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Flugverspätung: Entschädigung bei der Airline außergerichtlich durchsetzen

Flugverspätung: Entschädigung bei der Airline außergerichtlich durchsetzen
Rechtsanwalt Mathias F. Schell
Daimlerstr. 24 G , 65197 Wiesbaden, Tel: 0611 - 42 00 510, Fax: 03212 - 4 14 16 18
Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht
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Onlineanfragen möglichFlugverspätung: Entschädigung bei der Airline außergerichtlich durchsetzen enthält folgende Leistung:

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Überblick
Flugverspätung - Fast die Hälfte aller Flüge in Europa starten oder landen mit Verspätung. Hiervon betroffene Fluggäste können großzügige Entschädigungen von der Airline erhalten.

Eine Flugverspätung kann einem Reisenden die Vorfreude auf den wohlverdienten Urlaub und die gerade gewonnene Erholung verderben.

Ganz besonders ärgerlich ist es, wenn man als betroffener Fluggast später keine Entschädigung erhält, weil die Fluggesellschaft sich zu Unrecht weigert, diese zu zahlen. In diesem Fall helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung der Ihnen als Fluggast gemäß EG-Verordnung 261/04 zustehenden Entschädigung in Höhe von je nach Flugstrecke 250,00 EUR, 400,00 EUR oder 600,00 EUR.

Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer abgelehnten Fluggastrechte gegenüber der Fluggesellschaft. Sichern Sie sich bis zu 600,00 € pro Person.

Das Leistungspakte beinhaltet die außergerichliche Tätigkeit und Anmeldung Ihrer begründeten Ansprüche bei der Airline. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern!

Wir benötigen hierzu lediglich Ihre Flugdaten/Buchungsunterlagen sowie das Ablehnungsschreiben der Fluggesellschaft.


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