Erste Steuererklärung - Werbungskosten

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Maestro78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erste Steuererklärung - Werbungskosten

Servus,
ich habe Mitte Oktober 2017 angefangen zu arbeiten und habe seitdem Steuern bezahlt für die Monate Oktober, November und Dezember 2017. In diesen 3 Monaten habe ich insgesamt 633.18€ an Steuern gezahlt (Differenz zwischen Netto und Brutto aus den 3 Monaten).Ich würde nun gern meine erste freiwillige Steuererklärung machen. Hierbei bin ich auf die Werbungskosten gestoßen. Kann ich in meinem Fall einfach eine Werbungskosten Pauschale von 633.18€ geltend machen, denn der Betrag liegt ja unter 1000€. Falls dies nicht möglich ist, was empfehlt ihr mir, um möglichst alles wieder zurück zu bekommen?

Vielen Dank

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Kann ich in meinem Fall einfach eine Werbungskosten Pauschale von 633.18€ geltend machen, denn der Betrag liegt ja unter 1000€. Nö, denn das Finanzamt wird 1.000 Euro Pauschale abziehen - ist das ein Problem? By the way werden Webungskosten nicht einfach 1:1 von der Steuerlast abgezogen - die werden vom Einkommen abgezogen.
Differenz zwischen Netto und Brutto aus den 3 Monaten Dann haben Sie wohl keineswegs 633 Euro Steuern bezahlt - die Differenz entsteht nämlich auch durch SV-Beiträge: Das sollte man säuberlich auseinanderhalten... Wieviel Steuer war es also wirklich?
Falls dies nicht möglich ist, was empfehlt ihr mir, um möglichst alles wieder zurück zu bekommen? Wie hoch war denn das Jahreseinkommen (brutto und inklusive Ausbildungsvergütung)?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Maestro78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also in den knapp 2.5 Jahren hatte ich einen Netto Gehalt von ca 2500€

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ich wollte Ihr Jahresgehalt für 2017 wissen. Was waren Sie denn vor 10/17? Azubi? Arbeitslos?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Maestro78):
Kann ich in meinem Fall einfach eine Werbungskosten Pauschale von 633.18€ geltend machen, denn der Betrag liegt ja unter 1000€.


Es werden einfach 1.000€ berücksichtigt, ob man weniger angibt oder gar nix. Wird erst interessant, wenn man mit Pendlerpauschale etc. über die 1.000€ kommt. Ansonsten einfach sein lassen.

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#5
 Von 
Maestro78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Abiturient

Zitat (von muemmel):
Ich wollte Ihr Jahresgehalt für 2017 wissen. Was waren Sie denn vor 10/17? Azubi? Arbeitslos?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ich gebe es auf - offenbar wollen Sie die Frage nach Ihrem Verdienst nicht beantworten. Dann werden Sie hier natürlich auch keine Antworten kriegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Wenn man im gesamten Kalenderjahr weniger als 9.000€ verdient hat, bekommt man sowieso alle gezahlten Steuern erstattet, da man unter dem Grundfreibetrag liegt.

Da muss man sich also nicht die Mühe machen nach irgendwelchen absetzbaren Kosten zu suchen. Das wird dann erst für die Steuererklärung 2018 interessant.

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#8
 Von 
Maestro78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was muss ich machen um es zurück zu bekommen?

Zitat (von hh):
Wenn man im gesamten Kalenderjahr weniger als 9.000€ verdient hat, bekommt man sowieso alle gezahlten Steuern erstattet, da man unter dem Grundfreibetrag liegt.

Da muss man sich also nicht die Mühe machen nach irgendwelchen absetzbaren Kosten zu suchen. Das wird dann erst für die Steuererklärung 2018 interessant.
Zitat (von hh):
Wenn man im gesamten Kalenderjahr weniger als 9.000€ verdient hat, bekommt man sowieso alle gezahlten Steuern erstattet, da man unter dem Grundfreibetrag liegt.

Da muss man sich also nicht die Mühe machen nach irgendwelchen absetzbaren Kosten zu suchen. Das wird dann erst für die Steuererklärung 2018 interessant.

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#9
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Eine Einkommensteuererklärung mit der Anlage N für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit abgeben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die erste Seite ausfüllen (Namen, Anschrift, Bankverbindung usw.) und ansonsten nur die Zahlen aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von Deinen AG bekommen hast, in die Formulare übernehmen.

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Wenn Du für die 2,5 Monate insgesamt ein Nettogehalt von 2.500€ hättest, dann hast Du vielleicht gar keine Steuern bezahlt. Die 633€ waren dann Sozialabgaben, die nicht erstattet werden.

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