Euro-Pro

19. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ascaron
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)
Euro-Pro

Hallo,

Ich weiß nicht ob ich in diesem Forum grundlegend richtig bin.. aber da es für mich was mit Inkasso zu tun hat denke ich einfach mal schon :)

Kennt jemand diese Firma Euro-Pro? Angeblich eine Firma die mit unseren Wohn- Umzugsdaten hausieren geht so wie es mir vorkommt...

Bekam letzte Woche einen Brief das "jemand" auskunft über mich velrangt hat und diese "EuroPro" das weitergeleitet hat was die haben über mich... so in etwa :)

Vor ein paar Tagen hatte ich hier im Forum was feines gefunden wo man Firmen anschreiben kann um meine "Daten" löschen sperren etc. zu lassen. ich bin in solchen sachen nicht sehr geschickt und fand es halt super das sich jemand die mühe gemacht hat die paragraphen etc. rauszusuchen die mich "schützen"sollen.

Nun stelle ich mir die frage ob ich dieser Firma "EuroPro" auch einen netten brief schreiben kann/muss damit die meine Daten nicht unberechtigt weitergeben... obwohl bei denen im text was steht von wegen sie dürfen das ja laut gesetz *confused*

freue mich über antworten

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kensmith
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 13x hilfreich)

Moin,

die Euro-Pro ist eine Firma, die im Auftrag von Gläubigern, säumige Zahler ausfindig macht. Also eine art Detektei. Sesshaft sind sie in Grävenwiesbach-Hundstadt (ein Ort weiter von meinem Wohnort).
Kann also eine Inkassofirma oder ein Gläubiger den Schuldner nicht ausfindig machen, da z.B unbekannt verzogen, kann man diese Firma einschalten um den Schuldner zu finden. Meist wird das aber nur von grossen Firmen gemacht und bei grösseren Summen. Aber zu 100% bin ich mir nicht sicher.

Kannst aber auch mal auf deren Webseite gehen und Dich informieren.

Gruss
Ken

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

versuchs doch mal mit dem TFFFF Folterfragen
Einschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:

Deine anschift
.........
.........


Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 , § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1 , § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4 , § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig:)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

32x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ascaron
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

ja genau das wäre meine überlegung gewesen... ich probiers mal aus...
wenn ich eine antwort bekomm dann poste ich das mal.

Danke :)

8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tante Emma
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich habe heute auch so einen Brief erhalten und, da ich mir keiner Schuld bewußt bin, wieso mich jemand auf die Art und Weise suchen müßte, mich durch diverse Foren gelesen. Was ich so erfahren habe, hat mich nicht glücklich gemacht und ich habe mir gedacht, daß ich, bevor ich der Firma meine Daten bestätige, ich tatsächlich erstmal bei dem Landesdatenschutzbeauftragten nachhake.

Manch einer mag das jetzt für übertrieben halten, aber dann weiß man wenigstens, was Sache ist.

Sollte ich Antwort bekommen, werd ichs hier posten. Vielleicht kann das dann den einen oder anderen beruhigen (oder auch nicht, je nachdem wie die Antwort ausfällt ;-) )

Grüße
Tante Emma *etwasverunsichert*

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mavo460
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 5x hilfreich)

Huhu,

ist dieses Folterschreiben noch immer so wie es dort steht wirksam? :)

Ich kenne mich da leider nicht aus aber ich habe ebenfalls Post bekommen von dieser Firma und will es nun unterbinden das diese brav meine Daten weiter reichen.

MfG Mavo460

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bei größeren IBs würde ich nur folgende Punkte
nachweisbar einfordern :
-----------------------------------------------
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 , § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1 , § 43 Abs. 3 BDSG
----------------------------------------------
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

20x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Admin100
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 34x hilfreich)

@ thehellion:

Hi, hab zwei dieser Schreiben testweise an IBs gesendet. Bisher ohne Antwort.

-> Was kann ich machen? Tatsächlichen den Landesdatenschutzbeauftragten informieren?

LG

6x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ja - das geht sogar online
http://www.bundesdatenschutz.de/

lg

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hollowman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

Habe an den Datenschutzbeauftragten geschrieben und diese Antwort bekommen.


ür Ihre o.g. Eingabe danke ich Ihnen. Sie fragen darin an, ob die Auskunftei berechtigt ist, über Sie personenbezogene Daten zu speichern und an Dritte zu übermitteln. Zu diesem Fragenkomplex kann ich Ihnen folgende Antwort geben:



Handels- und Wirtschaftsauskunfteien wie EOROPRO sammeln Informationen über die wirtschaftliche Betätigung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen. Diese Informationen werden in automatisierten Dateien gespeichert und gegen Entgelt an anfragende Stellen, die ein berechtigtes Interesse an der Auskunft nachweisen müssen, schriftlich, telefonisch oder im automatisierten Verfahren weitergegeben. Der größte Teil der Auskunfteitätigkeit betrifft Firmen, die sich über andere Firmen informieren wollen. Auskünfte werden aber auch in einem erheblichen Umfang über gewerblich tätige Einzelpersonen sowie in Einzelfällen über Privatpersonen erteilt. Soweit personenbezogene Daten durch die Auskunftei gespeichert werden, richtet sich die Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung und – weitergabe an Dritte nach den Vorschriften der §§ 27 ff des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).



