Facebookeintrag kann Kinderrechte verletzen

Mehr zum Thema: Familienrecht, Facebook, Kinder, Persönlichkeitsrecht, Minderjährige, Entfaltung
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Kinder haben ein ein Recht auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit

Carsten Zinner
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Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.08.2016 (Az.: VI ZB 17/16) hat ein minderjähriges Kind ein Recht auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit. Diese Recht umfasst sowohl die Privatsphäre als auch die kindgemäße Entwicklung und Entfaltung in der Öffentlichkeit. Ein Facebookeintrag kann dazu geeignet sein, dieses Schutzgut zu verletzen.

Carsten Zinner
Rechtsanwalt
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

www.kanzlei-zinner-lang.de
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