hallo,
laut Fernabsatzgesetz muss doch eine Belehrung des Kunden über seine Rechte per Textform erfolgen (spätestens bei Lieferung), was ist denn wenn man z.B. eine Software im Internet kauft und diese herunterlädt und nie eine schriftliche Rechnung/Belehrung über seine Rechte erhält?
Die Textform ist doch zwingend forgeschrieben oder ??
Beginnt dann die Widerrufsfrist niemals??
wäre nett wenn mir jemand helfen könnte!
habe in den §§ 312 ff nichts finden können
mfg
derdanyo
Fernabsatzvertrag ohne Belehrung in Textform
22. Januar 2008
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Frage vom 22. Januar 2008 | 01:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernabsatzvertrag ohne Belehrung in Textform
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2008 | 13:08
Von
Status: Bachelor (3488 Beiträge, 684x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 23. Januar 2008 | 13:19
Von
Status: Bachelor (3488 Beiträge, 684x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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