Erdgeschosswohnung zu kalt!!!

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
kleinersternenstern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)
Erdgeschosswohnung zu kalt!!!

Hallöchen,
ich bin im März 2008 in eine Erdgeschosswohnung eingezogen, diese befindet sich auch außen vom Wohnblock und nun musste ich schon für die Monate von März bis einschließlich September2008 für Heizung und Warmwasser nachzahlen. Wäre ja alles noch in Ordnung. Nun haben wir ja mal wieder richtigen Winter und trotz sämtlicher Maßnahmen von meiner Seite aus, die da wären Laminat, Auslegware, Brücken, Teppiche, alle Türen geschlossen halten usw. wird die Wohnung nicht warm. Das Mietshaus hat einen Energieausweis aber leider keine Kellerdeckendämmung wie ich jetzt festgestellt habe. Außenwände haben eine Isolierung und meine Wohnungsgesellschaft propagiert Energiesparwohnen. Zudem zahle ich schon mehr Heizkosten als meine Nachbar auch im EG die noch was zurückbekommen.

Wie kann ich beweisen dass die Wohnung nicht richtig oder mangelhaft isoliert ist?

Kann man auf eine Kellerdeckendämmung drängen?

Was kann ich tun wenn meine Kaltmiete beim Berechnen im Mietspiegel viel geringer ausfällt?

Dickes Dankeschön vorab!!!

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#2
 Von 
kleinersternenstern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Ha ha (Lustig) War nicht hilfreich die Antwort kenne EG Wohnungen aus Familie und Freundeskreis, wenn es dort so kalt wäre wie nun hier in meiner hätte ich diese natürlich nicht gemietet. Möchte auch nicht im T-Shirt sitzen aber nach stundenlangen Heizen nur 17 Grad (mittig im Zimmer gemessen) und sehr viel Kleidung an, kann ja wohl nicht sein. Umziehen geht im Moment nicht habe sehr viel Geld für diese aufgewendet und kann wieder anfangen zu sparen. Damit ich vielleicht in 1 Jahr wieder raus kann. Denk mal was die Wohnung an Kosten fressen wird könnten auch zwei draus werden.
Dankeschön!!!

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#3
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 183x hilfreich)

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#4
 Von 
kleinersternenstern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Paul,
Zentralheizung Heizkörper. Laminat in zwei Räumen waren schon vom Vormieter. Habe zudem dicke Teppiche usw überall noch rauf gelegt und bei den Fenster sind auch alle Dichtungen neu seit Sommer 2008.
Die Kellerdecke ist nicht isoliert von unten. Denke mal das es nur eine dünne Betonplatte ist weil sonst würde ich ja nicht von mir aus hören wenn ein Mieter seinen Kellerverschlag aufschließt.
Der Block stammt aus der DDR Zeit 1961 er Baujahr. Glaub nicht das die Fußböden isoliert wurden von der Wohnung aus weil im Schlafzimmer liegt immer noch der damals typische PVC Belag.

Wenn die Verwaltung nun nicht weiter dämmt von unten kann mann nicht noch irgendetwas von oben auslegen? Weil ich kann von oben kein Styropor mit anschließendem Estrich gießen vornehmen da sonst alle Türen erheblich gekürzt werden müssten.
Dankeschön

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#5
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 183x hilfreich)

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#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Eine Mietwohnung, in der eine ausreichende Wohntemperatur nicht erreicht werden kann, eignet sich nicht zu dem mietvertraglich vorausgesetzten Zweck und ist daher mangelhaft. Es gibt zwar keine festen Grenzen, als ausreichend angesehen werden aber wohl 20 Grad tagsüber und 18 Grad nachts. Andernfalls kann der Mieter Mängelbeseitigung verlangen und die Miete mindern. Diese Ansprüche sind aber nur begründet, wenn die ausreichende Wohntemperatur über einen längeren Zeitraum nicht erreicht wird, so dass eine wirkliche Beeinträchtigung für den Mieter vorliegt. Dem Mieter kann dabei nicht „Gemietet wie gesehen“ entgegen gehalten werden, da - erstens - der Mieter beim Einzug im März nicht wissen muss, wie die Wohntemperatur im Dezember / Januar ist und es – zweitens – verschiedene Gründe für die unzureichende Wohntemperatur geben kann, so könnte z.B. auch etwas mit der Heizung nicht stimmen etc.. Etwas anderes würde nur gelten, wenn der Vermieter den Mieter bei Vertragsschluss auf die Wohntemperatur hingewiesen hätte.

