Flugtickets trotz Fehler erhalten

12. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
alkru002
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugtickets trotz Fehler erhalten

Guten Abend,

leider wissen wir grade nicht mehr weiter. Wir haben über einen Drittanbieter einen Flug nach Hawaii und zurück gebucht. Wir waren zu viert vor dem Pc. Als wir auf die Website des Anbieters gingen und auf "Jetzt kaufen" gedrückt haben, sind wir zu der Website zum Bezahlen gekommen (Visa Seite). Nachdem wir alles eingetippt haben, haben wir auf "Jetzt Zahlen" geklickt und danach wurden wir auf die Website des Drittanbieters weitergeleitet.

Diese Website hat einen Fehler angezeigt. Dort stand die Buchung konnte nicht vollzogen werden. Bitte probieren Sie es ein anderes mal aus. Wir haben es 4 mal probiert, immer der gleiche Fehler. Wir dachten dann okai hat nicht geklappt, buchen wir bei einem anderen Portal. Wir haben auch den gleichen Flug nochmal auf der Website des Drittanbieters gesucht und dort war er auf einmal viel teurer. Somit dachten wir uns die wollen den nicht so Billig verkaufen...Die Fehlerseite wurde gegen 20:05 angezeigt.

Um 20:11 haben wir eine Buchungsanfrage Email von dem ersten Flügeportal erhalten. Aber dort hatten wir ja einen Fehler...
Wir haben leider die Email erst an dem anderen Tag gesehen. Um 21:00 haben wir von dem Flügeportal dann unsere Buchungsbestätigung erhalten (auch erst am anderen Tag gesehen).

Jetzt haben wir 2x den gleichen Flug für 4 Personen und der Drittanbieter (Sitz in der Schweiz) will uns kein Geld geben, obwohl alle 4 Zeugen den Fehler gesehen haben.

Leider weiß ich nicht an was für eine Art Anwalt ich mich dafür wenden muss.
Ich habe ein Widerruf gefaxt, die Faxnummer ist immer Belegt. Ich habe ungefähr 20x Mails mit Widerruf geschickt, davon wurden auf 3 geantwortet und ich habe ein Einschreiben in die Schweiz gesendet (noch keine Antwort). Ich glaube die nehmen das Anschreiben nicht an.

Das ist doch ein Fall von Betrug oder?

Viele Grüße

Alkru

-- Editier von alkru002 am 12.01.2016 20:09

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Nicht lange herumdiskutieren!

Zitat:

Wir waren zu viert vor dem Pc.


Zitat:
Diese Website hat einen Fehler angezeigt.

Zitat:
Jetzt haben wir 2x den gleichen Flug für 4 Personen und der Drittanbieter (Sitz in der Schweiz) will uns kein Geld geben, obwohl alle 4 Zeugen den Fehler gesehen haben.


Das Zauberwort heisst hier Chargeback (Kreditkartenrückbuchung).
Diese sollte bei der kartenausgebenen Bank beantragt werden.
Dort sollte hingewiesen werden, dass die Zahlung nicht bestätigt wurde und dass vier Menschen diesen Umstand von Eides statt versichern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alkru002
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Rückmeldung.

Ich habe auch mein Kreditkarteninstitut angeschrieben, Die wollen nocheinmal eine genaue Auflistung aller Emails, Telefonate usw. Das kann ich denen gerne geben, nur dort steht das der Empfänger des Geldes das Recht hat dieses sich wieder zuholen und weitere Kosten aufkommen.

Was für ein Anwalt benötigt man da? (es gibt ja verschiedene Fachrichtungen)
Da die Firma in der Schweiz sitzt und die Muttergesellschaft in den Niederlanden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Sie müssen sich nur mit ihrer Bank herumschlagen, nicht mit einem dubiosen Anbieter in der Schweiz.

Dieser Anbieter kann natürlich über ein Representment das Geld noch mal abbuchen. Danach ist aber wiederum eine Rückbuchung ihrerseits möglich.
Bittw nicht verunsichern lassen!
Den Antrag auf den Chargeback in jedem Fall schriftlich und nachweisbar an die Bank kommunizieren (keine Telefonate!).

Zusätzlich würde ich die Fluggesellschaft kontaktieren, die das Ticket ausgegestellt (erste drei Ziffern der E-Ticketnummer) und auf die Doppelbuchung hinweisen. Normalerweise muss die Airline die Buchung rausnehmen.

btw:
Wer hat das Geld abgebucht? Die Airline oder der Schweizerische Anbieter?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alkru002
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

das werde ich tun. Danke Ihnen.

