Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
S2016
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung

Hallo liebes Forum,

ich habe einen großen Fehler begangen und meinen Lebensgefährten wohlmöglich in eine missliche sehr schlechte Lage gebracht.

Da wir momentan Wirtschaftlich einen leichten Engpass erlitten haben auch u. a. wegen einem Umzug habe ich versucht einen Kredit aufzunehmen über 11.000,-, da ich aber als Zeitarbeiterin angestellt war wurde meine Kreditanfrage abgelehnt. Nun habe ich den womöglich größten Fehler begangen,

ich habe meinen Lebensgefährten gefragt ob ich eine Anfrage über ihn einreichen darf bzw. versuchen darf online über seinen Namen einen Kredit zu bekommen, er sagte mir dass ich es versuchen kann aber es seiner Meinung nach mit einer fast 100% Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird da er selbstständig ist. Ich habe es dennoch über verschiedene Vergleichsportale versucht und es wurde leider abgelehnt bzw. es wurden keine Angebote erstellt. Da er mir gesagt hat dass er vor 2 Jahren ab und zu in der Firma seiner Mutter aushilft habe ich angegeben dass er bei seiner Mutter Angestellt ist. Was auch zu meinem erstaunen funktioniert hat. Danach habe ich als er arbeiten war die Kontoauszüge von ihm genommen eingescannt und mich etwas darin versucht einen Geldeingang seiner Mutter als Arbeitentgelteingang zu verändern. Zu dem habe ich aus Google Abrechnungen Heruntergeladen und ebenfalls bearbeitet dass er in der Firma seiner Mutter arbeitet, als Vorlage habe ich mir auf der Homepage der Firma die die Abrechnungen erstellt angeschaut wie eine Abrechnung genau aussieht und wo genau etwas zu stehen hat.

Da mir klar war dass er es nicht unterschreiben wird wenn ich es ihm sage, habe ich mich darin versucht seine Unterschrift abzupausen was auch funktioniert hat. Mit allen unterlagen hab ich ihm einen Umschlag verschlossen mit allen Unterlagen gegeben und ihm gegebenen das bei der Post abzugeben um das Postident verfahren zu machen, ich sagte ihm er müsse das als Bürge auch gegenzeichnen.


Nun hat seine Mutter eine Vorladung als Zeuge im Ermittlungsverfahren gegen ihn bekommen, vielleicht weil man erkannt hat das auf dem Antrag sieht dass es andere unterschriften sind das weiss ich nur nicht. Ich habe es ihm noch nicht gesagt was ich aber vor habe wenn er von der Arbeit kommt.

Ich weiß dass das so ziemlich das blödeste war was ich hätte machen können und nun habe ich angst die Existenz meines Lebensgefährdeten so wie seiner Mutter zu gefährden.




Was kann ich nun tun?
Was erwartet ihn und seine Mutter? Müssen sie sich Gedanken um ihre Existenz machen? (beide in der Existenzgründerphase)
Ich Weiß nicht welchen Schritt ich als nächstes gehen soll bzw. was er machen soll und was erwartet ihn?
Was erwartet mich?

Die meisten Gedanken mache ich mir weil er in seiner Jugend (er 20 ich 19) viel Unsinn gemacht hat und noch ein Gerichtsverfahren hat wegen einer Sache am laufen ist.
Ich wollte uns dabei helfen und habe wohl alles schlimmer gemacht, würde es was bringen den direkten Kontakt zur Bank zu suchen?

Ich bin für jede Antwort mehr als Dankbar.

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33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich weiß dass das so ziemlich das blödeste war was ich hätte machen können


Ja, in der Tat...


Zitat:
Was kann ich nun tun? nun habe ich angst die Existenz meines Lebensgefährdeten so wie seiner Mutter zu gefährden.


Gestehen, dass Sie das Ganze eigentlich zu verantworten haben. Dann drohen ihm und der Mutter keine strafrechtlichen Konsequenzen. Offensichtlich wussten weder er, noch seine Mutter nur ansatzweise, was Sie im Hintergrund getrieben haben. Ihnen selbst drohen hingehen schon strafrechtliche Konsequenzen.


Zitat:
Was erwartet mich?


Ein Strafverfahren wegen des versuchten Betruges nach § 263 Abs. 1 u. 2 StGB , in Tateinheit mit einer Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB .


Zitat:
Die meisten Gedanken mache ich mir weil er in seiner Jugend (er 20 ich 19) viel Unsinn gemacht hat und noch ein Gerichtsverfahren hat wegen einer Sache am laufen ist.


Vor dem Hintergrund sollten Sie sich dreimal überlegen, ob Sie ihn mit in Ihre begangene Straftat hineinziehen wollen und ihn so möglicherweise in eine nachteilige Situation im Hinblick auf das bevorstehende Verfahren bringen wollen.


Zitat:
Ich wollte uns dabei helfen und habe wohl alles schlimmer gemacht, würde es was bringen den direkten Kontakt zur Bank zu suchen?


