil an einer Immobilie erbt. Resultat eines solchen Vorgehens kann am Ende sein, dass das Kind gezwungen ist, das Haus zu verkaufen.

Zu bedenken ist z.B., dass alle relevanten Entscheidungen hinsichtlich des Hauses bei einem minderjährigen Eigentümer der Zustimmung des Familiengerichtes bedürfen.

Bei einer Erbschaft haben die Geschwister Deiner Frau und auch Deine Frau selbst einen Pflichtteilsanspruch. Diesen muss das Kind auszahlen. Ein Darlehen wird das Kind dafür aber nicht erhalten und Ihr übrigens auch nicht. Das Kind hat kein eigenes Einkommen und Ihr könnt keine Sicherheit bieten. Wenn die Geschwister großzügig auf den Pflichtteil verzichten, dann ist zu bedenken, dass wahrscheinlich Erbschaftsteuer anfällt. Der Freibetrag des Kindes beträgt nur 100.000€ im Vergleich zu 400.000€ für Deine Frau.

Der Kauf des 75%-Anteils vom Elternteil ist wahrscheinlich in der Praxis nicht möglich. Woher wollt Ihr das Geld dafür nehmen? Eine Darlehen auf einen 75%-Anteil vergibt keine Bank, so dass Ihr den Kauf nur dann tätigen könnt, wenn Ihr den Kaufpreis zu 100% aus Eigenkapital finanzieren könnt.

Selbst wenn die Finanzierung irgendwie hinzubekommen wäre, ist ein 75%-Anteil nur wenig wert. Die meisten wichtigen Entscheidungen bedürfen der Einstimmigkeit aller Eigentümer.

Was hast Du oder Deine Frau eigentlich dem noch lebenden Elternteil Deiner Frau getan, dass sie enterbt werden soll und zusätzlich auch noch Euer Kind in massive Schwierigkeiten gebracht werden soll? Selbst wenn die gesamte Familie so gut miteinander auskommt, dass alles glatt läuft, solltet Ihr bedenken, dass das Kind dann Vermögen hat und dadurch später mögliche Ansprüche auf Sozialleistungen, wie z.B. BaFöG verlieren kann.

Vernünftig aus meiner Sicht wäre nur, dass Deine Frau alleine oder zusammen mit Dir das Haus zu 100% übernimmt, dabei ihre Geschwister auszahlt nund mit dem noch lebenden Elternteil Deiner Frau eine angemessene Vereinbarung für die Übertragung schließt.

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#7
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Ich stimme HH zu. Eine vernünftige Auflösung der bestehenden Erbengemeinschaft und dann übernimmt die im Haus wohnende Tochter das Haus als alleinige Eigentümerin oder mit dir zu je 50%.

Da das Haus einer Erbengemeinschaft gehörte, hätte auch in der Vergangenheit nur mit Zustimmung aller (und unter Kostenbeteiligung) saniert werden dürfen.

Hatten die Eltern eigentlich ein Testament?

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#8
 Von 
BjRi1974
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen!

Habe gerade Eure Antworten gelesen.
Die Eheleute hatten kein Testament gemacht. Ich war mir nicht Sicher was für folgen das für mein Kind haben kann.
Doch jetzt weis ich es und muss mein Partner überzeugen das er noch mal mit seinen Elternteil spricht das das Kind auf keinen Fall das Haus Erben darf.
Also glaube ich das es das Beste ist wenn mein Partner das Erbt.
Wie läuft das mit dem Pflichtteil ab, wer bekommt wieviel
bei einen Wert oder Barvermögen von 100000€?
Ich weis das das Pflichtteil immer Geld ist.
Die Anzahl der Erbberechtigten beläuft sich auf vier Kinder, eins auf der Wildbahn.
Weis jemand von Euch wieviel so ein Gutachten Kostet und ob man die Kosten vom Erbe abziehen kann?
Nebenbei sind sich die Kinder nicht grün untereinander mussten aber meines Erachten so Clever sein das sich ein Rechtsstreit nicht lohnt. Können die Gerichtskosten im Falle eines Rechtsstreits vom Erbe abgezogen werden?

Ich Danke Euch für Eure Hinweise, Ratschläge und Meinungen
BjRi1974

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das was dem Schwiegerelternteil jetzt gehört, würde also zu je 1/4 an jedes Kind gehen. Wenn Deine Frau als Alleinerbin eingesetzt wird, dann sind die Geschwister enterbt und hätten somit einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/8.

Und um das noch einmal klarzustellen: Zum Erben gehört Sterben.

Alles was zu Lebzeiten des Schwiegerelternteils passiert, ist eine Schenkung oder ein Kauf oder eine Mischung zwischen beidem. Dazu ist eine Einigung zwischen allen Beteiligten erforderlich, somit ist die Einigung derzeit nur auf dem Verhandlungsweg zu erzielen.

quote:
Nebenbei sind sich die Kinder nicht grün untereinander mussten aber meines Erachten so Clever sein das sich ein Rechtsstreit nicht lohnt.


Einen Rechtsstreit sehe ich hier nicht aufziehen, da es hier niemenden gibt, der gegen einen anderen Rechtsansprüche hat. Weder haben die Geschwister einen Anspruch darauf, dass sie ausbezahlt werden, noch hat Deine Schwester einen Anspruch darauf, dass sich die Geschwister außzahlen lassen müssen.

Es gibt zwar den Weg einer zwangsweisen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, der dann mit der Teilungsversteigerung des Hauses endet. Dieser Weg ist aber für alle Beteiligten teuer.

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