Ehevertrag wegen Selbstständigkeit meines Mannes

8. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Wärmflasche123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehevertrag wegen Selbstständigkeit meines Mannes

Hallo Zusammen,

mein Mann und ich sind seit nunmehr 12 Jahren verheiratet und leben im gesetzlichen Güterstand. Nun ist es so, dass mein Mann sich selbstständig gemacht hat. Um sowohl seine als auch meine Interessen im Falle einer Scheidung bestmöglich abzusichern sind wir am Überlegen einen Ehevertrag abzuschließen, da natürlich einerseits sein Unternehmen geschützt werden soll und andererseits meine Rentenansprüche, da er nun erstmal nicht mehr gesetzlich Rentenversichert sein wird....

Selbstverständlich werden wir uns vor dem Abschluss noch Anwaltlich beraten lassen etc., ich würde aber gerne vorab schon mal wissen, was ihr so empfehlen würdet und welche Möglichkeiten es für solche Verträge gibt. Was kann man alles ausschließen oder abändern und was würde sich eurer Meinung nach bei uns anbieten?

Vielleicht hat einer von euch ja Anregungen oder einen ähnlichen Vertrag selbst abgeschlossen, ich würde mich jedenfalls sehr über Tipps freuen, dann können mein Mann und ich nämlich gemeinsam schon mal überlegen was für uns wichtig ist, bevor wir die exakte Durchführung dann mit dem Anwalt besprechen werden.

Liebe Grüße :-)

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8 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Einer der wenigen Fälle, in denen ich einen Ehevertrag für sinnvoll halte. Die erste Frage ist natürlich, in welcher Gesellschaftsform sich der Ehemann selbständig gemacht hat. Eines vorab: wenn da jetzt nicht aufgepasst wird, haftet er in dem Fall, dass das Geschäft nicht so läuft wie geplant, bis auf die Unterhose und das hat in der Regel auch Auswirkungen auf die Familie. Umgekehrt kann im Fall einer Trennung ohne Regelung auch ein stabiler Betrieb in den Ruin getrieben werden, wenn es um den Zugewinnausgleich geht.

Auf Versorgungsausgleich kann man wirksam verzichten, wenn dieser im Fall der Trennung auch vom Gericht genehmigt wird. Das ist zumindest dann der Fall, wenn der Mann irgendwann wieder anfängt, auch selbst Vorsorge zu betreiben. Da würde ich mir im Augenblick nicht zu viele Gedanken machen.

Zugewinn - da müsste man schauen, was Ihr im Augenblick habt. Überlegt Euch, wie Ihr gemeinsam Angeschafftes verteilen wollt, denn jeder behält ja das, was er eingebracht hat. Es wäre sinnvoll, auch für zukünftige Anschaffungen schon jetzt eine Regelung zu treffen. Dann bleibt nur noch die Aufteilung von echten Vermögenswerten, wie etwa Immobilien oder Bankkonten. Auch da kann man eine Regelung treffen.

Bleibt der Unterhalt. Da Ihr beide arbeitet, würde ich zu einem gegenseitigen Unterhaltsverzicht raten, auch für den Fall der Not oder der Erkrankung. Dieser ist zwar dann unwirksam, wenn einer von Euch zum Sozialfall werden sollte, also ins ALG II reinrutscht. Aber ansonsten hilfreich, und es ist natürlich schwierig für die Sozialbehörden, gerade wenn es eine gewisse Zeit keinen Unterhalt gab, die Unterhaltskette also unterbrochen ist, dann noch zu einem Unterhaltsanspruch zu kommen.

Das wäre so mein Einstieg in die Problematik.

wirdwerden

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Als erstes würde ich euch raten, euch nicht von einem Anwalt, sondern von einem Notar (kann auch ein Anwaltsnotar sein) beraten zu lassen.
Ein Ehevertrag ist beurkundungspflichtig (das kann nur ein Notar) und der Notar kann euch über eure Fragen genausogut beraten wie ein Anwalt. Lasst ihr euch von einem Anwalt beraten (der auch den Entwurf des Ehevertrages fertigen kann), müsst aber dennoch wegen der Beurkundungpflicht zum Notar, zahlt ihr doppelt.
Man kan auch nur bestimmte Vermögenswerte (wie z.B. das Unternehmen des Ehemannes) aus dem Zugewinnausgleich rausnehmen und den Rest so lassen wie er ist.
Ich würde zu einem Beratungstermin bei einem Notar raten, dem ihr eue Wünsche/Befürchtungen erklärt. Der kann euch sicher bessere Regelungsmöglichkeiten /Gefahren aufzeigen, die auch auf eure konkreten Lebensumstände zugeschnitten sind, als es ein Forum kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Kleinen Widerspruch, salvakalva: der Notar hat eine ganz andere Funktion. Der darf keinem der Betroffenen sagen, dass dies und das nachteilig für eine Seite wäre. Er muss nämlich neutral sein. Er darf nur darauf hinweisen, was der Text, den er aufsetzt, bedeutet.

wirdwerden

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#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Das ist wohl wahr. Und dann sollen sich deiner Meinung nach beide jeweils einen Anwalt nehmen, der für jeden getrennt einen möglichst günstigen Text entwirft, um dann einen Notar zu beauftragen?
Oder was soll deiner Meinung nach die vorherige (gemeinsame) Beratung durch einen Anwalt bringen?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

salkavalka: das ist eine Einzelfallentscheidung. Ist m.E. auch von der Organisationsform des Unternehmens abhängig, dass dem Partner gehört. In einfach strukturierten Fällen langt ein Anwalt, der beiden (jedem für sich) seine Rechte und Pflichten erklärt. In komplizierteren Fällen, den denen auch eventuell viel zu verteilen ist, würde ich immer zu zwei Anwälten raten. Es geht ja immerhin um Weichenstellungen, die das Leben der Betroffenen für Jahrzehnte prägen und beeinflussen können.

wirdwerden

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#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Also genau das, was der Notar auch tut (Rechte und Pflichten aus dem Vertrag erklären).
Ich sehe noch immer keinen Sinn darin, in so einer Konstellation einen (bzw. zwei) Anwälte und einen Notar zu beauftragen.

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#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,
ich empfehle auch eine Beratung beim Anwalt. Darauf basierend überlegen, was geregelt werden soll und muss. Dann einen Notar das ganze rechtssicher formulieren lassen und dabei auch dessen Meinung einholen.
Ich würde mich nicht auf eine beratende "Institution" verlassen, sondern so viele Informationen sammeln, wie nötig, um eine gute Entscheidung zu treffen. Da ihr ja im Einvernehmen seid und ich davon ausgehe, dass ihr beide an einer fairen Lösung interessiert seid, halte ich es für überzogen, dass jeder eine anwaltliche Beratung in Anspruch nimmt.
Habe so einen Erbvertrag gemacht und fühle mich damit auch nach Jahren noch gut :)

Signatur:

Viele Grüße mikkian

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

@ salkavalka: der Notar hat ein anderes Beratungsfeld. Er setzt auf, was ihm gesagt wird, bringt das also in die richtige Form, darf aber nie einer Partei erklären, dass dieses und das aber ungeschickt oder blöd sei und man das doch viel geschickter/fairer machen kann. Diesen Part übernimmt der Anwalt.

wirdwerden

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