Nunja, wenn ein Schaden entstanden ist, dann sollte man selbstverständlich versuchen diesen nach Kräften wieder gut zu machen. Eine Entschuldigung beim Opfer kommt vor Gericht auch immer gut an. Jedoch kann die Bank, selbst wenn sie wollte, auch nicht mehr verhindern, dass das Verfahren fortgeführt wird, da Betrug und Urkundenfälschung Offizialdelikte sind und somit von Amts wegen ermittelt werden muss.


Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
S2016
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von PP9325):
Hallo,

Zitat:Ich weiß dass das so ziemlich das blödeste war was ich hätte machen können

Ja, in der Tat...


Zitat:Was kann ich nun tun? nun habe ich angst die Existenz meines Lebensgefährdeten so wie seiner Mutter zu gefährden.

Gestehen, dass Sie das Ganze eigentlich zu verantworten haben. Dann drohen ihm und der Mutter keine strafrechtlichen Konsequenzen. Offensichtlich wussten weder er, noch seine Mutter nur ansatzweise, was Sie im Hintergrund getrieben haben. Ihnen selbst drohen hingehen schon strafrechtliche Konsequenzen.


Zitat:Was erwartet mich?

Ein Strafverfahren wegen des versuchten Betruges nach § 263 Abs. 1 u. 2 StGB
, in Tateinheit mit einer Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB
.


Zitat:Die meisten Gedanken mache ich mir weil er in seiner Jugend (er 20 ich 19) viel Unsinn gemacht hat und noch ein Gerichtsverfahren hat wegen einer Sache am laufen ist.

Vor dem Hintergrund sollten Sie sich dreimal überlegen, ob Sie ihn mit in Ihre begangene Straftat hineinziehen wollen und ihn so möglicherweise in eine nachteilige Situation im Hinblick auf das bevorstehende Verfahren bringen wollen.


Zitat:Ich wollte uns dabei helfen und habe wohl alles schlimmer gemacht, würde es was bringen den direkten Kontakt zur Bank zu suchen?

Nunja, wenn ein Schaden entstanden ist, dann sollte man selbstverständlich versuchen diesen nach Kräften wieder gut zu machen. Eine Entschuldigung beim Opfer kommt vor Gericht auch immer gut an. Jedoch kann die Bank, selbst wenn sie wollte, auch nicht mehr verhindern, dass das Verfahren fortgeführt wird, da Betrug und Urkundenfälschung Offizialdelikte sind und somit von Amts wegen ermittelt werden muss.


Grüße




Danke für die schnelle Antwort.
Ich hätte mir im klaren sein sollen was ich damit anrichte.

Soll ich zur Polizei gehen oder zum Anwalt oder warten bis auch die Mutter von ihm bei der Anhörung war?
Muss ich ins Gefängnis oder bekomm ich eine Geldstrafe? Denn ich musste schon einmal Sozialstunden machen. Habe eine neue Arbeit seit einem Monat, muss ich mir Gedanken um diese Stelle machen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Soll ich zur Polizei gehen oder zum Anwalt oder warten bis auch die Mutter von ihm bei der Anhörung war?


Ach so. Sie wissen noch gar nicht sicher, ob diese Vernehmung auch diese Sache zum Genstand hat? Wenn nicht, dann unbedingt abwarten. Nicht, dass Sie sich am Ende noch selbst bezichtigen und es dann bei dieser Vernehmung gar nicht um diese Sache geht.


Zitat:
Muss ich ins Gefängnis oder bekomm ich eine Geldstrafe? Denn ich musste schon einmal Sozialstunden machen.


Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist nicht sehr wahrscheinlich. Ich denke es ist mehr mit einer hohen Geldstrafe, unter Umständen auch über 90 Tagessätze oder eine Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung zu rechnen.


Zitat:
Habe eine neue Arbeit seit einem Monat, muss ich mir Gedanken um diese Stelle machen?


Hier ist die maßgebliche Frage, ob für diese Tätigkeit ein Führungszeugnis oder gar eine Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung benötigt wird. Wenn ja, dann könnte es zu Schwierigkeiten kommen.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
S2016
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von PP9325):
Hallo,
Zitat:Soll ich zur Polizei gehen oder zum Anwalt oder warten bis auch die Mutter von ihm bei der Anhörung war?
Ach so. Sie wissen noch gar nicht sicher, ob diese Vernehmung auch diese Sache zum Genstand hat? Wenn nicht, dann unbedingt abwarten. Nicht, dass Sie sich am Ende noch selbst bezichtigen und es dann bei dieser Vernehmung gar nicht um diese Sache geht.

Zitat:Muss ich ins Gefängnis oder bekomm ich eine Geldstrafe? Denn ich musste schon einmal Sozialstunden machen.

Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist nicht sehr wahrscheinlich. Ich denke es ist mehr mit einer hohen Geldstrafe, unter Umständen auch über 90 Tagessätze oder eine Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung zu rechnen.


Zitat:Habe eine neue Arbeit seit einem Monat, muss ich mir Gedanken um diese Stelle machen?

Hier ist die maßgebliche Frage, ob für diese Tätigkeit ein Führungszeugnis oder gar eine Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung benötigt wird. Wenn ja, dann könnte es zu Schwierigkeiten kommen.


