Falsch Berechnungen der Miete & Diverses

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Coolwater70
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Falsch Berechnungen der Miete & Diverses

Hallo,
mein Name ist Rico und ich habe zugegebener Maßen einpaar laaaaaaaaange Fragen, hoffe trotzdem auf Euer Verständnis und Eure Mithilfe.
Vielen Dank schon mal

Frage 1:
Ist es eine MUSS oder KANN Regelung für den Vermieter, Sparbücher bei Neueinzug für die Kaution abzuschließen?

Frage 2:
Kann ein Abstellraum innerhalb einer Whg. mit Tür von 1,6 qm² zur Wohnfläche mit angerechnet werden? (Ist für mich nur als Rumpelkammer zu gebrauchen).

Frage 3:
Im Mietvertrag ist keine qm² Zahl festgehalten. In einem Brief von der Immobielienverw. ist plötzlich eine angenommene qm² Zahl von 50 aufgetaucht. Nach meinen Berechnungen habe ich jedoch nur 46-höchstens 48 qm².
Also hätte ich 2-4 qm² seit Einzug zuviel gezahlt?

Frage 4a:
Meine Kaltmiete beträgt bis dato 320,-€. In einem Schreiben vom 10.10.08 wird mir eine Mieterhöhung von 27,50 € ab 1.1.09 angekündigt (laut Mietspiegel 2008 f. OF http://www.offenbach.de/stepone/data/downloads/da/02/00/_2006_Mietspiegel.pdf) Durch die Nachmessung (http://www.immopilot.de/Mieter/Wohnflachenberechnung/hauptteil_wohnflachenberechnung.html) der qm² konnte ich jedoch feststellen das ich seit Einzug bereits 27,50 € pro Monat zuviel geszahlt habe. Besteht eine Möglichkeit NICHT auf die anstehende Mieterhöhung einzugehen und Mietwucher geltend zu machen?

Frage 4b:
Dies Bedarf einer kurzen Erklärung: Ich hatte die Immobilienverw. davon in Kenntniss gesetzt bezüglich, daß mein warmes Wasser nicht zu den von mir gewünschten Zeiten funktioniert (6.00h-7.00h (Eiskalt) und von 17.00-21.00h (lauwarm). Seit meinem Einzug bemängelte ich dies in regelmäßigen Abständen bei der Hausmeister und mindestens dreimal schriftlich bei der Immobielinverwaltung. Anschließend kam das Schreiben wie in Frage 4a erwähnt.
Wie kann ich da weiter vorgehen?
Prozentuale Mietkürzung?
Andere inovative Vorschläge nehme ich gerne an.
Habe ich eine Möglichkeit rückwirkend was geltend zu machen?
Fazit von der ganzen Geschichhte: Der Vermieter stellt nur Vorderungen und geht nicht auf seine Pflichten und meine Anmahnungen ein.

Frage 5:
Auf die ganze Geschichte bin ich eigentlich nur durch eine, aus heiterem Himmel geforderte Nachzahlung der Immobilienverw. gekommen.
Diese beträgt satte 498,42 € die als Betriebskosten- Nachzahlung für 2007 ausgelegt werden. (Brief ist vom 22.12.08)

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#4
 Von 
Coolwater70
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

ups..sorry, da hatte ich doch glatt die Frage vergessen...lach.

Meine Frage: Da die Betriebskostenabrechnung von 2007 ist und sie mir zum einen zu hoch erscheint und zum anderen ewig her ist, kann man da ohne Vorankündigung über eine eventuelle Nachzahlung eine solche Rechnung stellen? Die Rechnung ist so gestellt als wäre ich Eigentümer dieser Wohnung, Sie ist für mich unübersichtlich und nicht für meine Wohnung nachvollziehbar.

Warum soll ich eine Warmwassernachzahlung leisten wo ich doch kein warmes Wasser zu den von mir benötigten Zeiten zur Verfügung hatte?

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#5
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#7
 Von 
Bozena07
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Coolwater70...

Wenn Dir die Abrechnung unübersichtlich erscheint, hast Du ein Recht darauf, Dir vom Vermieter bzw. von der Verwaltung diese erklären zu lassen und natürlich Einsicht in die original Belege vorzunehmen.
Bei größeren Objekten kann die Abrechnung wirklich so hoch ausfallen, da die Betriebskosten (Hausmeister, evtl. Aufzüge, Treppenreinigung etc.) imens hoch ausfallen. Dann kommt es natürlich noch darauf an, ob es "nur" ein Dorf ist oder eine größere Stadt ( Müllabfuhr etc.)...
Der Vermieter hat grundsätzlich Zeit von 12 Monaten, Dir die Abrechnung zukommen zu lassen... und in Deinem Fall hat er es wohl gerade noch geschafft...

Zu Deinem Warmwasserproblem kann ich nur folgendes sagen:
Du erhälst dann vielleicht KEIN Warmwasser, aber der Zähler für dessen Verbrauch läuft ja mit... JEDER hat das Recht auf Warmwasser (min. 40°C) rund um die Uhr! Dieser Mangel erlaubt Dir eine angemessene Mietminderung vorzunehmen. Entweder Du recherchierst im Internet darüber oder wendest Dich an Mieterschutzbund.

Ich hoffe, es hat Dir ein wenig weiter geholfen...

Viel Glück...;)

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#8
 Von 
Coolwater70
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Eure Antworten haben mir sehr weiter geholfen. Habe auch noch mal gerade telefonische Rücksprache mit einen Bekannten gehalten, der sich in Sachen Mietrecht sehr gut auskennt und sein Tip war auch, dass ich einen Mieterschutzbund aufsuchen soll.

Ich danke für die Antworten und werde Euch selbstverständlich auf den laufenden halten.

Mfg Rico

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#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#11
 Von 
schillerlocke
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)


+++Du hast das Recht darauf, rund um die Uhr heißes Wasser zu haben +++

Das ist so richtig und ich sehe dadurch keine höheren Kosten.
Dem Wasserzähler ist es nämlich egal, ob das Wasser kochendheiß, lauwarm oder eiskalt durchläuft. Der Verbrauch wird gezählt und nicht die Temperatur des Wassers

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#12
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 284x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
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#14
 Von 
Coolwater70
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

von Halbgott am 03.01.2009 22:51

+++ Auf einmal sitzt die Kohle so locker? +++

Also jetzt mal im Ernst. Solche Fragen kannst Du dir sparen. Es ist wohl ein Unterschied, ob ich 48,00 € Jahresbeitrag für einen Mieterschutzbund gedenke auszugeben und dadurch eine Rundumberautung bekomme, oder die Betriebskostennachzahlung von rund 500,00 € in kauf nehme.

Und im Übrigen, hier geht es nicht um meine locker sitzenden Kohle, sonder ganz allein darum, dass der Vermieter eventuell versucht zu betrügen und das hat in meinen Augen was mit Rechtsfragen zu tun und nicht mit finanziellen.

wünsche Allen eine schöne Woche

mfg Cooly

-- Editiert von Coolwater70 am 04.01.2009 17:37

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#15
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
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#16
 Von 
guest123-2147
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Schüler
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#17
 Von 
Coolwater70
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Varitas1111, bist du schon mal mit einem Mieterschutzbund auf die Nase gefallen, oder was bewegt dich zum negativen Denken über solche Vereine? Wenn Du mit solchen Vereinen schon Erfahrung hast, dann nur zu, ich bin für alles offen und höre mir jeden Tipp an. Solltest Du aber keinerlei Wissen über DMB haben, dann gib lieber gar keinen Kommentar von Dir.

Auch wenn Du hier schon längere Zeit im Forum unterwegs bist, wären gutgemeinte Tipps besser (so wie es andere User machen), als wie hier den ganzen Tag nur alles negativ zu kritisieren.

und @Halbgott

das ist alles inklusive im Rreis. Wenn ich von einen Jahresbeitrag spreche, ist es natürlich dann ein Vertrag von 12 Monaten, dass ist richtig. Die OMB sind von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Mehr kann ich momentan nicht sagen. Ich werde es sehen, wenn ich in den nächsen Tagen mit OMB Kontakt aufnehme.

Und um dich etwas zu berichtigen. Ich habe bis jetzt nur eine Vermutung und die basiert auch nur auf einen Hinweis von einen User (hier), der mir den Tipp gab, die Abrechnung auf die Richtigkeit prüfen zu lassen, da er aus seiner Erfahrung auch schon mit zu hoch angesetzten Nachzahlungen zu tun hatte. Diesen Tipp hattest du mir auch gegeben...Danke dafür :-)!!!!

Themen wie,
+++Was macht denn das Wasser rund um die Uhr heiß?+++
oder
+++Das ändert sich ja jetzt mit der neuen Heizkostenverordnung auch nur geringfügig+++

stehen hier doch überhaupt nicht zur Dikussion.

mfg Cooly

-- Editiert von Coolwater70 am 04.01.2009 21:12

-- Editiert von Coolwater70 am 04.01.2009 21:15

-- Editiert von Coolwater70 am 04.01.2009 21:21

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#18
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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