Erweitertes Führungszeugnis mit eintrag!

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Phoebie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Erweitertes Führungszeugnis mit eintrag!

Hallo zusammen.ich muss ein erweitertes Führungszeugnis (EF) abgeben und habe wahrscheinlich einen Eintrag.meine Frage dazu ist:
Muss der Arbeitgeber automatisch kündigen oder ist das Ermessenssache,denn ich arbeite dort schon seit 10 Jahren.
Und weis jemand wie lange man einen Eintrag hat?
Hintergrund Info: ich arbeite mit Jugendlichen und habe einen Eintrag wegen Verstoß gegen BtmG. Mein Arbeitgeber weiß das alles nur leider haben wir jetzt eine neue Chefin und diese setzt ein EF voraus.

-- Editiert von Moderator am 11.01.2018 12:06

-- Thema wurde verschoben am 11.01.2018 12:06

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12 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Mein Arbeitgeber weiß das alles nur leider haben wir jetzt eine neue Chefin und diese setzt ein EF voraus. Und der AG beschäftigt Sie trotz Beschäftigungsverbot?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Phoebie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir mussten vor ein paar Jahren Mal ein Zeugnis abgeben da stand noch nichts drin.als ich dann Verhandlung hatte wurde das meinem AG mitgeteilt.ich habe dann alles genau erzählt und wurde weiter beschäftigt,weil ich gute Arbeit mache und keine Gefahr besteht.ich hatte damals darauf hingewiesen dass jetzt evtl etwas im FZ steht aber das war dem AG egal.ich würde gerne wissen ob der AG überhaupt gesetzlich verpflichtet ist zu kündigen oder ob es eben Ermessenssache ist.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

ich würde gerne wissen ob der AG überhaupt gesetzlich verpflichtet ist zu kündigen oder ob es eben Ermessenssache ist. Sie und der AG begehen eine Ordnungswidrigkeit, sofern die Verurteilung in den letzten 5 Jahren war - einfach mal hier reingucken: https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__25.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Phoebie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Urteil ist schon mehr als 5 jahre her.fast 6 Jahre...steht dann auch nichts mehr drin oder ist das Verbot jetzt wieder aufgehoben?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

steht dann auch nichts mehr drin oder ist das Verbot jetzt wieder aufgehoben? Das Verbot ist aufgehoben und daher steht nichts mehr drin.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Phoebie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß es noch nicht.noch habe ich das FZ nicht wird erst beantragt...ich hätte nur gerne vorher gewusst wie dir Gesetzeslage ist ,da ich dann womöglich arbeitslos bin.ich habe noch Elternzeit bis april.also wäre nicht mehr viel Zeit einen neue Arbeit zu finden...daher habe ich große Angst.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Ich weiß es noch nicht Aber ich.
daher habe ich große Angst. Vor einem FZ ohne Eintragungen? Was haben Sie denn an meiner letzten Antwort nicht verstanden?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Phoebie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe alles verstanden.daher habe ich auch wirklich Hoffnung und sie haben mir sehr weiter geholfen....aber man glaubt es ja oft erst wenn man es in den Händen hält.diese 5 jahr gelten bei allen vergehen des BtmG wenn ich es richtig verstanden habe.ich hatte Bewehrung bei einer Freiheitsstrafe von 5 monaten

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#9
 Von 
Phoebie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe alles verstanden.daher habe ich auch wirklich Hoffnung und sie haben mir sehr weiter geholfen....aber man glaubt es ja oft erst wenn man es in den Händen hält.diese 5 jahr gelten bei allen vergehen des BtmG wenn ich es richtig verstanden habe.ich hatte Bewehrung bei einer Freiheitsstrafe von 5 monaten

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

aber man glaubt es ja oft erst wenn man es in den Händen hält Daß es 5 Jahre Frist sind, ergibt sich aus dem verlinkten §.
ich hatte Bewehrung bei einer Freiheitsstrafe von 5 monaten Daraus ergäbe sich eigentlich nur eine Frist von 3 Jahren, wenn es ein anderes Delikt wäre - hier sind es dann 5 Jahre wegen des damit verbundenen Beschäftigungsverbotes.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
Phoebie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok super vielen Dank...das hilft mir wirklich sehr :banana:

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#12
 Von 
Phoebie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok super vielen Dank...das hilft mir wirklich sehr :banana:

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