Grüße


Nein das weiss ich noch nicht. Er hat mich nur aufgebracht angerufen. Wenn die Vernehmung bzgl. der Sache ist soll ich dann zur Polizei oder zum Anwalt?

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass eine Geldstrafe über 90 zu erwarten habe?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Es könnte auch noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, da Sie erst 19 sind.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn die Vernehmung bzgl. der Sache ist soll ich dann zur Polizei oder zum Anwalt?


Wenn Sie es sich leisten können, dann wäre es durchaus ratsam vorher einen Fachanwalt für Strafrecht aufzusuchen und mit diesem das weitere Vorgehen abzustimmen.
Jedoch sollten Sie einen Anwalt nur engagieren, wenn Sie diesen auch bezahlen können, sonst begehen Sie möglicherweise die nächste Straftat.

Wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können, dann können Sie eben auch eine entsprechende Aussage bei der Polizei ohne Anwalt machen.


Zitat:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass eine Geldstrafe über 90 zu erwarten habe?


Es wäre nicht unwahrscheinlich oder unangemessen. Schließlich haben Sie versucht durch Ihre betrügerische Handlung eine hohe Summe zu erlangen.
Es wäre grdsl. auch denkbar, dass auf Sie Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, da Sie aus strafrechtlicher Sicht noch als Heranwachsende zu sehen sind und das Gericht entscheiden kann, ob Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht könnten Sie wahrscheinlich mit einer Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, rechnen.
Meines Erachtens ist hier jedoch eher die Tendenz in Richtung Erwachsenenstrafrecht, da es sich bei diesem Delikt nicht wirklich um eine jugendtypische strafrechtliche Verfehlung handelt.


Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Meines Erachtens ist hier jedoch eher die Tendenz in Richtung Erwachsenenstrafrecht, da es sich bei diesem Delikt nicht wirklich um eine jugendtypische strafrechtliche Verfehlung handelt.


"Die Annahme einer Jugendverfehlung scheidet nicht schon deshalb aus, weil das Delikt auch nach den konkreten Umständen, Motiven oder dem Erscheinungsbild von erwachsenen Tätern begangen werden könnte oder begangen wird. Es kommt immer auf die Umstände und Entstehungszusammenhänge der konkreten Tat an, so dass eine Jugendverfehlung bei keinem Tatbestand von vornherein ausgeschlossen werden kann."

Quelle:https://www.mv-recht.de/artikel/156/anwendung-des-jugendstrafrechts-auf-heranwachsende

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ob ein Heranwachsender bei seiner Tat im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG noch einem Jugendlichen gleichstand, ist im wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendrichter ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BGHSt 36, 37 )


Deswegen habe ich auch geschrieben, dass dies lediglich eine Tendenz darstellt. Alleine auf das Delikt kann natürlich nicht abgestellt werden, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, aber es kann einer von vielen Anhaltspunkten sein. (vgl. auch § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG )

Aus der Erfahrung in der Praxis kann ich eben berichten, dass nicht selten bei Tätern, die als Heranwachsende zu sehen sind, besonders bei solchen Delikten, vor allem wenn die Täter bereits einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und sonst auch keine erheblichen Reifeverzögerungen vorliegen, Erwachsenenstrafrecht statt Jugendstrafrecht angewandt wird.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
S2016
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von PP9325):
Hallo,
Zitat:Wenn die Vernehmung bzgl. der Sache ist soll ich dann zur Polizei oder zum Anwalt?
Wenn Sie es sich leisten können, dann wäre es durchaus ratsam vorher einen Fachanwalt für Strafrecht aufzusuchen und mit diesem das weitere Vorgehen abzustimmen.
Jedoch sollten Sie einen Anwalt nur engagieren, wenn Sie diesen auch bezahlen können, sonst begehen Sie möglicherweise die nächste Straftat.
Wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können, dann können Sie eben auch eine entsprechende Aussage bei der Polizei ohne Anwalt machen.

Zitat:Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass eine Geldstrafe über 90 zu erwarten habe?

Es wäre nicht unwahrscheinlich oder unangemessen. Schließlich haben Sie versucht durch Ihre betrügerische Handlung eine hohe Summe zu erlangen.
Es wäre grdsl. auch denkbar, dass auf Sie Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, da Sie aus strafrechtlicher Sicht noch als Heranwachsende zu sehen sind und das Gericht entscheiden kann, ob Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht könnten Sie wahrscheinlich mit einer Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, rechnen.
Meines Erachtens ist hier jedoch eher die Tendenz in Richtung Erwachsenenstrafrecht, da es sich bei diesem Delikt nicht wirklich um eine jugendtypische strafrechtliche Verfehlung handelt.


Grüße
PP



Soll ich mir einen Anwalt alleine holen oder mit meinem Lebensgefährten zusammen? Was wäre ratsam? Oder soll ich mich selbst Anzeigen?
Soll der Antrag bei der Bank widerrufen werden ? Er hat dort noch den Status *in Bearbeitung*

Danke für die schnelle Antwort

-- Editiert von S2016 am 09.01.2016 04:49

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Soll ich mir einen Anwalt alleine holen oder mit meinem Lebensgefährten zusammen? Was wäre ratsam?


erst einmal sollten Sie abwarte, was die anstehende Vernehmung überhaupt zum Gegendstand hat.

