Familienzusammenführung- Eheschließung

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
justlove
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)
Familienzusammenführung- Eheschließung

Hallo community.
Ich bin deutscher Staatsbürger .Meine Verlobte die aus Bosnien kommt hatte heute einen Termin bei der deutschen Botschaft in Sarajewo.
Alle Unterlagen samt Verpflichtungserklärung und Eheschließungnachweis vom Standesamt sind komplett abgegeben worden.Es wurde nichts bemängelt. Es wurden nicht nachträglich irgendwelche Dokumente verlangt. Also ist mir ein Stein von Herzen gefallen.
Der Beamte der Botschaft meinte zu meiner Frau , Sie würden nun die Ausländerbehörde kontaktieren.

Nun stellt sich mir die frage , ob mich irgendwelche Probleme erwarten. Bin in einer 2 Zimmer wohnung 52 qm.
Es lässt mich nicht in ruhe. Ich konnte vergangene Nacht kaum schlafen. Ich bin stets bestrebt einen neuen Job zu finden.
Mach ich mir unnötig viele Sorgen? Ich möchte mir der Liebe meines Lebens heiraten und Leben.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

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-- Editiert justlove am 12.01.2015 19:15

-- Editiert justlove am 12.01.2015 23:30

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Mach ich mir unnötig viele Sorgen?

Kurz gesagt: JA, die Größe der Wohnung spielt beim Zuzug zu deutschen Staatsbürgern überhaupt keine Rolle. Nur Obdachlosigkeit sollte nicht vorliegen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justlove
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich vergaß zu erwähnen das ich Arbeitlosengeld 1 beziehe. Könnte dies ein Problem darstellen?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Nein, auch das ist beim Zuzug zu Deutschen unerheblich.

Allerdings ist bis zur erfolgten Eheschließung eine Verpflichtungserklärung für Deine Braut erforderlich. Die sollte von einem solventen Bürger (Freund, Verwandten) abgegeben werden, weil Dein derzeitiges Einkommen dafür möglicherweise nicht ausreicht.

Nach erfolgter Eheschließung spielt es dann allerdings keine Rolle mehr, ob Du über ein entsprechendes Einkommen verfügst oder Hartz4-Empfänger bist.

Es ist immer wieder schön, wenn die Fakten immer so kleckerweise rüberkommen und nicht von Anfang an klar benannt werden. Da könnte man nämlich gleich die richtigen Antworten geben.

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justlove
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Verpflichtungserklärung hatte mein bester Freund für meine Frau unterschrieben.Sein Einkommen ist überdurchschnittlich gut. Ich entschuldige mich das ich es nicht eingetragen hatte (ALG 1). In Internet liest man allerlei Sachen sprich das Visen abgelehnt werden da Unterhaltskosten nicht reichen würden. Für uns Deutschen gilt dies also nicht auch wenn man Sozialgeldempfänger ist?

Also steht meiner Hochzeit nichts im Wege?

I

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> In Internet liest man allerlei Sachen sprich das Visen abgelehnt werden da Unterhaltskosten nicht reichen würden. <hr size=1 noshade>

Dann war aber entweder die Person in Deutschland, die den Ausländer aufnehmen wollte, entweder selbst nicht deutscher Staatsbürger oder die Zusammenführung diente zu anderen Zwecken als der Eheschließung.

quote:<hr size=1 noshade>Für uns Deutschen gilt dies also nicht auch wenn man Sozialgeldempfänger ist? <hr size=1 noshade>

Wenn man standesamtlich heiratet: Ja

quote:<hr size=1 noshade>Also steht meiner Hochzeit nichts im Wege? <hr size=1 noshade>

Es sieht so aus.

Alles Gute für die kommende Ehe.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justlove
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

@ drkabo

Danke für die beruhigenden Antworten.
Schon geht es mir viel besser. Nun muss ich auf das Schreiben von der Ausländerbehörde warten ,circa 4 wochen. Ich weiß nicht was mich dort erwartet . Hat jemand schon Erfahrung bezüglich Vorsprechens in der Ausländerbehörde ?

Dieses Forum ist einfach spitze.


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