Fenster und Roläden putzen // Streichen der Wohnung

4. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go481462-73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fenster und Roläden putzen // Streichen der Wohnung

Einen schönen Guten Abend,

Ich bin aus meiner alten Mietwohnung ausgezogen, nun wird verlangt, dass die Wohnung gestrichen wird (kann ich nachvollziehen) und vor allem, dass die Fenster plus Rahmen komplett gesäubert werden und außerdem die Rolläden geputzt werden. Kann meine Vermieterin dies Verlangen? Auszüge aus meinem Mietvertrag liste ich folgend auf :

Schönheitsreperaturen während der Mietdauer übernimmt auf eigene Kosten der Mieter. Zu den Schönheitreperaturen gehören: das Tapezieren bzw Anstreichen der Wände und Decken, der Anstrich der Böden, bzw die Reinigung der Teppichböden, das Streichen der Heizkörper einschl. der Versorgungsleitungen und Heizrohre, das Streichen der Innenrüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

Als angemessene Zeitabstände gelten im allgemeinen:
Küchen/Bäder alle 3 Jahre
Wohn und Schlafräume alle 5 Jahre
In anderen Nebenräumen alle 7 Jahre

Die Mieträume sind nach Beendigung der Mietzeit besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln zurück zu geben

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wäre die Frage, was da wortwörtlich im Mietvertrag steht ?
Also auch eine evtl. Abgeltungsklausel....

Am besten wäre es, die Siete mal einzuscannen und hochzuladen.

Wie lange habt Ihr denn dort gewohnt ?
Habt Ihr die Wohnung renoviert übergeben bekommen ?

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#2
 Von 
go481462-73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Michael,
Frohes neues erstmal:)
Danke für die schnelle Antwort.
Habe ein Bild der entsprechenden Seite.
Müssten knapp 5 Jahre gewesen sein.
Bilder direkt einfügen kann ich nicht einfügen oder?

LG
Dominik

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nein, hochladen bei einem Bilderdienst und hier verlinken....

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go481462-73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Gibt es ein Übergabeprotokoll der Wohnung?
Und hat die VM euch aufgefordert zu streichen oder will sie direkt streichen lassen?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#6
 Von 
go481462-73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöchen,
Ein Protokoll in der Art gibt es nicht, meine ich. Oder was gebau meinst du damit? Sie hat mir einen Brief geschickt indem steht, dass ich streichen muss, der Keller muss leer geräumt werden (klar sind auch meine Sachen) und alle Fenster und Rolläden geputzt werden. Das Witzige daran ist, das seit 3 Wochen dort das Bad saniert wird und die Scheiben eh dreckig sind von dem ganzen Staub. Angeblich seien die Rahmen und Türen vergilbt, habe ich allerdings nicht feststellen können. Geraucht wurde in der Wohnung nicht wirklich. Ab und an am Wochenede mal.

LG
Dominik

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#8
 Von 
go481462-73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist der Fristenplan von 3/5/7 überhaupt noch zulässig?
Meine Größen zu haben, dass neue Verträge eine Klausel mit 5/8/10 enthalten muss?

LG
Dominik Scholz

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ist der Fristenplan von 3/5/7 überhaupt noch zulässig?
Meine Größen zu haben, dass neue Verträge eine Klausel mit 5/8/10 enthalten muss?


Der Fristenplan 3/5/7 ist für Vermieter riskant, da der BGH schon vor einiger Zeit angedeutet hat, dass er die Fristen für zu kurz hält. Ein konkretes Urteil gibt es dazu aber nicht. Du kannst aber gerne versuchen, so ein Urteil zu erreichen.

Wann genau bist Du eingezogen? Vor mehr oder weniger als 5 Jahren?
In welchem Zustand wurde die Wohnung übergeben? Renoviert oder unrenoviert?

Du musst jedenfalls nicht alles perfekt sauber übergeben, sondern nur besenrein. Das ergibt sich aus § 15 Nr. 1 des Mietvertrages.

-- Editiert von hh am 05.01.2018 17:12

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#10
 Von 
go481462-73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöchen:)
Vielen Dank für die Antwort.

Jetzt im März wären es 5 Jahre gewesen. Wie sauber muss denn gestrichen werden, falls ich dies tun sollte.

LG
Dominik

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go481462-73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso :)

Als ich eingezogen bin, habe ich die Wohnung gestrichen übernommen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von go481462-73):
Wie sauber muss denn gestrichen werden, falls ich dies tun sollte.

Grundsätzlich schuldet der Mieter eine fachmännische Ausführung der Schönheitsreparaturen in mittlerer Art und Güte (BGH Urt. v. 06.07.1988 – VIII ARZ 1/88 ).

hier ist auch aufgeführt, wie es nicht sein darf
http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/schoenheitsreparaturen/qualitaet-der-schoenheitsreparaturen.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go481462-73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die ganzen Antworten:)
Streichen werde ich. Mit 4 Leute auch nicht gerade die größte Sache. Allerdings ist meine Vermieterin der Meinung, dass ich ich die Gebäudereinigung bezahlen muss, sollte ich die Fenster und Rolläden nicht sauber machen. Aber denke sie Kosten wird Sie kaum auf mich abwälzen können. Die Fensterrahmen mache ich auch noch sauber, aber die Fenster sind so verdreckt von den Sanierungsarbeiten die dort stattfinden, dass ich nicht den Dreck der Handwerker wegmache. Zumal ich glaube, dass der ganze Staub sich an den nassen Wänden absetzen wird ....

LG
Dominik Scholz

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wenn Sie selber streichen, dann sollten Sie zumindest 1 Fachmann dabei haben, da es sonst regelmäßig zur Fleckenstreichung kommt, oder aber Sie meinen, dass Sie so versiert sind, dass Sie das meistern können.

Bezüglich der Sanierung des Bades jedoch, wenn die Handwerker den Zugang während der Arbeiten nicht geschlossen haben (mit einer Plastikplane zB), würde ich den VM auffordern, dass erst einmal die Handwerker nach Beendigung der Sanierungsarbeiten den von ihnen verursachten Schmutz und Staub (auch von den Tapeten) entfernen, da es Ihnen sonst nicht möglich ist, die Wohnung ordentlich zu streichen.

Das Putzen von Fenster und Rolläden wäre wünschenswert, ist jedoch keine Pflicht.

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