Wenn dann müssten Sie für sich alleine einen Anwalt engagieren. Ihr Lebensgefährte müsste wenn dann, grdsl. selbst einen anderen Anwalt engagieren, da im Strafrecht die Vertretung mehrer Parteien in der selben Sache, außer der Nebenklage nicht zulässig ist.


Zitat:
Soll der Antrag bei der Bank widerrufen werden ? Er hat dort noch den Status *in Bearbeitung*


Das wäre dringend zu raten. Sofern es sich nämlich nun bei der anstehenden Verhandlung nicht um diese Sache handeln sollte, dann könnte das noch eine Chance sein, diese Sache zu begraben.

Wann wurde denn der Kreditantrag mit den falschen gestellt bzw. abgesendet?


Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
S2016
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von PP9325):
Hallo,
Zitat:Soll ich mir einen Anwalt alleine holen oder mit meinem Lebensgefährten zusammen? Was wäre ratsam?
erst einmal sollten Sie abwarte, was die anstehende Vernehmung überhaupt zum Gegendstand hat.
Wenn dann müssten Sie für sich alleine einen Anwalt engagieren. Ihr Lebensgefährte müsste wenn dann, grdsl. selbst einen anderen Anwalt engagieren, da im Strafrecht die Vertretung mehrer Parteien in der selben Sache, außer der Nebenklage nicht zulässig ist.

Zitat:Soll der Antrag bei der Bank widerrufen werden ? Er hat dort noch den Status *in Bearbeitung*

Das wäre dringend zu raten. Sofern es sich nämlich nun bei der anstehenden Verhandlung nicht um diese Sache handeln sollte, dann könnte das noch eine Chance sein, diese Sache zu begraben.

Wann wurde denn der Kreditantrag mit den falschen gestellt bzw. abgesendet?


Grüße
PP



Okay dann warte ich das mal ab.

Sollte die anstehende Vernehmung sich um die genannte Sache handeln, soll es dann dennoch Widerrufen werden ?

Am 23.12 letzen Jahres.

Danke für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sollte die anstehende Vernehmung sich um die genannte Sache handeln, soll es dann dennoch Widerrufen werden ?


Das können Sie durchaus machen, jedoch dürfte das dann nicht mehr viel bringen.


Zitat:
Am 23.12 letzen Jahres.


Somit wäre es auch gut möglich, dass es bei der Vernehmung um diese Sache gehen wird. Wäre nämlich der Kreditantrag erst 2-3 Tage her gewesen, dann wäre das sehr unwahrscheinlich.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
S2016
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von PP9325):
Hallo,
Zitat:Sollte die anstehende Vernehmung sich um die genannte Sache handeln, soll es dann dennoch Widerrufen werden ?
Das können Sie durchaus machen, jedoch dürfte das dann nicht mehr viel bringen.

Zitat:Am 23.12 letzen Jahres.

Somit wäre es auch gut möglich, dass es bei der Vernehmung um diese Sache gehen wird. Wäre nämlich der Kreditantrag erst 2-3 Tage her gewesen, dann wäre das sehr unwahrscheinlich.

Grüße


Okay danke für die Antwort, welche Möglichkeiten bestehen wenn man den Antrag widerrufen will, genügt hier ein Zweizeiler?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
welche Möglichkeiten bestehen wenn man den Antrag widerrufen will, genügt hier ein Zweizeiler?


Ja, ist ausreichend.

Man könnte zum Beispiel schreiben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte die Kreditanfrage Nr. ... vom ........... zurückziehen und bitte Sie in diesem Zusammenhang die Ihnen übersandten Unterlagen zu vernichten oder an mich zurückzusenden.

Freundliche Grüße

...."


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie soll das mit dem zurückziehen des Antrags praktisch vonstatten gehen? Soll Sie erneut die Unterschrift des Freundes fälschen? Denn der ist ja offiziell der Kreditantragsteller. In eigenem Namen kann sie seinen Antrag nicht zurücknehmen ohne gleichzeitig einzuräumen, dass die Unterlagen gefälscht sind.

Zitat:
Bei Anwendung von Jugendstrafrecht könnten Sie wahrscheinlich mit einer Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, rechnen.


In Zeiten wo im Jugendrecht selbst Delikte wie Raub oft mit Jugendarrest gehandet werden, würde ich hier nicht mit einer Jugendstrafe rechnen. Es ist letztich kein Schaden entstanden, die Beschuldigte ist nicht vorbelastet (oder?) und wird geständig sein. Hier bei uns würde es idR. nicht mal Arrest geben, weil -warum auch immer- die Jugendrichter sich zieren, weilbliche Angeklagte in den Arrest zu stecken. §§ 27 ff. JGG wäre hier bei uns denkbar, also Rückstellung der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe (nicht mit "Vorbewährung" nach § 57 JGG zu verwechseln)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie soll das mit dem zurückziehen des Antrags praktisch vonstatten gehen? Soll Sie erneut die Unterschrift des Freundes fälschen?


