Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zum Elternunterhalt bzw. ob akuter Handlungsbedarf besteht.
Zur Situation:
Der Vater meines Lebensgefährten befand sich nach längerer Krankheit zum Jahreswechsel in einer Reha-Einrichtung und anschließend in einem Pflegeheim, welches wir für die Kurzzeitpflege organisiert hatten. Die Begutachtung durch den MDK ergab Pflegegrad 3. Uneinigkeit gab es bei der weiteren Unterbringung, da das Pflegeheim sehr teuer ist, die zur Verfügung stehende Rente reicht bei weitem nicht aus. Aus unserer Sicht wäre es im Bereich des Möglichen gewesen, nach einigen Monaten der Überbrückung im Pflegeheim wieder in die häusliche Umgebung zurückzukehren. Für eine dauerhafte Unterbringung gibt es hingegen verschiedene, z. T. deutlich günstigere Alternativen. Das jetzige Heim kostet 2.800 Euro monatlich (bzw. 2.100 Euro ohne Investitionskosten), die günstigeren Alternativen liegen bei ca. 2.200 Euro monatlich (bzw. 1.600 Euro ohne Investitionskosten). Ich erwähne die Kosten ohne Investitionskosten deshalb, weil es in NRW die Möglichkeit gibt, dass der Kreis diese unter bestimmten Voraussetzungen über das Pflegewohngeld übernimmt).
Der oben genannte Streit hat dazu geführt, dass sich der zu Pflegende in o.g. Heim an einen Berufsbetreuer gewandt hat und von diesem vertreten werden möchte. Ersparnisse sind noch vorhanden, dürften aber bei der jetzigen Unterbringung innerhalb von 12-18 Monate schrittweise bis zum Schonvermögen (10.000 Euro beim Pflegewohngeld, 5.000 Euro bei der Sozialhilfe) aufgebraucht werden, wodurch dann sicherlich eine Anfrage zur Einkommens- und Vermögensauskunft durch das Sozialamt kommen wird.
Zu unserer Situation: Derzeit, und vermutlich in 1 1/2 Jahren wird mein Lebensgefährte unter der Einkommensgrenze liegen, mittelfristig kann sich das jedoch durchaus ändern. Hinzu kommt, dass ich meinen Lebensgefährten irgendwann auch heiraten möchte, wodurch wir dann zusammen veranlagt würden. Auf der Vermögensseite möchte ich ungern "Riestern", sondern eher auf bAV und ETFs setzen. Die Eigentumswohnung meiner Eltern wird (hoffentlich erst in ferner Zukunft) an mich vererbt, von uns jedoch nicht sofort bezogen werden. Angedacht wäre die Selbstnutzung aus beruflichen Gründen dann eher mit dem eigenen Ruhestand.
Für mich stellen sich nun folgende Fragen:
Wäre die angesprochene Immobilie anzurechnen, also könnte das Sozialamt den Verkauf fordern damit man wir uns mit dem Verkaufserlös am Elternunterhalt beteiligen können?
Wie sind die verschiedenen Formen der Geldanlage/Altersvorsorge zu berücksichtigen? Geht es hier ausschließlich um Zins-/Kursgewinne (und ggf. Mieteinnahmen) oder auch um das Vermögen selbst?
Da ich diesen Fall gesehen habe: https://www.biva.de/elternunterhalt-auch-fuer-teures-heim/ stellt sich für mich aber vor allem die Frage, ob man gegebenenfalls jetzt schon, spätestens wenn zum ersten Mal eine Einkommens- und Vermögensauskunft vom Sozialamt gefordert wird, der teuren Unterbringung widersprechen sollte oder erst dann, wenn bei der Ermittlung festgestellt wird, dass tatsächlich Elternunterhalt zu zahlen ist?
Zudem: Kann man die Auswahl der Kurzzeitpflegeeinrichtung analog zum oben genannten Fall bereits als Mitwirkung an der Heimauswahl für eine dauerhafte Einrichtung bewerten?
Für ein paar hilfreiche Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
FaithX
Elternunterhalt - teure Heimkosten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatDie Eigentumswohnung meiner Eltern wird (hoffentlich erst in ferner Zukunft) an mich vererbt, von uns jedoch nicht sofort bezogen werden. :
Sie gehört dir doch gar nicht. Und wann sie dir gehört, weißt du nicht. Hoffentlich in ferner ZukunftZitatWäre die angesprochene Immobilie anzurechnen, :
ZitatAuf der Vermögensseite möchte ich ungern "Riestern", sondern eher auf bAV und ETFs setzen. :
Du hast jetzt doch gar keine Altersvorsorge.ZitatWie sind die verschiedenen Formen der Geldanlage/Altersvorsorge zu berücksichtigen :
hier steht viel Wissenswertes für später drin: http://www.familienrecht.net/elternunterhalt/
Zitatich habe eine Frage zum Elternunterhalt bzw. ob akuter Handlungsbedarf besteht. :
Nein, akuter Handlungsbedarf in Sachen Elternunterhalt besteht nicht.
