Fahren o. Schein u. betrunken als 18jähriger

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Inao
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren o. Schein u. betrunken als 18jähriger

Folgender Fall: 18jähriger (seit 3 Wochen) kommt nach Hause, nimmt den Schlüssel v. Vater seinen Roller (kl. B erforderlich) u. fährt 300 Meter zum Zigarettenautomat. Im Anschluß wieder nach Hause. 50 Meter v. Haus steht die Police. Junior biegt vorher in sein Anwesen ab u. stellt den Roller in die Garage. Plötzlich steht der Polizist da u. fragt nach den Papieren. J. sagt, daß er keine hätte. Der P. richt Alkohol u. fordert ihn auf zu blasen...... Ende v. Lied 1,21 BAK.
Was kann man tun, daß für J. noch das Jugendstrafrecht greift.
Welche Strafe hat er zu erwarten, bzw. Sperre gibt es da. J. hat gerade seine Theorieprüfung für die Kl. B geschafft.

Bringt ein Anwalt was (d. P. hat offensichtl. nur im Rückspiegel einen Roller gesehen u. ist dann zu der Garage, die er von seinem Standort aus garnicht sehen konnte, gegangen. Der Roller war schon abgestellt. Der P. hat einfach ins Blaue geschossen u. J. nach den Papieren gefragt. Das Kennzeichen hatte er nicht gesehen!


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 80x hilfreich)

Hallo,

also Anwalt wäre sicherlich sinnvoll.

Führerscheine dürften erstmal passé sein. Normalerweise gibt es Sperre für 2 Jahre. Danach nochmal Fahrschule, da man die praktische Prüfung ja spätestens nach einem Jahr nach der Theorieprüfung machen muss.

Also wird für die nächsten zwei Jahre wohl der ÖPNV einen neuen Nutzer haben.

Aber Faulheit wird eben bestraft. Wenn ich keinen Führerschein habe, dann laufe ich die 300 m!

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

also 2 Jahre werden es wohl nicht gleich werden, eher um ein Jahr herum. Dazu gibt es Sozialstunden, sofern es beim Jugendstrafrecht bleibt. Dies ist bei einem 18jährigen, der noch bei den Eltern wohnt, ziemlich wahrscheinlich.

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Hat der Polizist gesehen das Sie abgestiegen sind bzw. sich den Helm abgenommen hat?Waren Sie alleine zuhause?

Sonst könnte ein Anwalt noch mit der MAsche kontern das jmd. anderes gefahren ist, Pappa, Mamma, Kumpel etc.

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#4
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

HAAAAALOOOO,

Junior hat sich offensichtlich (zumindest wenn man dem Ausgangstext glauben schenkt - denn sonst hätte er keinen FS gebraucht) spontan geäußert, dass er gefahren ist. Da nützen Spitzfindigkeiten im Nachgang auch nichts mehr!
Auch wenn Junior in dem Moment noch nicht belehrt war und somit keine "Aussage" im eigentlichen Sinn getätigt wurde, werden solche Spontanäußerungen regelmäßig vor Gericht anerkannt!
Natürlich kann man jetzt noch einen RA die Tankrechnungen für seinen Wagen finanzieren, das ändert aber am SV nix! ;)
Sollte sich Junior aber (was ich ehrlichgesagt nicht für wahrscheinlich halte) überhaupt nicht vor der Polizei geäußert, wäre die Beweisführung eher dünn. Aber das hätte der StA bzw. Richter auch ohne RA gemerkt! ;) ;) ;)

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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