Nunja, im Falle, dass es bei der Vernehmung nicht um diese Sache geht, wäre es ja durchaus sinnvoll die Sache ganz still zu begraben.
Wenn noch keine Strafanzeige in dieser Sache gestellt ist und der Bank noch nicht bekannt ist, dass die Unterlagen gefälscht sind, dann kann auch der Freund auch einfach das Schreiben mit der Bitte um Stornierung des Kreditantrages unterzeichnen.


Zitat:
Hier bei uns würde es idR. nicht mal Arrest geben, weil -warum auch immer- die Jugendrichter sich zieren, weilbliche Angeklagte in den Arrest zu stecken.


Zum Glück sind die Jugendrichter hier in Bayern eine Spur härter.


Zitat:
§§ 27 ff. JGG wäre hier bei uns denkbar, also Rückstellung der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe (nicht mit "Vorbewährung" nach § 57 JGG zu verwechseln)


Das hingegen ist bei uns, zumindest im südlichen Raum von Bayern, relativ "unbekannt" oder unpopulär bei den Jugendrichtern. Ich habe bisher sage und schreibe 3 mal erlebt, dass diese Möglichkeit angewendet wurde.

Aber im Grunde stimme ich Ihnen natürlich zu, dass auch diese Möglichkeit im Falle einer Verurteilung in diesem Fall denkbar ist.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
dann kann auch der Freund auch einfach das Schreiben mit der Bitte um Stornierung des Kreditantrages unterzeichnen.


Das wäre eine Lösung

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von S2016):
Nun hat seine Mutter eine Vorladung als Zeuge im Ermittlungsverfahren gegen ihn bekommen


1. Ermittlungsverfahren wegen was? Welche §§?
2. Die Mutter und auch Sie, sofern verlobt, haben ein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 52 StPO .
3. Ihr Lebensgefährte kann als Beschuldigter die Aussage gem. § 55 StPO verweigern.
4. Vorladungen der Polizei sind lediglich als Einladungen zu verstehen, es ist nicht empfehlenswert dort zu erscheinen.

An Ihrer Stelle würde ich den Lebensgefährten nicht noch in die Sache hineinziehen indem er jetzt irgendwelche Sachen (Stornierung) unterschreibt, bisher weiss er ja nichts von der Sache, ist also nicht Mitwisser/Mittäter.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
S2016
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wie soll das mit dem zurückziehen des Antrags praktisch vonstatten gehen? Soll Sie erneut die Unterschrift des Freundes fälschen? Denn der ist ja offiziell der Kreditantragsteller. In eigenem Namen kann sie seinen Antrag nicht zurücknehmen ohne gleichzeitig einzuräumen, dass die Unterlagen gefälscht sind.
Zitat:Bei Anwendung von Jugendstrafrecht könnten Sie wahrscheinlich mit einer Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, rechnen.
In Zeiten wo im Jugendrecht selbst Delikte wie Raub oft mit Jugendarrest gehandet werden, würde ich hier nicht mit einer Jugendstrafe rechnen. Es ist letztich kein Schaden entstanden, die Beschuldigte ist nicht vorbelastet (oder?) und wird geständig sein. Hier bei uns würde es idR. nicht mal Arrest geben, weil -warum auch immer- die Jugendrichter sich zieren, weilbliche Angeklagte in den Arrest zu stecken. §§ 27 ff. JGG wäre hier bei uns denkbar, also Rückstellung der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe (nicht mit "Vorbewährung" nach § 57 JGG zu verwechseln)


Ich bin nicht Vorbestraft, ich habe jedoch einmal mit 15 Sozialstunden machen müssen.
Wie ist das von Ihnen erläuterte §§ 27 ff. JGG zu verstehen?


0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
S2016
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat nun einen Anwalt aufgesucht.
Seine Mutter ist nicht zur Vorladung erschienen, er selbst hat eine Vorladung als Beschuldigter bekommen mit der Aufforderung genau diese Gehaltsnachweise zu erbringen so wie Kontoauszüge.

Wie er mir erzählt hat liegt laut seinem Anwalt keine Urkundenfälschung vor da es keine Originalen Dokumente sondern lediglich Kopien waren. Es solle eher auf Versuchten Kreditbetrug hinauslaufen wenn ich es richtig verstanden habe. Ich habe hierbei nun aber ein schlechtes gewissen da der Anwalt auch sagte dass er sich eventuell sorgen um seinen Beruf machen kann. Da er eine Ausbildung als Versicherungsfachmann begonnen hatte, würde man es mir nicht glauben? Bzw. warum er leichtsinnig etwas gegengezeichnet hat.
Kann ich auch ein direktes Geständnis ablegen um ihn vor weiteren Schäden im Bezug auf seinen Beruf zu verhindern?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Wie er mir erzählt hat liegt laut seinem Anwalt keine Urkundenfälschung vor da es keine Originalen Dokumente sondern lediglich Kopien waren.


Das ist nur halb richtig.

Zitat:
habe ich mich darin versucht seine Unterschrift abzupausen was auch funktioniert hat


In der Fälschung einer Unterschrift unter einem Dokument (zur Täuschung im Rechtsverkehr) wird durchaus eine Urkundenfälschung gesehen werden. Denn auch wenn die Kopien an sich keine Urkunden sind, so dürften sie mit der sie bestätigenden Unterschrift zusammen eine zusammengesetzte Urkunde ergeben ("ich, der Unterzeichnende, bestätige die Korrektheit dieser Kopien").


