Hallo,
Firma A hatte Firma B, 12 Webseiten erstellt, die auch bezahlt wurden. Danach lief 4 Jahre ein mündlicher Wartungsvertrag.
Nun hatte Firma A vor etwa 4 Monaten die Arbeit eingestellt, da die Zahlungen immer unregelmäßig kamen und die Arbeiten, sehr oft über die eigentlich ausgemachte Arbeit/Zeit hinausgingen.
Nun will aber Firma B einen Termin in ihrer Firma, mit einer Einweisung in die Webseiten, was allerdings nicht sehr einfach ist, da in Firma A keiner ist, der wirklich eine Ahnung von Webseiten hat.
Firma A hat daraufhin eine E-Mail geschrieben, leider bisher ohne Antwort, angerufen hat Firma A auch, leider kein Rückruf.
Firma B wird wohl erst antworten, wenn Firma A einen Termin nennt.
Firma A möchte aber auch keine Einweisung mehr geben, da Firma B es auch wieder umsonst möchte (Wie immer fast)
Im Internet steht alles zur genannten Software/Webseite/Foren und auch genug andere externe Firmen die Firma B helfen könnten.
Nur ist Firma B wohl nicht wirklich bemüht, in diese Richtung zu sehen.
Wie soll sich Firma A nun verhalten.
Hat Firma B eine Art Recht darauf eine Einweisung zu bekommen ?
Wie ist die Rechtslage?
-- Editiert Peter100 am 14.01.2014 17:15
Ex Kunde will nun EInweisung in Webseite
14. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 14. Januar 2014 | 17:08
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 12x hilfreich)
Ex Kunde will nun EInweisung in Webseite
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#1
Antwort vom 14. Januar 2014 | 17:19
Von
Status: Lehrling (1449 Beiträge, 508x hilfreich)
So wie es im Vertrag steht. Ohne Vertrag (mündlich oder schriftlich) keine Leistung. Also schick denen ein Angebot mit Terminvorschlägen und mit Vorauszahlung (wegen Vorbereitung) und warte den Auftrag ab. Die bisherige Verfahrensweise hört sich nach on request an. Also keine Leistungsverpflichtung ohne Auftrag.
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#2
Antwort vom 14. Januar 2014 | 17:25
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
quote:
Also schick denen ein Angebot mit Terminvorschlägen und mit Vorauszahlung (wegen Vorbereitung) und warte den Auftrag ab.
Das möchte er doch grade nicht
@Peter100
Du kannst ihnen freundlicherweise eine kurze Absage schicken, dass ihr eine solche Dienstleistung nicht anbietet und die Sache zu den Akten legen, oder einfach nicht mehr reagieren.
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#3
Antwort vom 14. Januar 2014 | 17:28
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 12x hilfreich)
Dann reagieren wir nicht mehr. Danke für die Antworten.
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