Man kann aber mit dem Betreuer Kontakt aufnehmen. Jetzt schon.
ZitatSie gehört dir doch gar nicht. Und wann sie dir gehört, weißt du nicht. Hoffentlich in ferner Zukunft :
Richtig, aktuell nicht, dennoch stellt sich aktuell die oben genannte Frage, die du mir leider nicht beantworten konntest oder wolltest. Sollte ETW für den Elternunterhalt liquidiert werden müssen, wäre ja zu überdenken, ob ich meinen Lebensgefährten vor dem Ableben seines Vaters überhaupt heiraten sollte oder nicht.
ZitatDu hast jetzt doch gar keine Altersvorsorge. :
hier steht viel Wissenswertes für später drin: http://www.familienrecht.net/elternunterhalt/
Richtig, aktuell nicht, aber es lohnt sich meines Erachtens auch nicht, in eine Altersvorsorge zu investieren, die dann für den Elternunterhalt geplündert wird. Verständlich, dass ich mir da lieber vorher Gedanken drüber mache oder? Danke für den Link, jedoch wird für mich hier nicht klar, wie beispielsweise ETFs zu bewerten sind. Aus meiner Sicht würde ich diese als Altersvorsorge für mich bezeichnen, sieht ein Amt oder ein Gericht das genauso? Oder werde ich dann (im Falle einer Eheschließung) aufgefordert, diese zu liquidieren, weil es als Geldanlage zählt? Im schlimmsten Fall ja sogar mit Verlusten?
Zitatich habe eine Frage zum Elternunterhalt bzw. ob akuter Handlungsbedarf besteht. :
Nein, akuter Handlungsbedarf in Sachen Elternunterhalt besteht nicht.
Man kann aber mit dem Betreuer Kontakt aufnehmen. Jetzt schon.
Kann man das machen oder sollte/muss man das machen? Wie sollte man die Kontaktaufnahme gestalten, sollte man auf den oben genannten Grund hinweisen und Ihm sagen, dass mein Partner mit der Unterbringung (bzw. den Kosten) nicht einverstanden ist und Elternunterhaltsforderungen abzulehnen gedenkt?
In dem Zusammenhang habe ich noch eine weitere Frage, die die Rechtsschutzversicherung betrifft. Mein Lebensgefährte ist derzeit nicht entsprechend versichert. Bei Neuabschlüssen habe ich dies gelesen:
"Die Wartezeit bestimmt den Zeitraum, der zwischen Versicherungsbeginn und der Ursache einer Streitigkeit liegen muss, damit die Versicherung im Schadensfall greift. Wenn ein Schadensereignis bereits eingetreten ist, können Sie dies nicht mehr absichern."
Ist das Schadensereignis rechtlich bereits eingetreten, da die Unterhaltsforderung absehbar ist, oder tritt das Schadensereignis erst mit einer Unterhaltsforderung ein?
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Ich versuche noch eine Antwort: Meines Wissens fordert das Sozialamt keine Veräußerung. Und liquidiert wird schon gar nichts.Zitatalso könnte das Sozialamt den Verkauf fordern damit man wir uns mit dem Verkaufserlös am Elternunterhalt beteiligen können? :
Das zuständige Amt muss lediglich prüfen, ob zum entspr. Zeitpunkt der Unterhaltspflichtige auch fähig zur Unterhaltsleistung ist. Dazu sind dann die Einkommens-u. Vermögensangaben notwendig. Wenn ihr dann schon verheiratet seid, dann gehts um euer gemeinsames Einkommen/Vermögen.
Die Eigentümer der ETW sind deine Eltern.
Da es jetzt nicht um deine Eltern und deren ETW geht, spielt die ETW und eine Eheschliessungs-Vermeidung jetzt keine Rolle.
Später und nur für den Fall, dass du die ETW deiner Eltern erbst, kann diese Wohnung vermietet werden, bis sie im eigenen Ruhestand als Eigenbedarf genutzt werden könnte.
