Ersatz vergeblicher Aufwendungen

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
jurislav
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersatz vergeblicher Aufwendungen

Hallo!

Nach erfolgter Baranzahlung erhält der Käufer K eine schriftliche Bestätigung über den Erwerb einer beweglichen Kaufsache. In dieser von Verkäufer V persönlich unterzeichnenten Bescheinigung sind der Anzahlungsbetrag und der Kaufpreis vermerkt. Im Übrigen sind dem K erhebliche Reise- und Übernachtungskosten für die Besichtung der Kaufsache entstanden.

Einige Tage später verweigert der V grundsätzlich die Übergabe sowie Übereignung der Kaufsache. Er bietet dem K lediglich die Rückerstattung der Anzahlung an.

Nach mehreren Rücksprachen steht definitiv fest, dass der V auch nicht gewillt ist, an den K Schadensersatz statt Leistung (§§ 280 Abs. 1, 3 i.V.m. § 281 Abs. 2) bzw. Ersatz für vergeblichen Aufwand (§ 284) zu erstatten.

Die Fronten habe sich so sehr verhärtet, dass der K mit der Einschaltung eines Rechtanwalts droht.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, sofern die Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1, 3 i.V.m. § 281 Abs. 2 erfüllt sind, dass der V die Rechtsanwaltkosten des K in Rechnung gestellt bekommt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo!

Wenn sich der V in Verzug befindet, muss er grds. auch ggf. anfallende Rechtsanwaltsgebühren zahlen.


Gruss
Harry

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#2
 Von 
jurislav
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry
Erstmal vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

In diesem Kontext ergibt sich noch eine weitere Frage:

Muss der V im Verzugsfall auch für die Rechtsanwaltkosten des K aufkommen, selbst wenn er der Aufforderung des Rechtsanwalts nachkommt und die Kaufsache doch noch übereignet?

Gruß,
Jurislav

-- Editiert von jurislav am 09.01.2006 08:39:43

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#3
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo!

Zunächst leistet der V nicht, so dass er in Verzug gerät. Nun beauftragt der K einen RA, wodurch Kosten entstehen. Selbst wenn V nun zahlt, muss er auch die RA-Kosten targen.


Gruss
Harry

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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