Leider habe ich die Airline angerufen und die können keine Doppelbuchung feststellen, da die Flüge die wir gebucht haben nicht komplett identisch sind (Gabelflüge). Das Geld hat der schweizer Anbieter abgebucht.

Ich werde mich weiter mit der Bank auseinandersetzen.
Ist ein Anwalt in diesem Status schon ratsam oder sollte ich warten?

Schöne Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Leider habe ich die Airline angerufen und die können keine Doppelbuchung feststellen, da die Flüge die wir gebucht haben nicht komplett identisch sind (Gabelflüge).


Zitat:
Wir haben auch den gleichen Flug nochmal auf der Website des Drittanbieters gesucht und dort war er auf einmal viel teurer.


Da sieht man mal wieder, dass sich ein Sachverhalt um 180 Grad wenden kann, wenn man nicht präzise beschreibt, was vorgefallen ist. So etwas ärgert mich sehr.

Sei's drum!

Zitat:
Leider habe ich die Airline angerufen und die können keine Doppelbuchung feststellen, da die Flüge die wir gebucht haben nicht komplett identisch sind (Gabelflüge).


Bitte Niemanden mehr anrufen! Sie dürfen ausschließlich nur schriftlich und nachweisbar kommunizieren. Sonst haben sie hinterher ein Problem.

Zitat:
Ist ein Anwalt in diesem Status schon ratsam oder sollte ich warten?


Nein, einen Anwalt würde ich nur einsetzen, wenn es unausweichlich zu einem Klageverfahren kommt.
Vorher sollten sie (falls sich die Bank und die Airline auf stur stellt), den Ombudsmann der Bank bzw. die Schlichtungsstelle Fl***erkehr einschalten.

Zitat:
Ich werde mich weiter mit der Bank auseinandersetzen.


Ich verrate Ihnen hier mal ein offenen Geheimnis.
Banken sind nicht daran interessiert, Entscheidungen zu Kreditkarten-Chargebacks gerichtlich prüfen zu lassen, d.h. im Streitfall knicken die Banken ein (aber nur wenn man hartnäckig bleibt).
So wie ich sie verstehe, sind sie nicht hartnäckig, sondern eher gutgläubig. Das lese ich aus Sätzen wie Diesem heraus:
Zitat:
Das kann ich denen gerne geben, nur dort steht das der Empfänger des Geldes das Recht hat dieses sich wieder zuholen und weitere Kosten aufkommen.


Tip:
1) Fluggesellschaft schriftlich und nachweisbar auffordern, die Flugbuchung rauszunehmen wg. Doppelbuchung und ersatzweise den Flug stornieren. Es existieren Urteil in Deutschland, wonach die Fluggesellschaft restriktive Stornobedingungen nur durchsetzen kann, wenn die Airline nachweisen kann, dass die die Plätze nicht mehr weiterverkaufen konnte.
Da Airlines nicht gerne die eigenen Bücher vor Gericht öffnen, stehen Endverbrauchern am Ende i.d.R. eine Erstattung von 95% vom Flugpreis zu.
Der Anspruchsgegner ist hier die Fluggesellschaft. Sie haben einen Transportvertrag mit denen.

2) Mit dem schweizerischen Anbieter würde ich mich nicht länger herumschlagen.

3) Sie sollten nunmehr der Bank die vier Erklärungen von Eides statt zusenden.

Noch einmal: nicht telefonieren! Nicht mit der Bank, nicht mit dem schweizerischen Anbieter, nicht mit der Airline!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Was gibt es Neues?

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#7
 Von 
alkru002
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch nicht. Ich stelle grade alle Unterlagen für die Bank zusammen, schreibe die Eidestaatliche Versicherung usw.
Ich habe nur ein Angebot vom Drittanbieter bekommen. Ich könnte 512 Euro zurück erhalten...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Das kann man parallel betreiben!

Zitat:
1) Fluggesellschaft schriftlich und nachweisbar auffordern, die Flugbuchung rauszunehmen wg. Doppelbuchung und ersatzweise den Flug stornieren. Es existieren Urteil in Deutschland, wonach die Fluggesellschaft restriktive Stornobedingungen nur durchsetzen kann, wenn die Airline nachweisen kann, dass die die Plätze nicht mehr weiterverkaufen konnte.
Da Airlines nicht gerne die eigenen Bücher vor Gericht öffnen, stehen Endverbrauchern am Ende i.d.R. eine Erstattung von 95% vom Flugpreis zu.
Der Anspruchsgegner ist hier die Fluggesellschaft. Sie haben einen Transportvertrag mit denen.

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