Der Betroffene muss gegenüber der Auskunftei keine Einwilligung zur Speicherung seiner Daten erteilen. Die Speicherung von personenbezogenen Daten durch Auskunfteien ist vielmehr nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG immer zulässig, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an ihrem Ausschluss hat. Von der Rechtsprechung wird in diesem Zusammenhang die Speicherung und Übermittlung von personenbezogenen Daten, die für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Betroffenen relevant sind, zu Kreditinformationszwecken durch Auskunfteien für zulässig erachtet. Davon erfasst sind Daten, die Rückschlüsse auf die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft zulassen.



Nach § 33 Abs. 1 BDSG müssen Auskunfteien die Betroffenen über die erstmalige Übermittlung und die Art der übermittelten Daten benachrichtigen. Dies geschieht üblicherweise durch das Formschreiben, das offensichtlich auch an Sie übersandt wurde.



Nach § 34 Abs. 1 BDSG haben Sie einen Anspruch auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Auskunft über Herkunft und Empfänger der Daten können Sie nach den gesetzlichen Vorschriften allerdings nur dann verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt.



Grundsätzlich ist die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch Auskunfteien an Dritte nach § 29 Abs. 2 BDSG nur dann zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Einer Einwilligung des Betroffenen in die Datenübermittlung bedarf es nach den Vorschriften des BDSG nicht. Es dürfen nur solche Stellen eine Auskunft bekommen, die z.B. vor einem konkreten Vertragsabschluss stehen und daher Informationen benötigen, um das Risiko besser abschätzen zu können. Vor allem Versandhandelsunternehmen, Hypothekenbanken und Autovermieter sowie Kaufhäuser, die Ratenkredite mit einer längeren Zahlungsfrist vereinbaren, fragen bei Auskunfteien an.



Mit freundlichen Grüßen

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte
Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg
Telefon: 040/42854-4058 (Durchwahl) -4040 (Geschäftsstelle)
Fax: 040/42854-4000

:crazy: :crazy: :crazy:

6x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Cosmo-HH
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Moin!

Hier bekommt der Mann auch mal ein Gesicht:

http://www.xing.com/profile/Ralf_Niederhaeuser

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Uncool - die Glatze kommt nicht gut
Krawatte erinnert an die 80 er
Derartige Oberlippenbärte sind in Frankfurter Kaiserstrasse vor allem nachts anzutreffen


lg

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stoffel23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo!
Ich habe heute auch so einen Brief bekommen und hoffe, dass mir hier wer helfen kann!
Ich habe jetzt hier gelesen, dass vereinzelt Privatpersonen so einen Brief bekommen und wenn ich das richtig verstanden habe, dann nur, wenn Vertragspartner die Zahlungsfähigkeit überprüfen wollen...
Also ich habe keine Firma, ich arbeite nur neben dem Studium, ich habe keine Kredite oder ähnliches aufgenommen.
Das einzige, was mir einfallen würde, wäre das Bafögamt, kann das sein???
Wer könnte das denn sonst sein?
glg

23x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loki76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, ich habe mal die Nummer angerufen die auf dem Briefkopf steht. Nicht machen! Die Nummer wird dann ebenfalls gespeichert. Nehmt lieber die aus dem Telefonbuch. Die Dame am anderen Ende, teilte mir mit, das sie die Daten leider nicht abrufen könne, da diese Verschlüsselt seien. Somit habe ich den Herrschaften eine Mail geschrieben wer da meine Daten abgerufen hat, denn alle Gläubiger die Anspruch hätten, wissen alles was sie wissen müßen. Nun, ich empfehle allen das gleiche zu tun. Wenn keine Freiwillige Herausgabe der Daten über die Personen oder Firma die meine Daten haben möchte, erneut anschreiben mit Paragraphen und einer Zeitangabe bis wann die herausgabe erfolgen soll. Kommen die Herrschaften dem noch immer nicht nach, ohne Umwege, ab zum Anwalt. Selbst wenn die Daten kommen sollten und diese aufgeführte Person/Firma ist nicht berechtigt die Daten zu erhalten.
Alles andere führt zu nichts.
Die Aussage der Dame am Telefon von wegen Banken, Telekommunikation und Versicherungen, sind wohl eher geloggen. Da auf der Website auch Privatpersonen Daten anfordern können, sowie jegliche Firma. Egal wie groß diese ist. Die Gebühren die anfallen würden, können nämlich auf den Schuldner umgelegt werden, somit ist es egal, welche Firma. Groß oder Klein, spielt keine Rolle.

MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ShoppigGirl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

auch ich habe gestern einen solchen Brief per Post bekommen, weil ich mir keinerlei Schuld bewußt bin, habe ich gedacht, das sich da irgend einer aus meinem Umfeld einen Bösen Scherz erlaubt hat.
Da ich mir bereits Anfang des Jahres bei der [color=blue]Schufa[/color] eine Selbstauskunft geholt habe und ich mich weil dort falsche Daten angegeben waren auch für die Online Auskunft der [color=blue]meineSchufa[/color] angemeldet habe konnte ich nun feststellen, das es bei mir offensichtlich das bekante Onlineauktionshaus [color=red]ebay [/color]die Daten bei der Schufa abgefragt hat aus diesem Grund denke ich, das sich auch diese Anfrage bei [color=blue]Euro-Pro[/color] um eine Anfrage dieses Auktionshauses handelt.

Gruß ShoppigGirl

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6x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
artemis86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo,
ich habe heute auch einen Brief von der Euro Pro bekommen,

wie soll ich dagegen vorgehen?


Ist da noch was nachgekommen bei euch allen?

wie seid ihr vorgegangen,

ich wieß nicht wer von mir Geld will, ich habe alle rechnungen bezahlt

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""

52x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Verwirrt123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 19x hilfreich)

Ja, ich habe heute auch so ein Schreiben vorgefunden und bin als verwirrt...was soll man denn nun tun?

19x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
böhsetante96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 12x hilfreich)

Moin!

Habe heute auch soeinen Brief bekommen. Habe mir aber genauso wenig wie Andere hier etwas zu Schulden kommen lassen und auch nirgendwo offene Rechnungen. Auf ebay bin ich nicht angemeldet - Amazon würde bei mir eher in Frage kommen. (Würde mich aber auch sehr wundern)

Habe mir vor ca. 1 Woche Konzertkarten bestellt (ticketmaster). - Das Geld ist aber bereits von meinem Konto abgegangen. Die Hauptfrage, die sich mir stellt ist bis jetzt eigentlich nur, wer meine Daten haben wollen würde, der sie nicht schon von mir hat.

Hat das evtl etwas mit dieser "Agentur" zu tun, die einen unter der Nummer 0 40 23856272 anruft?
Die haben nämlich vor 2-3 Wochen bei mir Telefonterror gemacht. Ich bin nie rangegangen - was Einträgen in Foren wie diesem hiernach zufolge auch das Richtige war. Jemand hatte dort geschrieben eine Frau am anderen Ende der Leitung fragte nach persönlichen Daten. Als der Angerufene sich weigerte diese herauszugeben sagte diese Frau wohl "Die bekommen wir auch so irgendwie." Und legte auf. Wenn ich genau darüber nachdenke möchte ich garnicht wissen was da auf mich zukommt..

Wenn Jemand hier mehr darüber weiß - Ich warte gespannt ;)
Danke im Voraus! (\/)

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12x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zwei Möglichkeiten: Passiv bleiben und abwarten, bis das jemals weitergeht. Mehr als böse Briefe schreiben können die nicht. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, dem fristgerecht komplett widersprechen (Widerspruch ans Gericht schicken nicht ans Inkasso). Dann müssen sie klagen und spätestens dann die Hose runterlassen.

Oder aber vorbeugend Infos verlangen:
* Vertragskopie
* Rechnungskopie
* Zustellnachweis der Rechnung und Mahnung
* Vollmacht im Original
* Forderungsaufstellung
Ruhig eine kurze Frist (zum Beispiel 7 Werktage) setzen und ankündigen, dass man bei fruchtlosem Verstreichen der Frist Strafanzeige wegen Betrugs erhebt, sowie negative Feststellungsklage.

Dann abwarten, ob jemals etwas folg. Folgt nichts, das Aufsichtsgericht informieren (www.rechtsdientleistungsregister.de), dass das Inkasso ohne Vollmacht und mit frei erfundenen Forderungen hausieren geht und dass das Gericht den Entzug der Lizenz bitte prüfen möchte. Dann kann man entspannt das Schauspiel beobachten, wie das Inkasso sich herauswindet.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

9x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
tdm123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Euro Pro

Habe auch so einen Brief bekommen, nachdem ich mich mit meiner Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt angemeldet habe. Finde es eine Unverschämtheit der Gemeinde, daß sie hier Kriminellen meine Daten zukommen läßt. Genauso hat die Gemeinde - ohne mich zu fragen - bei der GEZ angemeldet, obwohl ich hier weder Radio noch TV Gerät habe.
Werde so verfahren, wie ich es schon in der Vergangenheit getan habe mit solchen Schreiben - ab damit durch den Zerreisswolf. Wenn man sich nicht mehr meldet, wird man auch von denen vergessen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119328 Beiträge, 39711x hilfreich)

Schlechte Idee alte Beiträge auszugraben ...



Zitat (von tdm123):
Genauso hat die Gemeinde - ohne mich zu fragen - bei der GEZ angemeldet

Glaube ich nicht. Die gibt es nämlich schon seit ein paar Jahren nicht mehr.



Zitat (von tdm123):
obwohl ich hier weder Radio noch TV Gerät habe.

Tja, aber offenbar Computer / Smartphone. Und die zählten damals auch.
Und heutzutage reicht es wenn man eine Wohnung hat um Beitragspflichtig zu werden.



Zitat (von tdm123):
Wenn man sich nicht mehr meldet, wird man auch von denen vergessen.

Der Hoffnung würde ich mich jetzt nicht hingeben...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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