Fernabsatzvertrag ohne Belehrung in Textform

22. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
derdanyo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernabsatzvertrag ohne Belehrung in Textform

hallo,
laut Fernabsatzgesetz muss doch eine Belehrung des Kunden über seine Rechte per Textform erfolgen (spätestens bei Lieferung), was ist denn wenn man z.B. eine Software im Internet kauft und diese herunterlädt und nie eine schriftliche Rechnung/Belehrung über seine Rechte erhält?
Die Textform ist doch zwingend forgeschrieben oder ??
Beginnt dann die Widerrufsfrist niemals??

wäre nett wenn mir jemand helfen könnte!
habe in den §§ 312 ff nichts finden können

mfg
derdanyo

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guest123-2021
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guest123-2021
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