Facebookeintrag kann Kinderrechte verletzen
Mehr zum Thema: Familienrecht, Facebook, Kinder, Persönlichkeitsrecht, Minderjährige, EntfaltungKinder haben ein ein Recht auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit

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Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.08.2016 (Az.: VI ZB 17/16) hat ein minderjähriges Kind ein Recht auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit. Diese Recht umfasst sowohl die Privatsphäre als auch die kindgemäße Entwicklung und Entfaltung in der Öffentlichkeit. Ein Facebookeintrag kann dazu geeignet sein, dieses Schutzgut zu verletzen.
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Rechtsanwalt
Carsten Zinner
Erlangen