MDK kündigt an Gesund zu Schreiben, Rückkehr in Job nicht möglich was tun?!

28. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.10.2021 12:01:24
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
MDK kündigt an Gesund zu Schreiben, Rückkehr in Job nicht möglich was tun?!

Guten Abend Folgendes Problem.

Mein Vater hatte im Januar diesen Jahres einen Herzinfarkt und bekam einen 4fachen Bypass, er war davor im ALG1 bezug, und musste daraufhin in das Krankengeld. Nun ein 3/4 Jahr später bekam er einen Brief von M.D (Medizinischem Dienst), wo er heute Morgen sich um 09:00 Uhr Telefonisch bei dem M.D Melden sollte, was er auch tat. nach dem Telefonat kam heraus das dass M.D meinen Vater Gesundschreiben will. Und das sie noch die Gutachten davor einholen möchte, und dies etwa noch 2-3 wochen geht bis ein Schreiben kommt das mein Vater Quasi wieder "Gesund" ist. Nun habe ich diesbezüglich ein paar Fragen.

Aktuell Läuft die Letzte Krankmeldung aus (das Geld müsste ca. ende der Woche kommen) und die Nächste Krankmeldung, wäre ebenso abholbereit für Morgen... (wie lange diese wäre weis ich nicht) bekommt Mein Vater noch solange sein krankengeld weiter bis das M.D bzw die KK ihn Endgültig wieder Gesundung bescheinigt?! (also eben diese 2-3 wochen).

Und viel Wichtiger! was Macht mein Vater danach, klar er könnte in das ALG1 zurück kehren, aber das müsste er neu beantragen und das dauert ja einige Wochen bis das mal durch ist (wenns denn genehmigt wird), außerdem befürchte ich das die neue krankmeldung wieder fast einen Ganzen Monat geht (das wo sich mit der Ankündigung des M.D Überschnitten hat) und das dadurch mein Vater noch einen Vollen Monat warten muss bis diese "letzte" Krankmeldung dann ausläuft und er solange kein ALG1 bekommt bzw. er es erst dann beantragen kann, und da die M.D ihn Ja gesund schrieben möchte würde er für diese krankmeldung ja kein Geld mehr bekommen.

Der Arzt wurde darüber bereits Informiert empfiehlt aber keinen Widerspruch... da es wohl nix bringen würde seiner Aussage nach... und mein Vater solle halt die Kröte Schlucken und wieder in den ALG1 Bezug gehen.
r teilt Zwar nicht die Meinung des MDK, und sieht meinen Vater weiterhin nicht als Arbeitsfähig... möchte aber nicht in den Widerspruch gehen, mit uns... so nach dem Motto "Aufwand zu groß , ergebnis zu klein"

Mein Vater hat keinerlei Rücklagen, im ggt. er lebt unter dem Existenz minimum weil er noch einen neuer Kühlschrank abzahlen muss (der Alte ging während des krankengeld bezuges Kaputt) Außerdem muss er monaltich noch eine alte Steuerlast abzahlen... diese wurd ihm aus reiner Kulanz in Raten angeboten das wäre nicht mehr möglich dann wenn er Zwischen dem Krankengeld und der ALG1 keinerlei einkommen hat. von Essen und Miete ganz abgesehen.

Jetzt die Große Frage, vom Letzten krankengeld das die Tage wohl kommt bis zum ersten ALG1 werden sicherlich einige Wochen oder Gar Monate vergehen.... und mein Vater muss ja essen und Miete Zahlen wer hilft ihm Dazwischen was kann er tun?!.... ich kann ihm leider Finanziell nicht helfen da ich selber eng am Portmonaie bin, und sonst kann ihn auch keiner im Umfeld aushelfen.... welche Möglichkeiten gibt es für ihn?!

Ich hoffe auf Tipps.

-- Editiert von Chris0601 am 28.09.2021 00:26

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Chris0601):
Der Arzt wurde darüber bereits Informiert empfiehlt aber keinen Widerspruch... da es wohl nix bringen würde seiner Aussage nach... und mein Vater solle halt die Kröte Schlucken und wieder in den ALG1 Bezug gehen.


Wenn der Arzt nicht mitmacht ist die Sache gelaufen. Ihr Vater muss sich aber arbeitssuchend melden, sonst bekommt er nach 6 Wochen kein ALG 1 mehr.
Sind alle Unterlagen bei der AfA abgegeben, dauert es sicher keine Wochen oder Monate.
Evtl. zur Überbrückung ALG 2 beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Chris0601):
das mein Vater Quasi wieder "Gesund" ist.
Das steht garantiert nicht in solchen Schreiben. Wenn überhaupt, hält man deinen Vater für arbeitsfähig.
Zitat (von Chris0601):
bekommt Mein Vater noch solange sein krankengeld weiter
Ja. So lange, wie sein behandelnder Arzt deinen Vater --arbeitsunfähig --- schreibt. Also trotzdem morgen die AUB--Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung abholen und zum AG und zur KK schicken.
Keine Lücke entstehen lassen!!

Dann das Schreiben der KK/MDK abwarten. Das kommt erst in 2-3 Wochen. Vorher passiert nichts mit dem Krankengeld.

Zitat (von Chris0601):
Und viel Wichtiger! was Macht mein Vater danach,
Jetzt nicht wichtig.
JETZT nur bei der Arbeitsagentur --weiterhin arbeitsunfähig--melden bzw. die Meldung aktualisieren.

Zitat (von Chris0601):
empfiehlt aber keinen Widerspruch.
Ich auch nicht, bin weder Arzt noch krank...
---------------------------------------
Zitat (von Chris0601):
welche Möglichkeiten gibt es für ihn?!
ALG 2-Antrag stellen. Per E-Mail. Möglichst HEUTE noch.
Geht auch wirklich ganz schnell, Corona sei auch mal Dank. Vereinfachter Antrag. Wenn dieser Antrag noch im September beim zuständigen Jobcenter eingeht (per E-Mail geht das in Sekunden), wird noch für September geleistet. Alg2 ergänzend zum Krankengeld bzw. ALG1.
Die evtl. Nachweise/Unterlagen kann man danach zusammensuchen und zum JC geben. Hauptsache ist, dass der Antrag noch im September vorliegt.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/vereinfachter-antrag-arbeitslosengeld-ii_ba146399.pdf

Bitte in Nr. 4, bei grün 9 beachten, dass eine Tätigkeit mind. 3 Std. tgl. ausgeübt werden kann. JA.
JA ankreuzen, der MDK sagt auch JA.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Anami):
JETZT nur bei der Arbeitsagentur --weiterhin arbeitsunfähig--melden bzw. die Meldung aktualisieren.

Dann bekommt er nur für 6 Wochen Geld, wie bei der Lohnfortzahlung.
Der TE schrieb nichts von der Nahtlosregelung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Dann eben so, wie du bereits geschrieben hattest, arbeitsuchend melden.

Zitat (von Loni12):
Ihr Vater muss sich aber arbeitssuchend melden, sonst bekommt er nach 6 Wochen kein ALG 1 mehr.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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