Hallo zusammen!
Ich hätte mal eine Frage zu unserem Mietvertrag. Wir sind eine 3er WG und haben einen Vertrag, bei dem wir alle drei als gemeinsame Hauptmieter eingetragen sind.
Jetzt ist ein Mitbewohner ausgezogen und der Vermieter möchte, dass wir einen neuen Vertrag unterschreiben. Wir wohnen bereits sechs Jahre in der WG, mit der Unterschrift würde unsere Kündigungsfrist anscheinend wieder auf drei Monate herabsinken. Ist das in Ordnung oder können wir uns unsere bisherige Mietzeit "anrechnen" lassen?
Müssen wir den neuen Vertrag überhaupt unterschreiben oder können wir uns auf den alten berufen? Ist der alte Vertrag mit dem Auszug des Mitbewohners erloschen?
Ich hoffe, da kennt sich jemand aus.
Liebe Grüße
Leo
Erlischt die Mietzeit bei neuem Vertrag?
8. Januar 2013
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Frage vom 8. Januar 2013 | 16:04
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 2x hilfreich)
Erlischt die Mietzeit bei neuem Vertrag?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2013 | 16:08
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Der Vertrag kann nicht von einem einzigen Mieter gakündigt werden, sondern nur von allen, ausser der Vermieter stimmt dem zu, dass er den 1 Mieter aus dem Vertrag entlässt.
Der neue Vertrag kann durchaus für Euch schlechter sein, als der Alte aber machen könnt Ihr eigentlich nichts, ausser nicht kündigen, dann müsste der ausziehende Mieter Euch auf Zustimmung verklagen.
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