Zitat:
Da er eine Ausbildung als Versicherungsfachmann begonnen hatte, würde man es mir nicht glauben?


Natürlich wird ein StA grundsätzlich auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, daß du dich fälschlich selbst einer Straftat bezichtigst, um deinen Freund als tatsächlichen Täter zu decken. Das ist also kein Selbstläufer.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe hierbei nun aber ein schlechtes gewissen da der Anwalt auch sagte dass er sich eventuell sorgen um seinen Beruf machen kann. Da er eine Ausbildung als Versicherungsfachmann begonnen hatte, würde man es mir nicht glauben?


Wie alt war denn Ihr Freund zur Zeit der Tat?

Im Prinzip hat es der Kollege TheSilence bereits angeschnitten.

Wenn er schon über 21 war, dann kommt natürlich bei der Staatsanwaltschaft durchaus der Verdacht auf, dass Sie sich nur selbst belasten, da bei Ihnen noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann, was eine durchaus mildere Sanktion zur Folge hätte.

Es sieht eben nicht sehr gut für ihn aus, wie Sie bereits richtig erkannt haben.

Eventuell könnte man noch beantragen, dass ein Gutachten eines Schriftsachverständigen angefertigt wird. Dabei besteht jedoch das Risiko, wenn das Gutachten durch das Gericht in Auftrag gegeben wird, und er dennoch verurteilt wird, er auch diese Kosten zu tragen hat.

Auch die Sorgen um die berufliche Karriere Ihres Freundes sind nicht unbegründet:

Im Falle einer Verurteilung besteht nämlich die Möglichkeit, dass die Verurteilung auch in das Führungszeugnis aufgenommen wird. Dann könnte er erst einmal eine Karriere in der Versicherungs- und Finanzbranche vergessen. Dort ist ein Eintrag im Führungszeugnis wegen einer Straftat gegen das Vermögen ein absolutes Kill-Kriterium.

Ist Ihr Freund denn bereits schon einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten und wenn ja: Wie lange ist das bereits her und welche Sanktion wurde damals verhängt?


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
S2016
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von PP9325):
Hallo,
Zitat:Ich habe hierbei nun aber ein schlechtes gewissen da der Anwalt auch sagte dass er sich eventuell sorgen um seinen Beruf machen kann. Da er eine Ausbildung als Versicherungsfachmann begonnen hatte, würde man es mir nicht glauben?
Wie alt war denn Ihr Freund zur Zeit der Tat?
Im Prinzip hat es der Kollege TheSilence bereits angeschnitten.
Wenn er schon über 21 war, dann kommt natürlich bei der Staatsanwaltschaft durchaus der Verdacht auf, dass Sie sich nur selbst belasten, da bei Ihnen noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann, was eine durchaus mildere Sanktion zur Folge hätte.
Es sieht eben nicht sehr gut für ihn aus, wie Sie bereits richtig erkannt haben.
Eventuell könnte man noch beantragen, dass ein Gutachten eines Schriftsachverständigen angefertigt wird. Dabei besteht jedoch das Risiko, wenn das Gutachten durch das Gericht in Auftrag gegeben wird, und er dennoch verurteilt wird, er auch diese Kosten zu tragen hat.
Auch die Sorgen um die berufliche Karriere Ihres Freundes sind nicht unbegründet:
Im Falle einer Verurteilung besteht nämlich die Möglichkeit, dass die Verurteilung auch in das Führungszeugnis aufgenommen wird. Dann könnte er erst einmal eine Karriere in der Versicherungs- und Finanzbranche vergessen. Dort ist ein Eintrag im Führungszeugnis wegen einer Straftat gegen das Vermögen ein absolutes Kill-Kriterium.
Ist Ihr Freund denn bereits schon einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten und wenn ja: Wie lange ist das bereits her und welche Sanktion wurde damals verhängt?

Grüße



Hallo,

damals bzw immer noch 20 Jahre alt.
Wird das Führungszeugnis immer Angefordert? Er hat vor eine eigene Firma zum 01.04. anzumelden, wird es hierbei Probleme geben?
Also der letze Vorfall vor dieser Geschichte liegt nun drei Jahre zurück, da ihm etwas schwerwiegendes vorgeworfen wurde hat er Revision eingelegt(kein Rechtskräftiges Urteil - 1 Jahr 8 Monate auf Bewährung). Dieses Gerichtsverfahren läuft noch. Davor war er bei seiner letzen rechtskräftigen Verurteilung 15/16 wenn ich es richtig weiss. Sozialstunden und ein Wochenende musste er in einen Kurs.

Danke für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Also der letze Vorfall vor dieser Geschichte liegt nun drei Jahre zurück, da ihm etwas schwerwiegendes vorgeworfen wurde hat er Revision eingelegt(kein Rechtskräftiges Urteil - 1 Jahr 8 Monate auf Bewährung. Dieses Gerichtsverfahren läuft noch.


Das ist natürlich schon ein Klotz. Was wird ihm denn da vorgeworfen?