Diese Frage beantworte ich nicht. Ich halte solche Überlegungen für absolut unmoralisch.Zitatob ich meinen Lebensgefährten vor dem Ableben seines Vaters überhaupt heiraten sollte oder nicht. :
Deine Wortwahl ist absurd. Geplündert wird nichts. Eigene Altersvorsorge ist Eigenvorsorge. Die ist bis zu einem gewissen Umfang geschützt.Zitataber es lohnt sich meines Erachtens auch nicht, in eine Altersvorsorge zu investieren, die dann für den Elternunterhalt geplündert wird. :
Ja, aber wird es in 2, in 5, in 10 oder in 20 Jahren soweit sein, dass wer auch immer dich in Sachen Elternunterhalt befragt?ZitatVerständlich, dass ich mir da lieber vorher Gedanken drüber mache oder? :
Was soll der Unfug? Ein Unterhaltspflichtiger kann das nicht ablehnen. JETZT fragt sich nur: Gibt es schon einen eingesetzten Betreuer? Schon Betreuungsvertrag geschlossen?ZitatWie sollte man die Kontaktaufnahme gestalten, sollte man auf den oben genannten Grund hinweisen und Ihm sagen, dass mein Partner mit der Unterbringung (bzw. den Kosten) nicht einverstanden ist und Elternunterhaltsforderungen abzulehnen gedenkt? :
Welcher Schaden denn?ZitatIst das Schadensereignis rechtlich bereits eingetreten, da die Unterhaltsforderung absehbar ist, oder tritt das Schadensereignis erst mit einer Unterhaltsforderung ein? :
Eine RS-Versicherung zur Abwehr unterhaltsrechtlicher Forderungen ? Echt, das überlegst du? Bitte informiere dich über diesen speziellen Rechtsschutz.
Damit ein Kind irgendwann gegen evtl. Unterhaltspflichten seinem Vater gegenüber klagen kann?
ZitatJa, aber wird es in 2, in 5, in 10 oder in 20 Jahren soweit sein, dass wer auch immer dich in Sachen Elternunterhalt befragt? :
Warum aber?
Die Rechnung ist doch schon gemacht worden ->
ZitatErsparnisse sind noch vorhanden, dürften aber bei der jetzigen Unterbringung innerhalb von 12-18 Monate schrittweise bis zum Schonvermögen (10.000 Euro beim Pflegewohngeld, 5.000 Euro bei der Sozialhilfe) aufgebraucht werden, :
Und die sind schneller um als man denkt.
ZitatDiese Frage beantworte ich nicht. Ich halte solche Überlegungen für absolut unmoralisch. :
Was an der Sorge, um die finanzielle Absicherung der eigenen, vielleicht sogar wachsenden Familie, unmoralisch ist erschließt sich mir jetzt nicht wirklich.
Bitte lies mal alles, was die TE schreibt.Zitaterschließt sich mir jetzt nicht wirklich. :
Habe ich.
Kurzfassung:
Da ist ein Paar, bei dem der Vater des Partners pflegebedürftig ist.
Der Vater des Partners ist in einem "Luxuspflegeheim" untergebracht und ihm scheint es dort ausgesprochen gut zu gefallen, so dass er weder in ein durchaus verfügbares günstigeres Pflegeheim umziehen, noch das Angebot der angebotenen häuslichen Pflege wahrnehmen möchte.
Das man da nun finanzielle Ängste bekommt und nach jedem Strohalm einer Absicherung sucht, ist aus meiner Sicht weder verwerflich noch unmoralisch.
????
-- Editiert von edy am 12.03.2019 19:32
Das Problem ist in den meisten Fällen, dass es gar nicht so sehr darauf ankommt, ob ein günstigeres Heim möglich wäre. Die meisten Kinder sind nicht so reich, dass sie die Pflegekosten komplett bezahlen können/müssen, also gibt es dann so oder so Geld vom Amt. Wenn das Kind, sagen wir mal, 1000 Euro bezahlt und 2000 das Amt, der zu Pflegende dann aber von dem 3000-Euro-Heim in eines für 2000 umzieht, muss das Kind dennoch 1000 Euro bezahlen, für dieses wirds dann nicht billiger.
Ich habe das *anders* gelesen. Derzeit hat der TE keine Ahnung, wann das Sozialamt anfragt. Ich habe nur Abwehr jedweder Kosten gelesen. Ich habe nur *Geld retten* gelesen, welches man aber noch nicht hat. Und Heiraten nur, wenn das nicht erkennbare Erbe ETW erhalten bleibt. Und sonstige Anlagen auch.ZitatDas man da nun finanzielle Ängste bekommt und nach jedem Strohalm einer Absicherung sucht, ist aus meiner Sicht weder verwerflich noch unmoralisch. :
Einen Platz im Pflegeheim mit 2800,- Kosten bezeichne ich nicht als Luxus-Pflegeheim. Ich kenne ganz andere Kosten, auch nicht Luxus. Überdies ist vollkommen unbekannt, welche Kosten tatsächlich an dem TE hängen bleiben würden, wenn er zeitnah heiratet und der Schwiegervater jetzt in diesem Heim bleibt. Denn nur DAS (und kein am Horizont schimmerndes ETW-Erbe) ist jetzt relevant.
