Übergang von ALG1 und (kein) Krankengeld nach mehr als 6 wochen Krankgemeldet

21. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.10.2021 12:01:24
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergang von ALG1 und (kein) Krankengeld nach mehr als 6 wochen Krankgemeldet

Hallo zusammen bei mir bzw meinem Vater brennt der Busch.

Er musste Leider im Januar Notfallmäßig ins Krankenhaus wegen eines Herzinfarktes, Bypass Operation mit anschließender Reha, das Problem ist er hat die 6 Wochen krankmeldung Überschirtten bekam bis dato ALG1,
Der Übergang zum Krankengeld wurde beantragt.... doch die krankenkasse rührt sich kein Stück, nix wird bearbeitet, und weder das Jobcenter noch die KK fühlt sich in der Leistungspflicht, mein Vater kann schon die Miete und die laufenden kosten nicht mehr bezahlen, ergo er steht ohne auch nur EINEN Cent da im März, zumal er noch weiter Krankgeschrieben werden muss, da er noch nicht Arbeitsfähig ist (laut Arzt bericht) die KK, verstrickt sich in wiedersprüchen.. (u.a Corona bedingte Überlastungen im Internen Ablauf) ... was kann man tun?! er hat alles wahrheitsgemäß, Fristgerecht eingereicht was man braucht Arztbrief, und sämtliche anderen Unterlagen... dennoch keiner kann sagen OB und WANN er von wem Geld bekommt, es geht um leben tot.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Chris0601):
was kann man tun?!
Um was zielführendes zu tun, braucht man meist die genauen Daten und die genaue Leistung.

Im Januar im KH und Reha ---von---bis-?
Bis dato ALG1---- von-- bis?
Krankengeld beantragt--- wann?
Jobcenter?--- wann und ab wann Alg2 beantragt?
Arbeitsunfähig--- vom Arzt bis wann?

Zitat (von Chris0601):
die KK, verstrickt sich in wiedersprüchen
Nö. Die haben wohl enorm viel zu tun+zu wenig Leute+ x verschiedene Zuständigkeitsbereiche.
Zitat (von Chris0601):
es geht um leben tot.
Wird er nicht mehr behandelt oder was meinst du?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12318.10.2021 12:01:24
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

er war vom 16.01 - 21.01 im KH und kam dann direkt zur reha (21.01-17.02) am 17.02 wurde er entlassen und bekam noch eine Krankmeldung (am 17.02 bis ende Februar) der Antrag auf Krankengeld wurde zum Letzten tag vor ablauf der 6 wochenfrist gestellt, (da vorher nicht möglich da KG ja erst ab 6 wochen gezahlt wird) dieser antrag Läuft noch ... irgendwo... und da tut sich nix.

Wegen Leben und tot: das Jobcenter hat ab dem 22.02 (also heute) den ALg1 bezug (wohl rückwirkend) eingestellt, und zahlt kein Übergangsgeld, und auch keine Nahtlosigkeit. Das krankengeld wurde beantragt aber da rührt sich nichts, die Unterlagen wurden noch nicht bearbeitet und stecken im Stapelstau (so die KK), ergo mein Vater kann die Miete nicht bezahlen kein Essen Kaufen und die Medikamnete (mit z.t eigenleistungsanteil) nicht bezahlen. wiederspruch gegen den bescheid vom Jobcenter würde Wochen/Monate dauern bis dahin ist mein Vater verhungert, Notsozial leistungen (durch die Gemeinde) gibts nur ab 65 Jährige (mein vater ist 60)

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

16.01 - 21.01 im KH--- 6 Tage
21.01-17.02. zur Reha--- 28 Tage
17.2. bis heute noch -AU-B/Krankenschein----5 Tage---dann weiterhin krank.
Danke für diese Info.

Erst ab 28.2. bekommt er Krankengeld. Es wurde also noch nichts überschritten.
Und VOR 1. 3. kommt auch kein Krankengeld aufs Konto.

Zitat (von Chris0601):
das Jobcenter hat ab dem 22.02 (also heute) den ALg1 bezug (wohl rückwirkend) eingestellt,
Wieso kommt Post vom Jobcenter? Das passt hier nicht.
Übergangsgeld oder ALG 1 gem. Nahtlosigkeit zahlt niemals das Jobcenter.
Kommt hier sowieso nicht in Betracht, denn dein Vater ist jetzt gerade mal seit gut 5 Wochen krank.

Zitat (von Chris0601):
das Jobcenter hat ab dem 22.02 (also heute) den ALg1 bezug (wohl rückwirkend) eingestellt,
Rückwirkend zu wann? Die Arbeitsagentur--- kann erst nach 6 Wochen beenden.

Was genau steht in diesem Schreiben vom Jobcenter?

Bleib bitte mal bei den Fakten und mal hier keine Horrorszenarien auf.
Dann kommt dein Vater auch zu Geld.
Zitat (von Chris0601):
wiederspruch gegen den bescheid vom Jobcenter würde Wochen/Monate dauern
Ich sehe keinen Grund für einen Widerspruch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Chris:

Jetzt mal immer mit der Ruhe. Aktuell ist die Lohn/Alg1-Fortzahlungszeit von 6 Wochen noch gar nicht abgelaufen.

Hat Dein Vater vor dem Krankenhausaufenthalt auch bereits ALG 1 bezogen, war also arbeitslos?

Zitat:
dieser antrag Läuft noch ... irgendwo... und da tut sich nix.


Was soll sich da denn auch jetzt schon tun? Noch ist die KK doch gar nicht dran. Auch sind die Modalitäten beim Krankengeld etwas anders als bei allen anderen Sozialleistungen. Da wird kein fester Betrag im Monat gezahlt, sondern immer von Krankmeldung zu Krankmeldung gerechnet und ausgezahlt.

Zitat:
das Jobcenter hat ab dem 22.02 (also heute) den ALg1 bezug (wohl rückwirkend) eingestellt, und zahlt kein Übergangsgeld, und auch keine Nahtlosigkeit.


Das Jobcenter ist zuständig für SGB II Leistungen/ALG 2/Hartz IV, aber nicht für ALG 1. Von daher kann das Jobcenter da auch nichts eingestellt haben und rückwirkend schon gar nicht. Oder hat Dein Vater bisher ergänzendes ALG 2 erhalten?

Bitte mal klarstellen, von wem da jetzt was eingestellt wurde. Was gibt es diesbezüglich schriftlich und von wem? Wie wird eine (rückwirkende) Einstellung begründet?

Zitat:
Das krankengeld wurde beantragt aber da rührt sich nichts, die Unterlagen wurden noch nicht bearbeitet und stecken im Stapelstau


Nochmal: Derzeit ist die KK noch gar nicht dran. Ende Februar wird Dein Vater sein ALG 1 für Februar erhalten. Davon kann er u.a. die Miete für März zahlen und hat Zeit die Dinge zu klären.

Zitat:
wiederspruch gegen den bescheid vom Jobcenter würde Wochen/


Nochmal die Frage: Was für ein Bescheid vom Jobcenter? Was hat das Jobcenter mit der ganzen Angelegenheit zu tun?

Bitte beruhig Dich mal ein wenig und gehe konzentriert und strukturiert an die Sache ran. Schilder vernünftig, nachvollziehbar und schlüssig die Sach- und Bescheidlage und achte auf die Verwendung der richtigen Begrifflichkeiten. Zumindest sollten die richtigen Behörden genannt werden.

Wenn wir die notwendigen Infos haben, kann hier sicher auch geholfen werden.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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