Wenn er 20 war, dann könnte auch noch Jugendstrafrecht zu Anwendung kommen. Dann würde wahrscheinlich kein Eintrag in das Führungszeugnis erfolgen.

Wenn er jedoch zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe, gleich welcher Höhe nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte und dann auch in dem noch laufenden Verfahren kein Freispruch oder zumindest eine Milderung der Strafe in den Zuchtmittelbereich erreicht wird, dann wird die Geld- oder Freiheitsstrafe wegen des nun veruchten Betruges in das Führungszeugnis eingetragen.

§ 34 GewO spricht da eine eindeutige Sprache:

Die notwendige Zuverlässigkeit als Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler besitzt nach Abs. 2 Nr. 1 in der Regel nicht, wer in den letzten 5 Jahren wegen Betruges rechtskräftig verurteilt worden ist.

Das wird auch in Form eines Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart 0) geprüft.

Außerdem haben Sie ja erwähnt, dass Sie beide finanziell angeschlagen sind.

Auch besitzt in der Regel jemand nach Abs. 2 Nr. 2 nicht die Eignung, wenn er in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; dies ist in der Regel der Fall, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist.

Ist das denn bei Ihrem Freund der Fall? Hat er Schulden und musste er schon einmal die EV abgeben?


Zitat:
Er hat vor eine eigene Firma zum 01.04. anzumelden, wird es hierbei Probleme geben?


Das könnte durchaus sein. Siehe die Ausführungen oben.


Grüße

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#25
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Im Prinzip hat es der Kollege TheSilence bereits angeschnitten.


Die Kollegin. ;)

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#26
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo Kollegin,

Zitat:
Die Kollegin. ;)


ich bitte um Verzeihung und gelobe Besserung.

Ich hoffe mal, dass nun keine Genderdiskussion ausbricht. :fight: :devil:

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#27
 Von 
S2016
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von PP9325):
Hallo,
Zitat:Also der letze Vorfall vor dieser Geschichte liegt nun drei Jahre zurück, da ihm etwas schwerwiegendes vorgeworfen wurde hat er Revision eingelegt(kein Rechtskräftiges Urteil - 1 Jahr 8 Monate auf Bewährung. Dieses Gerichtsverfahren läuft noch.
Das ist natürlich schon ein Klotz. Was wird ihm denn da vorgeworfen?
Wenn er 20 war, dann könnte auch noch Jugendstrafrecht zu Anwendung kommen. Dann würde wahrscheinlich kein Eintrag in das Führungszeugnis erfolgen.
Wenn er jedoch zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe, gleich welcher Höhe nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte und dann auch in dem noch laufenden Verfahren kein Freispruch oder zumindest eine Milderung der Strafe in den Zuchtmittelbereich erreicht wird, dann wird die Geld- oder Freiheitsstrafe wegen des nun veruchten Betruges in das Führungszeugnis eingetragen.
§ 34 GewO spricht da eine eindeutige Sprache:
Die notwendige Zuverlässigkeit als Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler besitzt nach Abs. 2 Nr. 1 in der Regel nicht, wer in den letzten 5 Jahren wegen Betruges rechtskräftig verurteilt worden ist.
Das wird auch in Form eines Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart 0) geprüft.
Außerdem haben Sie ja erwähnt, dass Sie beide finanziell angeschlagen sind.
Auch besitzt in der Regel jemand nach Abs. 2 Nr. 2 nicht die Eignung, wenn er in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; dies ist in der Regel der Fall, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist.
Ist das denn bei Ihrem Freund der Fall? Hat er Schulden und musste er schon einmal die EV abgeben?

Zitat:Er hat vor eine eigene Firma zum 01.04. anzumelden, wird es hierbei Probleme geben?

Das könnte durchaus sein. Siehe die Ausführungen oben.


Grüße




Hallo,

was ihm vorgeworfen wurde weiss ich leider nicht genau da ihn das schon eine Zeit nachgeht und er deswegen auch noch keinen Führerschein machen konnte, also vielleicht etwas mit Fahren ohne Fahrerlaubnis? ich weiss es leider nicht.

Was ist wenn die Strafe zu Bewährung ausgesetzt ist wird es dann auch im Führungszeugnis aufgeführt? (Klar, nur nach Jugendstrafrecht). Bzw. bedeutet die Aussage dass wenn er keinen Freispruch beim jetzigen Verfahren erhält, er keine weitere Jugendstrafe mehr bekommt?


Die Firma die er gründen möchte ist nicht im Versicherungsvertrieb, aber ich denke dass ist dann generell bei jeder Firma der fall. Wie oft wird ein Führungszeugnis bei so einer Arbeit denn angefordert? Wäre es Sinnvoll dass er die Firma vor dem zweiten Verhandlung gründet?

Finanziell angeschlagen ist richtig jedoch hat er mit verschiedenen Schuldigern eine Zahlungsvereinbarung vereinbart also auch keine EV abgelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
auch noch keinen Führerschein machen konnte, also vielleicht etwas mit Fahren ohne Fahrerlaubnis? ich weiss es leider nicht.


