Hallo,
habe übers Telefon bei einem grossen Anbieter einen Flug+Mietwagen gebucht.Habe ich ein 14 tg. Rücktrittsrecht (lt.Fernabsatzrecht)? Darf ich den bereits eingezogenen Vorschuss wieder zurückbuchen?
Habe bisher keine schriftliche Bestätigung (keine Unterschrift geleistet)!
Flugbuchung übers Telefon-Rücktritt?
13. Januar 2003
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Frage vom 13. Januar 2003 | 08:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugbuchung übers Telefon-Rücktritt?
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#1
Antwort vom 16. Januar 2003 | 21:44
Von
Status: Schüler (171 Beiträge, 56x hilfreich)
Die Antwort lautet NEIN.
Das Fernabsatzrecht greift in der Regel nicht. Vgl. § 312b III Nr. 6 BGB
.
Ein Geschäftsbesorgung- bzw. ein Reisevertrag bedarf keiner schriftform.
Diese erleichtert nur die Beweisführung.
Cheers
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