Fällt die falsche Auszahlung der Rentenversicherung in den Nachlass?

13. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
misterdaddy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fällt die falsche Auszahlung der Rentenversicherung in den Nachlass?

Mein Vater ist Ende Dezember 2017 verstorben. Er hatte eine Rentenversicherung, in der ich als Bezugsberechtigter eingetragen war. Da sich die Rentenversicherung noch in der Ansparphase befand, hätte der gesamte Betrag der Versicherung am mich ausgezahlt werden müssen. Der Betrag fällt ja nicht in den Nachlass.
Die Rentenversicherung ging zum Januar 2018 in die Auszahlungsphase. Aufgrund der Feiertage konnten wir die Sterbeurkunde der Versicherung auch erst Ende der 1. KW 2018 vorlegen, so dass die Versicherung schon die erste Rate der jährlich geplanten Auszahlung (knapp 1.500 EUR) auf das Konto meines verstorbenen Vaters überwiesen hat.
Ich habe keinen Zugriff auf das Konto meines Vaters. Die Kontovollmacht liegt bei meiner Schwester. Kann ich diese knapp 1.500 EUR zurückverlangen (vom Konto meines Vaters), weil der Betrag ja gar nicht mehr an meinen Vater hätte ausgezahlt werden dürfen, oder ist das Geld nun Bestandteil des Erbes, so dass es unter allen Erben entsprechend der gesetzlichen Erbfolge (es liegt kein Testament vor) aufgeteilt werden muss.

Weiß jemand Rat und kann das möglichst noch rechtlich begründen?

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