Wer ist hierbei der Urheber?

25. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
123Rosaly
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer ist hierbei der Urheber?

Hallo,

Hier meine Frage:
Wenn nach Absprache etwas nach Vorlage nachgebaut aber optimiert und ein anderer Textinhalt eingefügt werden soll, sowie z.B Änderung des Formats, eine neue Typografie, Optimierung der Buchstabenabstände, Wortabstände und Sonderabstände, Austauschen des Logos, Ausgabe als druckfertige PDF-Datei mit allen wichtigen Einstellungen. 
Wer ist hier dann der Urheber dieses "Werkes" und darf bei Bedarf die Nutzungsrechte vergeben?
Ist es derjenige mit dem groben Entwurf, oder ist es der, der es optimiert und verbessert und es neu erstellt? Oder sind es beide?

Vielen Dank im Voraus!

-- Editiert von 123Rosaly am 25.06.2021 15:13

-- Editiert von 123Rosaly am 25.06.2021 15:13

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von 123Rosaly):
Wer ist hier dann der Urheber dieses "Werkes" und darf bei Bedarf die Nutzungsrechte vergeben?

Immer eine Einzelfallentscheidung
Dazu müsste man sich tatsächlich ansehen was jeder Einzelne im Detail wann und wie genau beigetragen hat.

Denn bereits der Entwurf kann entsprechende Rechte bedingen, die Optimierung tritt dann dahinter zurück. Insbesondere wenn mit der Optimierung ein entsprechender Dienstleister beauftragt wurde.




-- Editiert von Harry van Sell am 25.06.2021 15:41

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von 123Rosaly):
Wenn nach Absprache etwas nach Vorlage nachgebaut aber optimiert und ein anderer Textinhalt eingefügt werden soll, sowie z.B Änderung des Formats, eine neue Typografie, Optimierung der Buchstabenabstände, Wortabstände und Sonderabstände, Austauschen des Logos, Ausgabe als druckfertige PDF-Datei mit allen wichtigen Einstellungen.
Wer ist hier dann der Urheber dieses "Werkes" und darf bei Bedarf die Nutzungsrechte vergeben?
Ist es derjenige mit dem groben Entwurf, oder ist es der, der es optimiert und verbessert und es neu erstellt? Oder sind es beide?

Das kann man so nicht beantworten.

Als erstes muss man prüfen, was von dem ganzen Klumpatsch denn überhaupt als Werk im Sinne des UrhG geschützt ist.

Texte sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie ausreichend "Schöpfungshöhe" haben. Zeichnungen ebenso. Fotos sind immer zumindest als "einfache Lichtbilder" (§72 UrhG) geschützt, in der Regel aber als "Lichtbildwerke" (§2 UrhG). Der Unterschied liegt etwas vereinfacht gesagt vor allem in der Dauer der Schutzfrist.

Die Gestaltung eines Buches, einer Zeitungsseite, einer Broschüre usw. kann urheberrechtlich geschützt sein, der Schutz ist dann unabhängig von den Inhalten, die da gestaltet werden. Auch da geht es wieder um die Schöpfungshöhe.

Die Ausgabe als druckbereite PDF-Datei für die Verwendung in einer Druckerei ist keine "schöpferische" Leistung, sondern eine handwerklich-technische. Nicht zu unterschätzen, aber das hat für sich genommen keinen urheberrechtlichen Schutz, weil es nicht "schöpferisch" ist, sondern die Umsetzung feststehender technischer Vorgaben.

Wird ein geschützes Werk bearbeitet, entsteht an der Bearbeitung ein neues, eigenständiges Werk, dessen Urheberrecht der Bearbeiter hat, wenn die Bearbeitung die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Die Bearbeitung ist nur mit Erlaubnis des Urhebers des Originals zulässig, es sei denn, es gibt einen so großen Abstand zum Original, daß ein neues Werk entstanden ist. (Das ist der neue §23 UrhG, den alten §24 UrhG "Freie Benutzung" gibt's nicht mehr.)

Es können auch mehrere Urheber ein gemeinsames Werk schaffen (ist bei Spielfilmen z.B. so), und es können Urheber ihre Werke zu einem verbundenen Werk verbinden. Dann haben sie gemeinsam das Urheberrecht an diesem gemeinsamen oder verbundenen Werk.

-- Editiert von eh1960 am 26.06.2021 10:58

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

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