Die derzeitige Wohntemperatur von 17 Grad würde zumindest dann einen Mangel darstellen, wenn diese schon einige Tage lang nicht überschritten worden ist. Möglicherweise ist die Temperatur die Folge der derzeitigen******rung und die Verhältnisse bessern sich in absehbarer Zeit wieder. Dann müsste der Mieter abwägen, ob sich ein Streit mit dem Vermieter lohnt. Das AG Charlottenburg – 19 C 228/98 – hat einmal eine Minderung in Höhe von monatlich 10 Prozent wegen einer tagsüber nur 18 Grad warmen Wohnung gewährt. Für den Mieter gibt es also nicht besonders viel zu gewinnen, gerade wenn es sich nur um ein paar kalte Tage handelt. Dazu kommt noch: „Eine Beweisaufnahme - durch Zeugen - über die behauptete unzureichende Beheizung kommt nur dann in Betracht, wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum Temperaturmessungen mit einem geeichten Thermometer vorgenommen hat.“; AG Fürstenwalde 23.06.2005.

Von der gegenwärtigen Wohntemperatur zu unterscheiden ist die Frage nach den übermäßigen Heizkosten. Ob eine Gebäudeisolierung, die einen bestimmten Standart unterschreitet, überhaupt einen Mietmangel darstellen kann, ist fraglich. Der Grundsatz kann wohl LG Hamburg - 7 S 166/87 – entnommen werden wonach, „die Tatsache, dass eine Mietwohnung aufgrund ihrer wärmetechnischen Beschaffenheit verhältnismäßig hohe Heizkosten verursacht, … für sich allein genommen nicht als Sachmangel anzusehen“ ist. Darüber hinaus ist der Mieter ja anhand des Energieausweises über die Gebäudeisolierung informiert gewesen, so dass hier tatsächlich „Gemietet wie gesehen“ gelten könnte, sich der Mieter z.B. nun also nicht über die fehlende Bodenisolierung beschweren kann.
Die Höhe der Nachzahlung im Verhältnis zu anderen Nachbarn ist kein geeignetes Kriterium, denn die Höhe der Nachzahlung wird maßgeblich von der Höhe der Vorauszahlungen und dem Heizverhalten bestimmt.

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#7
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#8
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Dann sind wir uns ja insoweit einig.

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#9
 Von 
kleinersternenstern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Es geht doch nicht darum das mir nicht bewusst ist mehr zahlen zu müssen. Das tue ich doch schon und habe eine weitere Höherstufung eingeleitet damit es bei der Abrechnung nicht so viel aussieht. Würde auch noch mehr zahlen doch dadurch wird es ja auch nicht warm. vielen Dank an euch und das mit dem Kork werde ich dann erst mal teilweise im Flur beginnend umsetzen. Ansonsten so schnell wie möglich wieder raus und nie wieder ins EG oder außen liegend.
Dankeschön!!!
PS: trotzdem Mist das das bei mangelnder Isolierung es den Energiepass gibt und nur der Durchschnittswert insgesamt zählt.

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#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
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#12
 Von 
kleinersternenstern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Das Pärchen vor mir hat drei Jahre drin gewohnt. Wenn man sich erinnert waren die letzten Winter ja recht mild. Bei der Besichtigung habe ich auch abgefragt ob es sehr fußkalt ist oder viel nachzuzahlen ist, wurde von der Frau aber verneint. Habe Mitte Dezember den Mann getroffen und Ihn gleich mal angesprochen. Ach ja seine Frau ist ja so froh das sie es jetzt warm hat und das ich mich mal locker mit einer Nachzahlung von Rund 300 Euro einstellen darf. Habe dann auch im Nachhinein raus bekommen das bei dieser Wohnung der Wechsel sehr oft war. Darauf kam ich als ich die Mieteinstufungen der Nachbarn sah und mir gleich mal noch meine viel höhere Kaltmiete erklären konnte.

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#13
 Von 
kleinersternenstern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Tja schon alles im grünen Bereich, der Energiepass ist vom 14.11.2007. Wurde auch von DR. Sowieso für Energie usw. ausgestellt. Als Mieter hat man halt die A....karte gezogen wenn mann in einer wie der meinigen Wohnung wohnt. Was mich zusätzlich ärgert ist die machen Werbung wie Umweltbewusst und effizient doch die Kosten sind. Tja die Mehrheit wohnt ja auch in einer Mittelwohnung.

-- Editiert von kleinersternenstern am 07.01.2009 20:35

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#14
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
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#15
 Von 
kleinersternenstern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

na das die CO2 Emissionen beispielsweise bei unter 100 kWh (m2a) liegen. Nein die regeln die Heizung nicht für mich.

an Scalar2 hau mir doch nicht immer nur hier einen Satz um die Ohren, deine Kommentare sind nicht wirklich hilfreich.
Oder kommst du so auf den Status "Legende", an den Bewertungen kanns ja nicht liegen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#17
 Von 
kleinersternenstern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Es wurden alle möglichen Besonderheiten, Merkmale und die Ausstattung aufgeführt. Wäre hier eine Nachtschaltung hätte ich sie erwähnt.
Scalar2 das war wieder nichts für mich.

Trotzdem Danke nochmals an alle die sich echt Mühe gaben mir bei meinem Problem zu helfen.

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