Fälschung des Abnahmeprotokolls von der Hausverwaltung

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Pat.l
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fälschung des Abnahmeprotokolls von der Hausverwaltung

Hallo

Ich hatte schon vor etwa 2 Monaten mein Problem beschrieben.
Ich fasse es zusammen, und sage wa seither passiert ist.
Ihre Bemerkungen und Hinweisen sind herzlich willkommen.

Ich bin franzose und bin ende September ausgezogen (nach Frankreich)
Ich habe nachträglich von der Hausverwaltung einen Brief bekommen mit einem beigelegten gefälschten Abnahmeprotokoll. Es wurde einen zusätzlichen Schaden hingefügt, und die verwaltung verlang das ich mit der Kaution die angeblichen Schaden bezahle (circa 800 Euro).

Die Hausverwaltung wusste aber nicht, dass ich direkt nach dem Protokollbesuch mit dem Makler zu einem Kopieshop gefahren bin: Ich habe also eine Photokopie des ungefäschten Abnahmeprotokolls.

Meine Technik bestand als erste noch im Briefwechseln zu bleiben, um details zu fragen. Es hat geklappt: die Hausverwaltung hat viele nachweisliche Lügen und weiter angeblichen Schaden erzählt.

Dann habe ich sie klarerweise mit einem Strafanzeige bedroht: Die Hausverwaltung reagierte nicht.

Ich habe vor, morgen mit einem Anwalt eine Strafanzeige zu erstatten wegen Urkunde Fälschung und Betrugsversuch gegen die Hausverwaltung zu erstatten.

Ich habe im Strafgesetztbuch gelesen, dass dies gewermässig zwischen 6 Monaten und 10 Jahre bestraft wird.
Heist es, dass die schuldige Leute mindestens 6 Monate ins gefängnis gehen, falls der Richter von der Urkundefälschung überzeugt ist ???
Das wäre cool weil ich beweise habe, und weil ich wirklich sehr verärgert bin.

mein Anwalt sagt ein Zivilprozess kann nur gegen den Eigentümer gemacht werden. Stimmt das?
Das wäre anders als in Frankreich. Ich würde es nicht verstehen, da die Hausverwaltung seine Bevollmächtigung hat. Anscheinen steckt jedoch der Eigentümer mit der Hausverwaltung unter eine Decke.

Danke im voraus für eure Hilfe

Pat

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Fleischersatz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Urkundenfälschung und Betrug stellt sich der öffentlichen Interesse dar. Also nach meiner Information KEINEN Zivilprosess, sondern www.polizei.de (Internetwache) und dort deine Anzeige machen.

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