Forenbeiträge übernehmen?

9. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sibse
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)
Forenbeiträge übernehmen?

Hallo Fachleute :)

Vielleicht kann mir hier jemand bei einem Problemchen helfen:

Es gab ein Forum, in dem viele Leute angemeldet waren und sich gegenseitig Tips und Hilfe rund ums Auto gegeben haben.
Nun wurde die Domain, über die das Forum erreichbar war, über Sedo verkauft, allerdings ohne das Forum und die Beiträge, eben nur die Domain.

Da es schade um die Beiträge wäre, hat der ehemalige Webmaster die kompletten Daten/Beiträge des Forums an einen anderen Webmaster abgegeben, der ein "Nachfolgeforum" unter anderer Domain eingerichtet hat. Der wollte die Einträge aus dem alten Forum in sein neues übernehmen, aber einige Ex-User machen jetzt Streß.
Mal davon abgesehen, dass ich das ziemlich albern finde - gibt es überhaupt eine rechtliche "Handhabe"?
Der neue Webmaster hat in einer Rundmail ALLE ehemaligen Member angeschrieben und quasi um deren Erlaubnis gebeten, die alten Beiträge wieder herstellen zu dürfen. Wer das nicht möchte, dessen Beiträge werden natürlich gelöscht. Einige dieser Ex-User hielten es daraufhin für nötig in einem anderen (dritten) Forum sofort mit ihren Anwälten zu drohen, falls ihre Beiträge wieder erscheinen sollten, anstatt einfach auf diese Rundmail zu antworten.

Leider kenne ich die AGB's des alten Forums nicht, kann also nicht sagen was da bzgl. der "Rechte an den Beiträgen" drin stand.

Darf man Beiträge aus einem inzwischen nicht mehr existenten Forum übernehmen oder können die Ex-User verlangen/erzwingen, dass ihre Beiträge gelöscht werden? Oder wäre das eine "Freundlichkeit" des neuen Webmasters, wenn man diese Beiträge dann löscht?
Es geht nicht darum, die Accounts der User inkl. deren persönlicher Daten wieder herzustellen, sondern nur um die Posts im Forum. Diese würden also mit dem entsprechenden Nick, aber trotzdem als "Gast" und nicht als registriertes Mitglied erscheinen.

Ich hoffe, dass das jetzt nicht allzu "wirr" war. Falls jemand einen Tip hat wäre ich euch wirklich dankbar :)

Gruß
Sibse

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Darf man Beiträge aus einem inzwischen nicht mehr existenten Forum übernehmen oder können die Ex-User verlangen/erzwingen, dass ihre Beiträge gelöscht werden?"

Das hängt mE - wie Sie offenbar auch schon vermutet haben - von den Nutzungsbedingungen des ursprünglichen Forums ab. Wenn sich aus diesen ergibt, dass der Forumsbetreiber zur Nutzung der Postings und zur Weitergabe an Dritte berechtigt war, dann bedarf es mE zur Übernahme in das neue Forum keiner Zustimmung der einzelnen Urheber. Sollte (was wohl wahrscheinlicher ist) eine solche Klausel in den Nutzungsbedingungen fehlen, dann müssten mE tatsächliche alle Urheber gefragt werden, ob sie einer Übernahme zustimmen.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Das hätte man auch geschickter lösen können.
Ich gehe davon aus, dass die Nutzungsrechte übertragen worden sind - bei allen mir bekannten Foren steht das so in den Nutzungsbedingungen -
die Frage ist nur, in welchem Umfang genau.

Problematisch sehe ich die Weitergabe der "Daten/Beiträge des Forums" und das der Nickname erhalten werden soll.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sibse
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

Tja, ich hab die AGB's des alten Forums doch noch mal einsehen können - da steht nichts von Nutzungsüberlassung. Die Rechte bleiben beim jeweiligen Autor (steht da jedenfalls so sinngemäß)
Es sind wohl nur zwei ehemalige Member, die jetzt Streß wegen ihrer Beiträge machen.
Die werden eben gelöscht, und gut isses.

Was mich aber doch interessieren würde:
Welches Gesetz kommt in einem solchen Fall zum Tragen?
Urheberschutz, schön und gut, aber kommt es da nicht auch noch darauf an, dass ein bestimmter "Level" erreicht werden muß, um einen Beitrag für "schützenswert" zu befinden?

Weiß da jemand was zu? Danke schon mal :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ja, um in den Genuß urheberrechtlichen Schutzes zu kommen, muss die Schöpfungshöhe des § 2 II UrhG erreicht sein. Allerdings sind die Anforderungen insofern nicht zu hoch anzusetzen - insb. sind zB nicht nur "künstlerisch wertvolle" Werke geschützt, sondern auch die sog. "kleine Münze".

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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