Was der TE meint, mit *unter der Einkommensgrenze liegen*, ist nicht beantwortet.
Der TE hat einen LG mit wenig Einkommen, was sich ändern könnte. Aber wann? Der LG hat jetzt einen Vater, dem wurde Anfang 2019 der PG 3 zuerkannt. Es gab Streit, weil der TE+LG meinten, der Vater könne bald wieder in häusliche Umgebung zurück. Wieso man zu dieser Auffassung bei PG 3 kommen kann, liest man nicht. Wahrscheinlich nicht aus Angst.
Der Vater möchte also ---einen Betreuer. Man liest nicht wie weit das ist. Der muss ja auch bezahlt werden. Das hat der TE in seiner Berechnung nicht berücksichtigt. Nur das, was er nicht zahlen will, findet hier Eingang.
Der TE wird irgendwann (unabsehbar) evtl. Erbe einer ETW werden. Wenn die Eltern gemeinsam Erblasser werden oder etwas anderes nicht passiert. Der TE hat eigentlich nur Angst, diese ETW verwerten zu müssen. Antworten dazu habe ich gegeben. Der TE fragt zu meinem Link :
Soll das Forum etwa Geldanlage-Tips geben ?Zitatjedoch wird für mich hier nicht klar, wie beispielsweise ETFs zu bewerten sind. Aus meiner Sicht würde ich diese als Altersvorsorge für mich bezeichnen, :
Weiter wird gefragt:
Soll das Forum hier Eheschliessungs-Planungs-Fragen beantworten? Wer wegen evtl. fam. Kosten in naher oder ferner Zukunft nicht heiraten möchte, brauchts einfach nicht tun. Eheschliessung sollte als Priorität nicht das Geld haben . Weder das Haben noch die Kosten.ZitatSollte ETW für den Elternunterhalt liquidiert werden müssen, wäre ja zu überdenken, ob ich meinen Lebensgefährten vor dem Ableben seines Vaters überhaupt heiraten sollte oder nicht. :
Diese ganzen Überlegungen des TE halte ich für unmoralisch. Außerdem sind sie jetzt auch noch völlig fehl am Platze.
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Wie geht es eigentlich jetzt dem Vater des LG?
Ich jedenfalls wünsche ihm ein langes Leben in guter Umgebung.
Den Eltern des TE wünsche ich auch ein langes Leben in der ETW und keinen gemeinsamen Tod. Ein Elternteil möge noch lange in der ETW wohnen bleiben und dann noch lange in guter betreuter Umgebung leben.
Und irgendwann kommt auch der TE zu anderen Überlegungen.
Wie viel die Pflegeversicherung bei Heimunterbringung zahlen würde, weiß der Vater wahrscheinlich schon von seinem Betreuer.
ZitatDiese ganzen Überlegungen des TE halte ich für unmoralisch. :
Ich nicht, ist ja auch nicht weiter schlimm.
Mag vielleicht aber auch daran liegen, dass ich die Sache ohne persönliche Wertung und eigene Interpretationen angehe.
ZitatEs gab Streit, weil der TE+LG meinten, der Vater könne bald wieder in häusliche Umgebung zurück. Wieso man zu dieser Auffassung bei PG 3 kommen kann, liest man nicht. :
Was hat jetzt der Pflegegrad 3 mit einer Rückkehr in die häusliche Umgebung zu tun?
Jeder Demenzkranke hat beispielsweise Pflegegrad 3, sind Sie der Meinung die können nicht von Angehörigen versorgt werden?
Zitat:Außerdem sind sie jetzt auch noch völlig fehl am Platze.
Sehe ich auch nicht, ist aber auch nicht weiter schlimm.
Nur soviel, warum sollte man erst anfangen sich von den Gleisen zu bewegen, wenn einen der Zug bereits überfahren hat und nicht bereits wenn man ihn sehen kann?
-- Editiert von spatenklopper am 13.03.2019 16:34
Stimmt, es ist alles nicht weiter schlimm.
Ich hatte ganz ohne persönliche Interpretationen schon in Beitrag #1 geschrieben, wie ich die Situation einschätze.
Nämlich: Bisher kein akuter Handlungsbedarf, auch keiner in Sicht.
Der TE steht an einer Kaimauer und hat Angst, dass dort ein Schienenstrang gebaut wird. Wo evtl. sogar mal ein Zug lang fahren könnte.
Ist aber auch nicht weiter schlimm.
Doch, können sie wahrscheinlich. Deswegen empfahl ich schon in Beitrag #1, mit dem Betreuer Kontakt aufzunehmen.ZitatJeder Demenzkranke hat beispielsweise Pflegegrad 3, sind Sie der Meinung die können nicht von Angehörigen versorgt werden? :
Ob eine LG das besser beurteilen kann, weiß ich nicht.
Und jetzt?
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