Fahrzeug geleast, Unfall, Vollkasko?

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sara Müller
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)
Fahrzeug geleast, Unfall, Vollkasko?

Hallo ihr Lieben und ein gesundes Neues Jahr,
weiß nicht ob ich hier richtig bin.
Habe ein Fahrzeug geleast und kurz vor Ablauf der Leasingzeit passiert mir ein Unfall.
Versicherung und Leasingbank ist im selben Haus (PSA Finance).
Der Schaden wurde gemeldet und monate lang kam nichts mehr.
Also ging ich davon aus, dass die Versicherung den Wiederbeschaffungswert (Vollkaskoversicherung) an die Leasingbank überwiesen hat.
Am 31.12.2010 kam der Brief von der Leasingbank:
Der Vertrag mit Ihnen wurde gekündigt. Grund: Totalschaden.
Zahlen Sie bis 13.01.2011 die geforderte Summe (Restwert des Fahrzeuges ohne Unfall) von 6401,89 Euro an o.g. Konto.
Silvester ist für mich natürlich fürn ***** gewesen.
Man bot mir auch eine Finanzierung an.
Was soll ich jetzt tun?
Die Vollkasko hat noch gar keine Summe bezahlt nur die Haftpflicht.
Bin total verzweifelt

-----------------
""

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Wer hat den Unfall verursacht? du oder der7/die andere?

Wie war dein Auto versichert? vollkasko, teilkasko oder nur Haftpflicht?

Was wurde im Leasingvertrag vereinbart? Am Ende Rückgabe des Autos oder Autobehalten und die Zahlung des Restpreises?

gruß


leon

-----------------
"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12304.01.2011 08:51:03
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hi Inkasso Moskau oder Augenkrebs

du tauchst ja wieder mit einem neuen namen, als der Admin dich und deine Beiträge alle gelöscht hat. hahahahahaha

und du hast ja auch nix außer meine Beiträge zu kommintieren. das finde ich wirklich sehr lustig hahahaha

na dann willkommen auf dem Board

-----------------
"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12304.01.2011 08:51:03
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sara Müller
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Leon und Hallo guest-12304.01.2011,

danke für die Antworten, obwohl die von guest-12304.01.2011 nicht zu lesen sind. Gelöscht von Admin?!?!

@Leon
Ich bin leider (fahrlässig) Schuld an den Unfall.
Das Fahrzeug war Vollkasko versichert.
In dem Vertrag wurden beide Möglichkeiten offen gehalten.
Also zurückgeben oder auch Restwert bezahlen und Fahrzeug geht in mein Eigentum über.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Auf wen läuft die Versicherung? sowohl die Haftpflicht als auch die Vollkasko?

bei Leasingsverträge bist du eigentlich die Halterin, aber nicht die EIGENTÜMERIN. D.H. Ob du berechtigt bist, Schadenersatzansprüche im Namen der Eigentümer geltend zu machen, muß aus dem Vertrag entnommen werden.

das Thema ist zu kompliziert als du denkst. Du solltest daher schnell einen FAchanwalt für Verkehrsrecht suchen und die ganze Sache an ihn weitergeben. Hier bekommst du nur einen Rat, aber keine rechtliche Beratung.

gruß

Leon



-----------------
"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sara Müller
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Na das verstehe wer will.
Für was wird man dann verpflichtet eine Vollkaskoversicherung abzuschließen (bei Leasingfahrzeugen) wenn dann der Eigentümer (Citroen Bank) sagt das die Vollkasko (Citroen Versicherung) nicht beansprucht wird, sondern der Halter (ich) selbst bezahlen muss?
Schließlich habe ich die Beiträge (440 Euro / Jahr) nur für Vollkasko (+280 Haftpflicht) bezahlt und nicht die Bank.

Laut Vertrag wird bei einen selbstverschuldeten Unfall die Kosten für den Wiederbeschaffungswert ersetzt. Und die sind sogar 7980,- Euro.
Bis jetzt wurde nur der Haftpflichtschaden reguliert nicht aber der Kasko? Das ist doch nicht rechtens oder?
Versicherungen laufen alle auf mich, Fahrzeug auf meinen Namen zugelassen, ich bin gefahren, KM Laufleistung nicht überschritten, Schaden wurde unverzüglich gemeldet.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Hier ist ein Link, lies mal hier, wie man sich bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug verhalten soll

Link

Auch wenn du 100% recht hast, versuchen die Versicherungsgesellschaften immer, mit der Zahlung zu verzögern oder die summe zu mindern oder irgendwelche Probleme. Deshalb mein Rat: Schnell zu einem Anwalt

-----------------
"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sara Müller
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi,
erstmal 5 Sterne für dich.
Hast schon gut weiter geholfen.
Nun, ich dachte mir, telefonierst du mal mit der Bank und der Versicherung und schaust mal. Man denkt eigentlich, die machen einen total runter aber kam besser als man denkt.
Total freundlich und zum Ende erfahre ich noch das es paar tausend Euro Guthaben gibt.
Habe damals wohl ne Versicherung abgeschlossen, Top Cover oder so, die 20% vom Wiederbeschaffungswert zzgl. der Kaskozahlung bezahlt.
Also die Kasko bezahlt der Bank die restliche Summe und die Bank (bei der ist die Top Cover Versicherung) zahlt mir 20% vom Wiederbeschaffungswert.
Hier mal ein Link
Was man alles erreicht mit Telefonieren.
Danke dir Leon

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen