Hallo,
mein Kollege ist nun seit einem Jahr Krank geschrieben (Gelenke und psyche) und dieser musste auch immer im stehen arbeiten. Was er nun nicht mehr kann. Eine BU hatte er abgeschlossen, nach der Antragsstellung kam nun eine Kündigung der BU Versicherung (Vertragsrücktritt) aufgrund nicht angegebener Vorerkrankung. (angebliche hyprochondische störung vor 2 Jahren) Wovon mein Kollege aber nichts weiß. Ich kenne ihn seit bereits 4 Jahren und weiß auch das dies nicht sein kann. Die BU schrieb das diese Informationen von der Krankenkasse angefordert wurden und daher vom Vertrag zurück getreten wird.
Mein Kollege ist nun am Boden zerstört und weiß nun nicht mehr weiter. Wer haftet nun? Wie soll ein Patient wissen was der Arzt bei der Krankenkasse abrechnet und angibt?
Weiß jemand ggf um Rat?
Wir versuchen den Arzt über die KK erst einmal ausfindig zu machen. Aber es ist doch so das ein Arzt der falsche Diagnosen abrechnet doch auch dem Patienten schadet. Ich selber habe nun eine Auskunft über meine Diagnosen bei der KH angefragt, wer weiß was ich alles habe?!?!
Wie soll man eine falsche Abrechnung gegenüber der Krankenkasse beweisen?
Danke und Grüße
MrPerfekt
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Falsche Diagnose an Krankenkasse - BU Fall
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Hallo...
...1 mal im Jahr hole ich mir mittels § 305 Abs. 1 SGB V
. einen Versichertenauskunft über die Bereiche der ambulante, ärztliche Leistungen von meiner Krankenversicherung, um zu prüfen, daß alles sein Richtigkeit hat. Bei Zweifel wird einfach der Krankenversicherung Abteilung: Leistungsbetrug & Korruption gemeldet. Die prüfen nach und das gar kostenlos.
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-- Editiert KlientA am 04.01.2012 14:30
ok, super, habe schon bei der KK angefragt, und nochmals selber alles prüfen. Nur bringt das meinem Kollegen jetzt nichts.
Ein Arzt wird sicherlich nicht seine Diagnose ändern. Schon gar nicht nach 3 Jahren.
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Dass Versicherungen oft auch mit fadenscheinigen Gründen versuchen, sich um die Zahlung zu drücken, ist bekannt. Man sollte sich daher die Unterlagen der Krankenkasse anschauen und auch die Patientenunterlagen des betreffenden Arztes anfordern (darauf hat man gesetzlichen Anspruch). Die Diagnose "hypochondrische Störung" ist ja nun alles andere als eine handfeste Diagnose.
Im Zweifel muss man die Versicherung auf Zahlung der BU-Rente verklagen. Falls es dazu kommt, unbedingt einen spezialisierten RA beauftragen. Ein RA, der sich in dieser Materie nicht auskennt, würde von den RAen der Versicherung, die nahezu ausschließlich solche Fälle bearbeiten, gnadenlos ausmanövriert.
Interessant wäre allerdings, wanndie BU-Versicherung abgeschlossen wurde. Falls der Abschluss der BU-Versicherung erst nach dem betreffenden Arztbesuch erfolgt ist, weckt das schon berechtigte Zweifel. In diesem Fall müsste die Berufsunfähigkeit ja ca. ein Jahr nach Abschluss der BU-Versicherung eingetreten sein. Da läge dann schon die Vermutung nahe, dass die beschriebenen Probleme (Psyche, Knie) schon bei Abschluss der Versicherung vorlagen, da diese ja auch nicht über Nacht auftreten.
quote:
Ich kenne ihn seit bereits 4 Jahren und weiß auch das dies nicht sein kann.
Du bist sein Arzt?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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