Hartz 4: Zuweisung Eingliederungsmaßnahmen, Umzug und Unkostenerstattung

26. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Julie123mitglied
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)
Hartz 4: Zuweisung Eingliederungsmaßnahmen, Umzug und Unkostenerstattung

Wenn das Jobcenter eine Eingliederungsmaßnahme zuweißt erhält man Erstattung für Fahrtkosten. Wie können diese beantragt werden?
Darüber hinaus reagiert das Jobcenter nicht auf meine Bitte Unkosten für den Umzug zu übernehmen - trotz mehrerer schriftlichen Bitte keinerlei Rückmeldung.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32005 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Julie123mitglied):
Wie können diese beantragt werden?
Meist schriftlich und beim Maßnahmeträger. Zum Nachweis verlangen die Träger oft erst das Ticket, bevor sie die Kosten erstatten, man muss also evtl. in Vorlage gehen zB. für 1 Woche. Das wird jeweils unterschiedlich gehandhabt. Oft findet sich ein Hinweis in der Zuweisung, wer die Fahrtkosten dann an dich erstattet.
Zitat (von Julie123mitglied):
Darüber hinaus reagiert das Jobcenter nicht auf meine Bitte Unkosten für den Umzug zu übernehmen
Das ist verständlich. JC reagieren nicht auf Bitten. Wieso denn Unkosten? Meinst du Umzugskosten?

Man muss auch dafür einen Antrag stellen, genau darstellen, warum man die Kosten benötigt.
Dann antworten die JC auch. Meist lehnen sie den Antrag ab, weil der Umzug nicht als erforderlich aus sozialhilferechtlicher Sicht eingestuft wird. Oder, falls er erforderlich ist, verweisen sie auf Umzug in Eigenregie. Zahlen höchstens den Transporter und etwas für Helfer.

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