Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen: Meine Freundin hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis)und beendet in ein paar Monaten ihr Studium hier in Deutschland. Dann würde ich gerne mit ihr zusammenziehen. Schwierig dabei ist, dass ich seit kurzem dauerhaft im Ausland (nicht EU-Staat)lebe und arbeite. Wir würden gerne zusammenziehen, aber das Ausländerrecht macht uns wohl einen Strich durch die Rechnung. Deshalb meine Frage: Gibt es einen Weg, wie meine Freundin zu mir ziehen kann, ohne dass ihre Aufenthaltserlaubnis nach 6 Monaten erlischt?
Erlöschung der Niederlassungserlaubnis nach mehr als 6 Monaten im Ausland
2. Januar 2007
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Frage vom 2. Januar 2007 | 20:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erlöschung der Niederlassungserlaubnis nach mehr als 6 Monaten im Ausland
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#1
Antwort vom 2. Januar 2007 | 21:03
Von
Status: Praktikant (863 Beiträge, 358x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 2. Januar 2007 | 21:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kriegt das denn überhaupt jemand mit, wenn mein Freundin in Deutschland angemeldet bleibt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Januar 2007 | 23:11
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 441x hilfreich)
Bei Vorlage eines triftigen Grundes kann in Absprache mit der Ausländerbehörde eine Verlängerung der 6 Monatsregelung gewährt werden.
Wer sich bereits über 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und einen gesicherten Lebensunterhalt hat oder deutsch verheiratet ist ist von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Nachzulesen im Aufenthaltsgesetz § 51
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