Für Fahren ohne Fahrerlaubnis alleine sind 1 Jahr und 8 Monate Jugendstrafe mit Bewährung schon sehr viel. Es wäre interessant, wenn Sie in Erfahrung bringen könnten, was da wirklich dahinter steckt.

Zitat:
Was ist wenn die Strafe zu Bewährung ausgesetzt ist wird es dann auch im Führungszeugnis aufgeführt? (Klar, nur nach Jugendstrafrecht).


Nein. Wenn Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt erfolgt keine Eintragung in das Führungszeugnis. Wenn Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt schon.

Zitat:
Die Firma die er gründen möchte ist nicht im Versicherungsvertrieb, aber ich denke dass ist dann generell bei jeder Firma der fall.


Nun, im Grund ist es schon so, dass es branchenbezogene Unterschiede bei der Zulassung gibt.


Zitat:
Wie oft wird ein Führungszeugnis bei so einer Arbeit denn angefordert? Wäre es Sinnvoll dass er die Firma vor dem zweiten Verhandlung gründet?


Nunja, grundsätzlich einmal bei der Zulassung, aber es ist denkbar, dass im Falle einer Verurteilung, die die Eignung der Person für eine Tätigkeit in Frage stellt, welche diese ausübt, eine Mitteilung nach MiStra an die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgt.


Zitat:
Finanziell angeschlagen ist richtig jedoch hat er mit verschiedenen Schuldigern eine Zahlungsvereinbarung vereinbart also auch keine EV abgelegt.


Ok. Bestand oder besteht denn ein Vollstreckungsbescheid?
Eigentlich ist es denkbar schlecht, ein Unternehmen zu gründen, wenn man schon finanziell angeschlagen ist. So ein Vorhabe ist meist zum scheitern verdammt.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
S2016
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von PP9325):
Hallo,
Zitat:auch noch keinen Führerschein machen konnte, also vielleicht etwas mit Fahren ohne Fahrerlaubnis? ich weiss es leider nicht.
Für Fahren ohne Fahrerlaubnis alleine sind 1 Jahr und 8 Monate Jugendstrafe mit Bewährung schon sehr viel. Es wäre interessant, wenn Sie in Erfahrung bringen könnten, was da wirklich dahinter steckt.
Zitat:Was ist wenn die Strafe zu Bewährung ausgesetzt ist wird es dann auch im Führungszeugnis aufgeführt? (Klar, nur nach Jugendstrafrecht).
Nein. Wenn Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt erfolgt keine Eintragung in das Führungszeugnis. Wenn Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt schon.
Zitat:Die Firma die er gründen möchte ist nicht im Versicherungsvertrieb, aber ich denke dass ist dann generell bei jeder Firma der fall.
Nun, im Grund ist es schon so, dass es branchenbezogene Unterschiede bei der Zulassung gibt.

Zitat:Wie oft wird ein Führungszeugnis bei so einer Arbeit denn angefordert? Wäre es Sinnvoll dass er die Firma vor dem zweiten Verhandlung gründet?

Nunja, grundsätzlich einmal bei der Zulassung, aber es ist denkbar, dass im Falle einer Verurteilung, die die Eignung der Person für eine Tätigkeit in Frage stellt, welche diese ausübt, eine Mitteilung nach MiStra an die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgt.


Zitat:Finanziell angeschlagen ist richtig jedoch hat er mit verschiedenen Schuldigern eine Zahlungsvereinbarung vereinbart also auch keine EV abgelegt.

Ok. Bestand oder besteht denn ein Vollstreckungsbescheid?
Eigentlich ist es denkbar schlecht, ein Unternehmen zu gründen, wenn man schon finanziell angeschlagen ist. So ein Vorhabe ist meist zum scheitern verdammt.


Grüße



Hallo,

sobald ich es in Erfahrung gebracht habe werde ich es ihnen mitteilen.

Wie läuft es denn genau bei diesem MiStra ab? Muss er dann einen Eignungstest oder ähnliches machen?

Ja dieser bestand auch, das hat er aber ebenfalls mit dem Inkassounternehmen geklärt. Mittlerweile ist auch fast alles bezahlt da er bereits fast die Höhe des Kredites verdient hat.

Grüße & Danke

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:

Wie läuft es denn genau bei diesem MiStra ab? Muss er dann einen Eignungstest oder ähnliches machen?


Nein. Eine Mitteilung nach MiStra ist einfach eine Mitteilung an die Aufsichtsbehörde, sofern er ein Unternehmen hat oder eine bestimmte Tätigkeit ausübt und durch die Verurteilung Zweifel an der Eignung für diese Tätigkeit besteht.

Im Prinzip ist es einfach gesagt einfach ein Brief des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft bspw. wenn er selbständiger Versicherungsmakler wäre, an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt, dass er bspw. wegen Betrug verurteilt wurde und dies Zweifel an der Eignung für die Tätigkeit als Versicherungsmakler rechtfertigen könnte.
Die Behörde wird dann ggf. die Zulassung entziehen und er darf dann praktisch die nächsten 5 Jahre ab Urteilsdatum, nicht mehr als selbständiger Versicherungsmakler arbeiten.

Solche und ähnliche Vorschriften gibt es eben auch in anderen Branchen.


Grüße

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