Hallo,
ich bekomme demnächst einen Firmenwagen gestellt, meine Sachlage ist wie folgt.
- Erstwohnsitz ist das elterliche Haus, indem ich kostenlos wohne
- Zweitwohnsitz ist seit August 2002 (Beginn meiner Ausbildung) bis dato (mittlerweile Festangestellt) eine 1-2 Zimmer Wohnung
- Zweitwohnsitz 91km vom Erstwohnsitz entfernt
- Zweitwohnsitz 5 Fuß-Minuten vom Arbeitsplatz entfernt
- Firmenwagen wird einen Wert von ca 24.000€ haben, und für 30.000km/Jahr geleast
Frage:
Da ich keine doppelte Haushaltsführung gelten machen kann, fallen keine Kosten für Familienheimfahrten an.
Da ich täglich zur Arbeit zu Fuß gehe entstehen keine weiteren Kosten für den Arbeitsweg.
Die Fahrten am Wochenende/Feiertage zu meinen Eltern werden dann als Privatfahrten angesehen.
In diesem Fall bietet sich die 1% Regelung ausgezeichnet an, oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank für eure Hilfe
centaurus
Firmenwagen und Zweitwohnsitz
4. Januar 2006
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Frage vom 4. Januar 2006 | 16:41
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 1x hilfreich)
Firmenwagen und Zweitwohnsitz
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#1
Antwort vom 4. Januar 2006 | 16:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47499 Beiträge, 16808x hilfreich)
Ja, die 1%-Regelung bietet sich an.
Ich würde allerdings vorsichtshalber den Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz machen und umgekehrt, so wie es auch melderechtlich korrekt wäre.
Für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte musst Du allerdings trotzdem 0,03% pro Entfernungskilometer versteuern, auch wenn Du diese Strecke zu Fuß gehst.
#2
Antwort vom 5. Januar 2006 | 09:53
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 1x hilfreich)
aha, danke für deine Info. Naja, dann muss ich eben die 500m versteuern.
Als ich meinen Wohnsitz angemeldet habe meinte man am Amt, dass es eigentlich unerheblich ist wo der Erstwohnsitz gemeldet ist (Beide sind innerhalb Bayerns)
Vielen Dank
Und jetzt?
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