Hallo,
ich habe letztes Jahr ca. April/Mai einen Vertrag in einem Fitnesstudio abgeschlossen. Mir wurde gesagt, wenn ich den Jahresbeitrag als Gesamtbetrag im Vorraus bezahle, erhalte ich 3 Monate kostenlose Mitgliedschaft.
d.h. der Beitrag hätte im Sommer abgebucht werden müssen.
Wir wurde damals die übliche "Aufnahmegebühr und Trainergebuhr von 29,90Euro" per Lastschrift von meinem Konto abgebucht
Aber die knapp 240 Euro für die Jahresmitgliedschaft wurden mir bis heute immer noch nicht abgebucht.
Meine Frage ist jetzt, verfällt dieser Anspruch des Fitnesstudios irgendwann? Der Fehler liegt ja bei ihnen, da ich ihnen ja eine Einzugsermächtigung erteilt habe und könnte der Betrag ggf. im Sommer zusammen mit dem neuen Beitrag einfach eingezogen werden?
Vielen Dank für die Unterstützung
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Fitnesstudio bucht Beitrag nicht ab
5. Januar 2014
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Frage vom 5. Januar 2014 | 01:16
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Fitnesstudio bucht Beitrag nicht ab
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2014 | 01:30
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
2017 wäre die Fo. verjährt.
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#2
Antwort vom 5. Januar 2014 | 12:39
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Ergänzung: man kann nun entweder pro-aktiv auf das Studio zugehen und fragen, ob die kein Geld wollen oder man wartet einfach mal ab. Da es eine Lastschriftermächtigung gibt, liegt hier Annahmeverzug des Gläubigers vor. Das heißt: Bezahlen muss man zwar trotzdem (logisch) aber Verzugsschäden, Anwaltsgebühren, Zinsen usw. sind nicht erstattungsfähig.
Ich würde halt kurz nachfragen, man muss ja nicht unbedingt warten bis es eskaliert...
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#3
Antwort vom 5. Januar 2014 | 22:10
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
danke
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